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Expertise

Effizienzhausplanung

Wir entwickeln und berechnen das energetische Konzept deines Gebäudes und begleiten es bis zum Effizienzhausnachweis — im Neubau wie in der Sanierung.

Effizienzhausplanung und energetische Bilanzierung für Neubau und Sanierung

Das Wichtigste zuerst

Ein Effizienzhaus ist eine Rechnung, kein Bauteil. Das geplante Gebäude wird gegen ein Referenzgebäude gleicher Größe gestellt; aus dem Verhältnis ergibt sich die Stufe. Deshalb steht sie fest, bevor gebaut wird — oder sie steht gar nicht fest.

Wir rechnen Varianten, bevor wir eine Stufe zusagen. Was an einem Gebäude erreichbar ist, hängt an seiner Geometrie, seinem Bestand und der Anlagentechnik. Eine Stufe zu versprechen, die das Gebäude nicht hergibt, hilft niemandem.

Wann du das brauchst

Du baust neu

Ein Neubau braucht den energetischen Nachweis ohnehin — ohne ihn gibt es keine Baugenehmigung. Die Frage ist nur, ob dabei das gesetzliche Mindestniveau herauskommt oder ein Förderstandard. Diese Entscheidung fällt in der Entwurfsphase und nicht danach: Später ist der Baukörper festgelegt, und Geometrie ist die eine Größe, die sich nicht nachrüsten lässt.

Du sanierst ein ganzes Gebäude auf einmal

Bei einer Komplettsanierung ist die Effizienzhaus-Stufe der Weg in die Förderung. Sie verlangt allerdings, dass die Maßnahmen zusammen gerechnet werden. Wer einzeln vorgeht, bleibt bei den Einzelmaßnahmen — was legitim ist, aber ein anderer Förderweg mit anderen Deckeln.

Du willst wissen, ob eine Stufe überhaupt erreichbar ist

Nicht jedes Gebäude erreicht jede Stufe, und bei manchen ist der letzte Schritt teurer als die drei davor zusammen. Eine Variantenrechnung beantwortet das vor der Beauftragung — nicht, nachdem das Gerüst steht.

Ein Anbau oder Dachgeschossausbau kommt dazu

Erweiterungen haben ihre eigenen Anforderungen, und sie verändern die Bilanz des Bestandsgebäudes mit. Ob dafür ein Effizienzhausnachweis nötig ist oder ein einfacher Wärmeschutznachweis reicht, hängt am Vorhaben und wird vorab geklärt.

Was dabei gerechnet wird

Die Bilanz führt vier Größen zusammen. Sie greifen ineinander: Wer eine davon verbessert, verändert die drei anderen — und genau deshalb ist die Reihenfolge der Entscheidungen so wichtig wie ihr Inhalt.

Das Referenzgebäude

gleiche Größe festgelegte Werte Hülle Brücken Anlage Dichtheit

Gleiche Größe, festgelegte Werte. Das Referenzgebäude ist kein Nachbarhaus, sondern eine Rechenvorschrift: dieselbe Geometrie wie dein Gebäude, aber mit Bauteil- und Anlagenwerten, die die Verordnung vorgibt. Es wird nicht gebaut.

Dein Gebäude

gleiche Größe deine Werte Hülle Brücken Anlage Dichtheit Verhältnis = die Stufe

Aus dem Verhältnis der beiden Rechnungen ergibt sich die Stufe. Die vier Größen greifen ineinander: Wer eine verbessert, verändert die drei anderen. Deshalb steht die Stufe fest, bevor gebaut wird — oder sie steht gar nicht fest, und wir rechnen Varianten, bevor wir eine zusagen.

