Zum Inhalt springen
zweiund50energieberatung

Expertise

Wärmeschutznachweise

Wir erstellen die energetischen Nachweise, die dein Vorhaben braucht — für Neubauten, Anbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen.

Wärmeschutznachweise und GModG-Nachweise für Neubau und Bestand

Das Wichtigste zuerst

Sobald an einem Gebäude gebaut wird, will jemand rechnerisch wissen, dass es warm bleibt. Diesen Beleg erstellen wir — für den Neubau, den Anbau, den Dachgeschossausbau und die Nutzungsänderung.

Das Gesetz heißt seit Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); bis dahin hieß es Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Paragraphen zur Gebäudehülle im Bestand blieben dabei unverändert. Wer einen „GEG-Nachweis" verlangt bekommt, meint dasselbe Dokument.

Wann du das brauchst

Du baust neu

Ohne energetischen Nachweis gibt es keine Baugenehmigung. Er gehört zu den Bauvorlagen und wird gegen ein Referenzgebäude geführt. Je früher er gerechnet wird, desto billiger ist die Erkenntnis, dass ein Detail so nicht funktioniert.

Du baust an oder auf

Ein Anbau, eine Aufstockung oder ein ausgebautes Dachgeschoss schafft neue beheizte Fläche — und damit ein Vorhaben mit eigenen Anforderungen. Beim Dachgeschossausbau ist das der Regelfall und wird trotzdem regelmäßig übersehen, weil sich von außen nichts ändert.

Du änderst ein Außenbauteil

Wird ein Bauteil erneuert, ersetzt oder erstmals eingebaut, gelten die Höchstwerte nach GModG Anlage 7. Der U-Wert Wärmedurchgangskoeffizient Wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht: Watt pro Quadratmeter und Kelvin Temperaturunterschied. Je kleiner, desto besser. Ein ungedämmtes Dach liegt oft über 1,0, gefördert wird ab 0,14. des neuen Aufbaus muss diese Grenze einhalten — unabhängig davon, ob ein Amt danach fragt.

Du änderst die Nutzung

Aus einer Scheune wird ein Wohnhaus, aus einer Wohnung eine Praxis: Wird ein bisher unbeheizter Raum beheizt oder wechselt die Gebäudekategorie, entstehen Anforderungen, die vorher nicht galten. Das ist der Fall, in dem am häufigsten zu spät gerechnet wird.

Welche Nachweise es gibt

„Wärmeschutznachweis" ist ein Sammelbegriff. Was dein Vorhaben tatsächlich braucht, hängt davon ab, was gebaut wird und was die Bauaufsicht verlangt. Diese Teile kommen dabei vor:

Der GModG-Nachweis für das Gebäude
Die Gesamtbilanz gegen ein Referenzgebäude — bei Neubauten der Regelfall, bei umfassenden Sanierungen eine Alternative zum Einzelbauteilweg. Er führt Hülle, Anlagentechnik und Primärenergie in einer Rechnung zusammen.
Der Einzelbauteilnachweis
Der einfachere Weg bei Änderungen im Bestand: Jedes geänderte Bauteil wird gegen seinen Höchstwert geprüft, das Gebäude als Ganzes bleibt außen vor. Er scheitert dort, wo ein Bauteil konstruktiv nicht bis zum Grenzwert gedämmt werden kann.
Die U-Wert-Berechnung
Die Grundlage aller anderen: Der Wärmedurchgang eines Aufbaus wird aus seinen Schichten und deren Wärmeleitfähigkeit gerechnet. Ein Wert aus einer Tabelle im Internet ist keine Berechnung — er kennt weder deinen Bestand noch deine Befestigung.
Der Wärmebrückennachweis
Für die Details, an denen die Fläche endet: Sockel, Fensteranschluss, Balkon, Traufe. Wer sie einzeln rechnet statt pauschal zuzuschlagen, verbessert die Bilanz — und muss sie dann auch so bauen.
Der sommerliche Wärmeschutz
Der Nachweis, dass die Räume im Sommer nicht überhitzen. Er hängt an Fensterfläche, Orientierung, Verschattung und Speichermasse und ist gerade bei ausgebauten Dachgeschossen und großen Südfenstern die Hürde, mit der niemand gerechnet hat.

