Expertise
Energieausweise
Wir stellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude aus — als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, je nachdem, was dein Gebäude zulässt und dein Anlass verlangt.
Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude
Das Wichtigste zuerst
Wer verkauft oder vermietet, braucht einen Energieausweis — und zwar schon für die Anzeige, nicht erst beim Notar. Die Pflichtangaben daraus müssen in der Immobilienanzeige stehen, der Ausweis selbst spätestens bei der Besichtigung vorliegen.
Es gibt zwei Arten, und sie sagen Verschiedenes. Der Verbrauchsausweis beschreibt, wie die bisherigen Bewohner geheizt haben. Der Bedarfsausweis beschreibt das Gebäude. Welcher zulässig ist, hängt nicht am Preis, sondern am Objekt.
Wann du einen brauchst
Du verkaufst oder vermietest
Das ist der häufigste Anlass. Der Ausweis muss vorliegen, bevor inseriert wird — nicht, weil die Behörde mitliest, sondern weil die Pflichtangaben Teil der Anzeige sind: Ausweisart, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse. Ohne sie nehmen die Portale die Anzeige gar nicht erst an.
Du hast neu gebaut
Für einen Neubau wird der Ausweis aus den Nachweisdaten erstellt, die ohnehin gerechnet wurden. Wenn wir den Wärmeschutznachweis geführt haben, liegt die Datengrundlage bereits vor und der Ausweis ist ein kleiner Schritt, keine zweite Aufnahme.
Du hast umfassend saniert
Ein Ausweis von vor der Sanierung zeigt einen Zustand, den es nicht mehr gibt. Bei einem Verkauf ist das ein direkter Nachteil: Der schlechtere Kennwert steht in der Anzeige, obwohl das Gebäude ihn nicht mehr verdient.
Es ist ein Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude gilt dieselbe Pflicht, aber ein anderes Verfahren: Das Gebäude wird in Nutzungszonen zerlegt, und neben Heizung und Warmwasser gehen Lüftung, Kühlung und Beleuchtung in die Bilanz ein. Der Aufnahmeaufwand ist entsprechend höher.
Bedarf oder Verbrauch
Beide Ausweise sehen ähnlich aus und tragen dieselbe Farbskala. Sie beruhen aber auf völlig verschiedenen Daten, und das entscheidet, was man aus ihnen ablesen darf.
- Der Verbrauchsausweis
- Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, witterungsbereinigt. Er ist schneller und günstiger zu erstellen — und er misst das Verhalten der Bewohner mit. Zwei identische Häuser nebeneinander können damit zwei Klassen auseinanderliegen. Für einen Käufer, der wissen will, was ihn erwartet, ist das eine begrenzte Auskunft.
- Der Bedarfsausweis
- Grundlage ist das gerechnete Gebäude: Bauteile, Hülle, Anlagentechnik, genormte Randbedingungen. Er ist unabhängig von den Bewohnern und damit vergleichbar. Er verlangt dafür eine Aufnahme — und ist der einzige, aus dem sich später etwas ableiten lässt.
- Wer darf wählen?
- Nicht jeder. Für bestimmte Gebäude schreibt das Gesetz den Bedarfsausweis vor; maßgeblich sind Gebäudeart, Baujahr, Zahl der Wohnungen und der Sanierungsstand. Wir prüfen das am Objekt, bevor eine Variante angeboten wird — ein Verbrauchsausweis für ein Gebäude, das keinen haben darf, ist kein günstiger Ausweis, sondern ein ungültiger.
Verbrauchsausweis
Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen. Er misst das Verhalten der Bewohner mit — wer sparsam heizt oder viel verreist, verschiebt das Ergebnis. Für die Frage, was einen Käufer erwartet, ist das eine begrenzte Auskunft.
Bedarfsausweis
Grundlage ist das gerechnete Gebäude. Bauteile, Hülle, Anlagentechnik, genormte Randbedingungen — die Bewohner kommen darin nicht vor. Zwei baugleiche Häuser bekommen deshalb dasselbe Ergebnis.
Wie es abläuft
- 01 Anlass und Gebäudeart klären Verkauf, Vermietung, Neubau oder Modernisierung — und Wohn- oder Nichtwohngebäude. Daraus ergibt sich, welche Ausweisart zulässig ist und welche Frist an ihr hängt.