Ein Effizienzhaus ist eine Rechnung, kein Bauteil. Die Balkenlängen in der Zeichnung sind schematisch und stehen für keinen gerechneten Wert. Welche Stufe an deinem Gebäude erreichbar ist, sagt erst die Bilanz — und woran sie hängt, steht mit ihr im Nachweis.
Der Wärmeverlust der Hülle
Alle Bauteile mit ihrem U-Wert Wärmedurchgangskoeffizient Wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht: Watt pro Quadratmeter und Kelvin Temperaturunterschied. Je kleiner, desto besser. Ein ungedämmtes Dach liegt oft über 1,0, gefördert wird ab 0,14. , gewichtet nach ihrer Fläche und ihrer Orientierung. Das ist der Teil, den man anfassen kann, und meist der größte Hebel im Bestand.
Der Wärmebrückenzuschlag
Jede Wärmebrücke Eine Stelle, an der Wärme schneller nach außen kommt als in der Fläche daneben, etwa ein Balken, eine Ecke, ein Anschluss. Sie kostet Energie und ist die Stelle, an der Schimmel zuerst auftritt. erhöht den Verlust über den Flächenwert hinaus. Man kann pauschal zuschlagen oder die Details einzeln rechnen — der Unterschied zwischen beidem entscheidet bei knappen Stufen darüber, ob sie erreicht wird. Deshalb gehört ein Wärmebrückenkonzept zur Planung und nicht in die Ausführung.
Die Luftdichtheit und die Lüftung
Eine gut gedämmte Hülle verliert ihre Wirkung, wenn sie undicht ist. Die luftdichte Ebene Die durchgehende, fugenlose Schicht, die verhindert, dass warme Raumluft durch Ritzen in die Konstruktion strömt. Meist ist es dieselbe Bahn wie die Dampfbremse. Sie scheitert nie in der Fläche, sondern an den Anschlüssen. muss deshalb im Plan durchgehend sein, bevor sie auf der Baustelle durchgehend sein kann. Und je dichter das Gebäude, desto zwingender wird die Frage, wie die verbrauchte Luft geplant hinauskommt.
Der Primärenergiebedarf
Am Ende wird nicht nur gerechnet, wie viel Wärme das Gebäude braucht, sondern womit sie erzeugt wird. Der Faktor des Energieträgers wirkt in der Bilanz oft stärker als eine weitere Dämmschicht — was die Anlagentechnik zu einem Planungsthema macht und nicht zu einem Beschaffungsthema.

Wie es abläuft

  1. 01 Vorhaben und Ziel klären Neubau oder Bestand, geplanter Umfang, Zeitrahmen — und die Frage, ob eine Förderung angestrebt wird. Sie entscheidet mit darüber, wann welches Dokument vorliegen muss.
  2. 02 Modell aufbauen Aus Plänen und Aufmaß entsteht das Gebäudemodell: Hüllflächen, Bauteilaufbauten, Fenster, Anlagentechnik, Nutzung. Im Bestand geht dem eine Aufnahme vor Ort voraus.
  3. 03 Bilanzieren und Varianten rechnen Wir rechnen das Gebäude gegen das Referenzgebäude und stellen zwei bis drei Wege gegeneinander: mehr Dämmung, andere Anlagentechnik, andere Kombination. Erst der Vergleich zeigt, welche Stufe erreichbar ist.
  4. 04 Konzepte für Wärmebrücken und Luftdichtheit Die beiden Punkte, an denen ein gerechnetes Effizienzhaus auf der Baustelle scheitert, werden vorher festgelegt: Detailpunkte, Anschlüsse, die luftdichte Ebene und ihre Durchdringungen.
  5. 05 Nachweis und Bestätigung Wir erstellen den Effizienzhausnachweis und, wenn gefördert wird, die Bestätigung zum Antrag. Die Bestätigung nach Durchführung folgt nach der Umsetzung. Weiter dazu: Baubegleitung.

Dauer, Zahl der Termine und Honorar besprechen wir im Erstgespräch. Sie hängen daran, ob es um einen Neubau oder eine Sanierung geht, wie viele Varianten gerechnet werden und wie vollständig die Planunterlagen vorliegen. Aus diesen drei Angaben lässt sich der Aufwand verlässlich benennen — aus der Wohnfläche allein nicht.