Weg 1 · Gesamtbilanz

eine Rechnung Hülle Anlagentechnik Primärenergie Referenzgebäude Das Gebäude als Ganzes Neubau: der Regelfall

Alles in einer Rechnung, gegen ein Referenzgebäude. Bei Neubauten der Regelfall, bei umfassenden Sanierungen eine Alternative zum Einzelbauteilweg. Ein schwaches Bauteil lässt sich hier durch ein starkes anderes ausgleichen.

Weg 2 · Einzelbauteil

Dach Wand Fenster bleibt außen vor Jedes geänderte Bauteil gegen seinen Höchstwert

Jedes geänderte Bauteil einzeln, das Gebäude bleibt außen vor. Der einfachere Weg bei Änderungen im Bestand — und er scheitert dort, wo ein Bauteil seinen Höchstwert konstruktiv nicht erreichen kann. Dann führt nur die Bilanz weiter.

„Wärmeschutznachweis" ist ein Sammelbegriff. Welcher Weg für dein Vorhaben zulässig ist, hängt davon ab, was gebaut wird und was die Bauaufsicht verlangt — beide Wege führen zu einem prüffähigen Dokument. Die Höchstwerte selbst stehen im Text, nicht im Bild: Sie ändern sich mit dem Gesetz.

Welche dieser Teile dein Vorhaben braucht, klären wir vorab — und sagen es, bevor beauftragt wird. Wenn dabei herauskommt, dass eine Effizienzhausplanung der sinnvollere Weg ist, sagen wir auch das.

Wie es abläuft

  1. 01 Vorhaben und Nachweisart klären Neubau, Erweiterung, Umbau oder Nutzungsänderung — davon hängt ab, welcher Nachweis verlangt wird und welches Rechenverfahren zulässig ist.
  2. 02 Unterlagen prüfen Wir sichten Pläne und Baubeschreibung und sagen früh, wo Angaben fehlen. Eine Fensterliste ohne U-Werte ist der häufigste Grund, warum ein Nachweis liegen bleibt.
  3. 03 Bauteile rechnen Für jeden Aufbau wird der U-Wert aus den Schichten ermittelt, nicht aus einer Tabelle übernommen. Bei Bedarf kommen Wärmebrückenberechnungen für die kritischen Details dazu.
  4. 04 Nachweis führen Gegen die Höchstwerte je Bauteil oder gegen das Referenzgebäude, je nachdem, welcher Weg für dein Vorhaben trägt. Der sommerliche Wärmeschutz wird mitgeführt, wo er verlangt ist.
  5. 05 Übergabe an die Planung Du bekommst den Nachweis in der Form, die die Behörde erwartet — und die Punkte benannt, die auf der Baustelle eingehalten werden müssen, damit er gilt.

Dauer und Honorar: Beides vereinbaren wir, sobald wir wissen, welche Nachweisteile dein Vorhaben braucht. Was die Dauer treibt, ist fast nie die Rechnung, sondern die Vollständigkeit der Planunterlagen: Liegen Grundrisse, Schnitte und Bauteilaufbauten vor, ist der Nachweis eine Frage von Tagen.

Was du am Ende hast

Am Ende steht ein prüffähiges Dokument — und die Information, woran es hängt. Ein Nachweis gilt für das Gebäude, das gebaut wird, nicht für das, das gerechnet wurde.

Was am Ende auf dem Tisch liegt

  • der Wärmeschutznachweis in prüffähiger Form für die Bauvorlage
  • die U-Wert-Berechnung jedes betrachteten Bauteils, aus seinen Schichten
  • der Nachweis der Höchstwerte je Bauteil oder gegen das Referenzgebäude
  • Wärmebrückennachweise für die Details, an denen es darauf ankommt
  • der sommerliche Wärmeschutz, wo er für das Vorhaben verlangt ist
  • die Anforderungen, die in Ausschreibung und Ausführung übernommen werden müssen
  • eine Rückmeldung, wenn die geplante Konstruktion den Nachweis nicht trägt — vor der Ausführung

Was das kostet — und warum es dafür keine Förderung gibt.