- 02 Unterlagen sichten Beim Verbrauchsausweis die Abrechnungen der letzten drei Jahre, beim Bedarfsausweis Pläne, Baujahr und Sanierungsstand. Hier zeigt sich, ob eine Aufnahme vor Ort nötig ist.
- 03 Aufnahme oder Datenprüfung Für den Bedarfsausweis nehmen wir Hülle und Anlagentechnik auf. Für den Verbrauchsausweis prüfen wir die Abrechnungen auf Vollständigkeit, Leerstand und Witterungsbereinigung.
- 04 Rechnen und ausstellen Der Ausweis wird erstellt, registriert und mit den Modernisierungsempfehlungen versehen, die sich aus dem aufgenommenen Zustand ergeben.
- 05 Übergabe mit den Pflichtangaben Du bekommst den Ausweis und die Angaben, die in eine Immobilienanzeige gehören — in der Form, in der die Portale sie verlangen.
Preis: Der Verbrauchsausweis für ein Wohngebäude kostet 140 Euro, der Bedarfsausweis 380 Euro. Für Nichtwohngebäude beginnt der Bedarfsausweis bei 550 Euro. Alle Preise brutto, einschließlich Umsatzsteuer.
Was du am Ende hast
Am Ende steht ein registrierter Energieausweis mit Registriernummer — das ist der Unterschied zwischen einem gültigen Dokument und einem ausgedruckten PDF.
Was am Ende auf dem Tisch liegt
- der Energieausweis für dein Gebäude, registriert und mit Registriernummer
- die Einordnung in die Effizienzklassen-Skala und die zugehörigen Kennwerte
- die Modernisierungsempfehlungen, soweit sie für das Gebäude vorgesehen sind
- die Pflichtangaben für Immobilienanzeigen, fertig zum Einsetzen
- die Dokumentation der Datengrundlage: was gemessen, was aus Abrechnungen übernommen wurde
- ein Hinweis, wo der Ausweis einen Zustand zeigt, der sich mit wenig Aufwand verbessern ließe
Was das kostet — und was ein Energieausweis nicht ist.
Der Preis richtet sich nach Ausweisart und Gebäudeart, weil der Aufwand sich zwischen beiden um ein Vielfaches unterscheidet. Für ein Wohngebäude kostet der Verbrauchsausweis 140 Euro, der Bedarfsausweis 380 Euro. Bei Nichtwohngebäuden beginnt der Bedarfsausweis bei 550 Euro und wird bei größeren oder gemischt genutzten Objekten nach Aufwand kalkuliert. Alle Preise brutto, einschließlich Umsatzsteuer.
Eine Förderung für den Energieausweis selbst gibt es nicht. Er ist ein Pflichtdokument, keine Sanierungsmaßnahme.
Der Ausweis ist kein Sanierungsplan.
Er beschreibt einen Zustand und ordnet ihn ein. Welche Maßnahme an deinem Gebäude zuerst sinnvoll ist und was auf was aufbaut, beantwortet er nicht. Genau dort fängt die Beratung an.
Was wir von dir brauchen
Welche Unterlagen nötig sind, hängt an der Ausweisart. Fehlt beim Verbrauchsausweis ein Abrechnungszeitraum, ist er nicht ausstellbar — beim Bedarfsausweis wird eine Lücke zu einer Annahme, die den Wert verschlechtern kann.
Wo diese Leistung an deinem Haus ankommt
Der Ausweis fasst zusammen, was an den Bauteilen tatsächlich passiert. Wenn seine Kennwerte dich stören, fängt die Antwort dort an.
- 1 Dachdämmung
Meist der Posten, der in den Modernisierungsempfehlungen zuerst auftaucht — und der mit der eigenen gesetzlichen Pflicht.
- 2 Wärmeerzeugung
Der Energieträger geht über den Primärenergiefaktor direkt in die Kennwerte des Ausweises ein.
- 3 Fassadendämmung
Die größte Hüllfläche und damit der größte Hebel auf den Bedarfswert.
- 4 Fenstersanierung
Fenster stehen in fast jeder Empfehlungsliste, sind aber selten der erste sinnvolle Schritt.