Was du am Ende hast

Am Ende steht ein gerechnetes Konzept mit Nachweis — keine Absichtserklärung und keine Stufe, die erst auf der Baustelle geprüft wird.

EFFIZIENZHAUSNACHWEIS

Was am Ende auf dem Tisch liegt

  • die energetische Bilanz des Gebäudes gegen das Referenzgebäude
  • die erreichbare Effizienzhaus-Stufe, mit den Annahmen, auf denen sie beruht
  • ein Variantenvergleich: welcher Weg welche Stufe erreicht und woran er hängt
  • ein Wärmebrückenkonzept mit den Detailpunkten, die auszuführen sind
  • ein Luftdichtheits- und Lüftungskonzept
  • die Prüfung, welcher Förderweg zu dieser Stufe passt
  • der Effizienzhausnachweis und, bei Förderung, die Bestätigung zum Antrag

Was das kostet und was davon gefördert wird.

Das Honorar für die Effizienzhausplanung vereinbaren wir im Erstgespräch, weil es an der Zahl der gerechneten Varianten hängt und die vorher niemand kennt. Auch die Tilgungszuschüsse der einzelnen Stufen sind keine feste Größe: Die KfW schreibt ihre Systematik fort, und verbindlich ist die Fassung am Tag der Antragstellung. Welche Stufe sich für dein Gebäude rechnet und was sie bringt, steht nach der Bilanzierung fest.

Fest steht dagegen der Deckel für die Planungs- und Begleitleistung selbst: Förderfähige Ausgaben für Fachplanung und Baubegleitung nach Nummer 8.2 Buchstabe b werden bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 5.000 Euro je Vorhaben berücksichtigt. (Nummer 8.3.1 b der BEG EM vom 17. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 01.08.2026.)

Antrag vor Auftrag. Wird der ausführende Betrieb beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, gilt die Maßnahme als begonnen und ist damit von der Förderung ausgeschlossen. Rückwirkend heilen lässt sich das nicht. Für die Planung ist das entspannt — sie darf und soll dem Antrag vorausgehen. Der Vertrag mit dem ausführenden Betrieb darf es nicht.

Antrag vor Auftrag.

Die einzige Regel auf dieser Seite, die sich nicht ändert — und die einzige, deren Verletzung nicht zu heilen ist. Wer den Handwerker beauftragt, bevor der Antrag steht, hat die Maßnahme begonnen.

Antrag Auftrag trägt
Auftrag Antrag verfällt

Fördermittelberatung

Was wir von dir brauchen

Im Neubau kommt fast alles aus den Plänen. Im Bestand entscheidet die Aufnahme, und dort gilt: Was nicht auffindbar ist, wird als Annahme gekennzeichnet und macht das Ergebnis unschärfer.

Wo diese Leistung an deinem Haus ankommt

Eine Effizienzhaus-Stufe entsteht nicht aus einem Bauteil, sondern aus dem Zusammenspiel aller. Wie das einzelne Bauteil funktioniert, steht auf seiner eigenen Seite.

1 2 3 4 Schnitt schematisch — nicht maßstäblich
  • 1 Dachdämmung

    Die größte zusammenhängende Fläche der Hülle. Was hier an U-Wert erreicht wird, verschiebt die Bilanz am stärksten.

  • 2 Fassadendämmung

    Entscheidet zusammen mit den Anschlussdetails über den Wärmebrückenzuschlag, den die Rechnung ansetzen muss.

  • 3 Fenstersanierung

    Fenster gehen mit ihrem U-Wert und ihrem Energiedurchlass in die Bilanz ein — beides zieht in verschiedene Richtungen.

  • 4 Wärmeerzeugung

    Der Primärenergiefaktor des Erzeugers wirkt in der Bilanz oft stärker als eine zusätzliche Dämmschicht.

Fragen, die uns gestellt werden

Was ist ein Effizienzhaus überhaupt?

Ein Effizienzhaus ist kein Bautyp und kein Material, sondern ein rechnerischer Standard: Das geplante Gebäude wird mit einem gedachten Referenzgebäude gleicher Größe und Geometrie verglichen. Aus dem Verhältnis von Jahres-Primärenergiebedarf und Wärmeverlust der Hülle ergibt sich die Stufe.

Deshalb lässt sich ein Effizienzhaus nicht am fertigen Bau ablesen und nicht aus einer Materialliste ableiten. Es wird gerechnet, bevor es gebaut wird.

Welche Effizienzhaus-Stufe ist die richtige?

Das ist eine Rechenfrage und keine Geschmacksfrage. Die Stufe muss zu dem passen, was am Gebäude überhaupt machbar ist: Ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus erreicht andere Werte als ein Baukörper aus den Siebzigern mit zweischaligem Mauerwerk.

Wir rechnen deshalb Varianten, bevor eine Stufe zugesagt wird. Welche Stufe welchen Förderweg eröffnet, wird am konkreten Vorhaben und am dann geltenden Programmstand geprüft.

Brauche ich dafür zwingend eine Expertin oder einen Experten?

Für die Förderung ja. Die Bundesförderung verlangt bei den Effizienzhaus-Stufen die Einbindung einer Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes — für die Bestätigung zum Antrag und für die Bestätigung nach Durchführung. Ohne diese beiden Dokumente gibt es keinen Zuschuss.

Gilt das auch für einen Neubau?

Ja, und dort ist die Rechnung sogar die Voraussetzung für die Baugenehmigung: Ein Neubau braucht ohnehin den Nachweis nach Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 GEG). Die Effizienzhausberechnung geht darüber hinaus und zielt auf einen Förderstandard. Beides entsteht aus demselben Modell und wird deshalb in einem Arbeitsgang gerechnet.

Was kostet die Effizienzhausplanung?

Das Honorar hängt an Gebäudegröße, Zahl der Varianten und daran, ob ein Neubau geplant oder ein Bestand erst aufgenommen werden muss — ein Bestandsgebäude ohne Unterlagen ist ein anderer Aufwand als ein Neubau mit vollständiger Planung. Wir vereinbaren es im Erstgespräch, sobald diese drei Punkte geklärt sind.

Die Effizienzhaus-Systematik gehört zur Förderung, die Nachweispflicht zum Gesetz. Beides ändert sich unabhängig voneinander und wird vor jedem Antrag neu geprüft.

Quelle Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026 in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030 Abgerufen 01.08.2026

Quelle Gebäudemodernisierungsgesetz § 36, Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung (bis Juli 2026: Gebäudeenergiegesetz § 48) Abgerufen 11.08.2026

Wer diese Leistung verantwortet

Robert Lammert

Geschäftsführer und Energieberater, zweiund50

  • Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, dena
  • Wohngebäude: Energieberatung (EBW), Energieberatung DIN 18599, Effizienzhaus (BEG WG, mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Nichtwohngebäude: BEG NWG (mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Schornsteinfegermeister (Bachelor Professional)

Eine Effizienzhausstufe wird gerechnet, bevor sie zugesagt wird. Alles andere ist eine Zahl, die auf der Baustelle nicht hält.

Zuletzt geprüft am 06. August 2026. Rechtsstand und Fördersätze ändern sich; jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihr Abrufdatum.

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Wir verarbeiten deine Angaben ausschließlich, um deine Anfrage zu beantworten. Sie werden nicht für Werbung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht an der Beantwortung beteiligt sind. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — vorvertragliche Maßnahmen auf deine Anfrage hin. Zielt die Anfrage erkennbar nicht auf einen Vertrag, ist es Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, das berechtigte Interesse an der Beantwortung.

Bitte schick über dieses Formular keine Unterlagen und keine Gesundheits- oder Finanzdaten — dafür ist die E-Mail der richtige Weg. Eine Anfrage ist außerdem noch kein Auftrag: Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir uns über Leistung und Preis geeinigt haben.