Fragen, die uns gestellt werden
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis — was brauche ich?
Der Verbrauchsausweis rechnet mit den Abrechnungen der letzten drei Jahre. Er beschreibt damit das Heizverhalten der Menschen, die im Gebäude gewohnt haben, nicht das Gebäude selbst: Ein sparsamer Single in einem ungedämmten Haus ergibt einen besseren Wert als eine Familie in einem gedämmten.
Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude durch — Bauteile, Hülle, Anlagentechnik — und ist damit unabhängig von den Bewohnern.
Ob du zwischen beiden wählen darfst, hängt an Gebäudeart, Baujahr, Zahl der Wohnungen und Sanierungsstand. Für manche Gebäude ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Das prüfen wir am konkreten Objekt, bevor wir eine Variante anbieten.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach ist er kein abgelaufenes Dokument, das man verlängern kann — es wird ein neuer ausgestellt.
Wird das Gebäude in der Zwischenzeit umfassend saniert, sollte der Ausweis ohnehin neu erstellt werden: Ein alter Ausweis zeigt beim Verkauf dann einen Zustand, den es nicht mehr gibt — zum Nachteil des Verkäufers.
Was passiert, wenn ich keinen habe?
Bei Verkauf und Vermietung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden — spätestens bei der Besichtigung — und die Pflichtangaben daraus müssen bereits in der Immobilienanzeige stehen. Fehlt beides, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die praktische Folge tritt meist früher ein: Portale weisen Anzeigen ohne Pflichtangaben zurück.
Ersetzt der Energieausweis eine Energieberatung?
Nein, und das ist kein Verkaufsargument, sondern der Unterschied zwischen zwei Dokumenten. Der Ausweis beschreibt einen Zustand und ordnet ihn in eine Skala ein. Er sagt nicht, welche Maßnahme an deinem Gebäude zuerst sinnvoll ist und in welcher Reihenfolge sie aufeinander aufbauen.
Die Modernisierungsempfehlungen auf dem Ausweis sind standardisierte Hinweise, kein gerechneter Plan. Für den Plan gibt es die Beratung.
Was kostet ein Energieausweis?
Für ein Wohngebäude kostet der Verbrauchsausweis 140 Euro und der Bedarfsausweis 380 Euro. Bei Nichtwohngebäuden beginnt der Bedarfsausweis bei 550 Euro; was darüber hinausgeht, richtet sich nach Größe und Nutzung des Objekts. Alle Preise brutto. Der Abstand zwischen den beiden Ausweisarten ist kein Zuschlag, sondern der Aufnahmeaufwand: Der Verbrauchsausweis rechnet mit drei Abrechnungen, der Bedarfsausweis mit jedem Bauteil der Hülle.
Ein Bedarfsausweis, der ohne Aufnahme des Gebäudes entsteht, ist deshalb kein günstiger Bedarfsausweis, sondern ein unbrauchbarer.
Pflichten, zulässige Ausweisart und Pflichtangaben stehen im Gesetz. Was für dein Gebäude gilt, wird am Objekt geprüft und nicht aus einer allgemeinen Regel abgeleitet.
Quelle Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) — Teil 5, Energieausweise (bis Juli 2026: Gebäudeenergiegesetz) Amtliches Informationsportal des Bundes zum Gebäudemodernisierungsgesetz Abgerufen 06.08.2026
Wer diese Leistung verantwortet
Robert Lammert
Geschäftsführer und Energieberater, zweiund50
- Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, dena
- Wohngebäude: Energieberatung (EBW), Energieberatung DIN 18599, Effizienzhaus (BEG WG, mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Nichtwohngebäude: BEG NWG (mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Schornsteinfegermeister (Bachelor Professional)
Ein Energieausweis ist so viel wert wie die Aufnahme dahinter. Ohne Blick auf das Gebäude ist er ein Formular mit einer Farbe darauf.
Zuletzt geprüft am 05. August 2026. Rechtsstand und Fördersätze ändern sich; jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihr Abrufdatum.
Was ist bei deinem Haus möglich?
Ein kurzer Blick auf Baujahr, Fläche und Heizung, dann weißt du, woran du bist.
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