Das Honorar richtet sich nach dem Nachweis, den dein Vorhaben verlangt: Ein Einzelbauteilnachweis für eine Maßnahme und ein vollständiger Neubaunachweis sind verschiedene Größenordnungen. Was bei dir nötig ist, klären wir, bevor beauftragt wird.

Wichtiger ist eine Unterscheidung, die häufig durcheinandergerät: Der Nachweis ist eine gesetzliche Pflicht, keine Fördermaßnahme. Er belegt, dass dein Vorhaben die Mindestanforderungen einhält. Die Förderung verlangt regelmäßig strengere Werte als das Gesetz und ein eigenes Verfahren.

Wer nur das Gesetz erfüllt, bekommt kein Geld.
Ob sich der Schritt vom gesetzlichen Mindestwert zum Förderstandard bei deinem Vorhaben lohnt, ist eine Rechenfrage — sie wird in der Beratung beantwortet, nicht im Nachweis.

Fördermittelberatung

Was wir von dir brauchen

Ein Nachweis ist nur so belastbar wie die Angaben, aus denen er entsteht. Was fehlt, muss angenommen werden — und eine Annahme, die auf der Baustelle nicht eingehalten wird, macht den Nachweis wertlos.

Wo diese Leistung an deinem Haus ankommt

Ein Nachweis rechnet mit Bauteilen. Was hinter jedem einzelnen steckt und wie er sinnvoll aufgebaut wird, steht auf seiner eigenen Seite.

1 2 3 4 Schnitt schematisch — nicht maßstäblich
  • 1 Dachdämmung

    Das Bauteil mit der eigenen gesetzlichen Nachrüstpflicht — und dem häufigsten Anlass für einen Nachweis beim Dachgeschossausbau.

  • 2 Fassadendämmung

    Hier entscheidet sich, ob der Höchstwert je Bauteil eingehalten wird oder ob der Weg über das Gesamtgebäude nötig ist.

  • 3 Fenstersanierung

    Fenster gehen mit zwei gegenläufigen Größen ein: Wärmedurchgang im Winter, Energieeintrag im Sommer.

  • 4 Innendämmung

    Der klassische Fall, in dem ein Einzelbauteilwert konstruktiv nicht erreichbar ist und der Nachweis einen anderen Weg nehmen muss.

Fragen, die uns gestellt werden

Heißt das jetzt GEG-Nachweis oder GModG-Nachweis?

Beides meint dasselbe Dokument. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde im Juli 2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt. Die Paragraphen zur Gebäudehülle im Bestand blieben dabei unverändert — auch die Nummern.

Behörden, Förderstellen und Bauämter verwenden inzwischen den neuen Namen. Wir nennen hier beide, weil unter dem alten weiterhin gesucht wird.

Brauche ich einen Nachweis, wenn ich nur die Fassade dämme?

Sobald ein Außenbauteil geändert wird, gelten die Höchstwerte nach GModG Anlage 7 zu § 36. Ob daraus ein zu erbringender Nachweis wird, hängt vom Umfang der Maßnahme und von der Landesbauordnung ab — manche Vorhaben sind nachweisfrei, andere nicht.

Unabhängig davon: Die Werte gelten auch dann, wenn niemand sie sehen will. Und die Förderung verlangt regelmäßig strengere als das Gesetz.

Was ist der sommerliche Wärmeschutz?

Der Nachweis, dass sich die Räume im Sommer nicht unzumutbar aufheizen. Er wird über die Sonneneintragskennwerte oder über eine Simulation geführt und hängt vor allem an Fenstergröße, Orientierung, Verschattung und der Speichermasse der Bauteile.

Er wird oft übersehen und ist genau dort kritisch, wo eine Baugenehmigung sonst unauffällig wäre: großzügige Fensterflächen nach Süden und Westen, leichte Bauweise, ausgebautes Dachgeschoss.

Reicht ein Einzelbauteilnachweis oder muss das ganze Gebäude gerechnet werden?

Bei einer Änderung an bestehenden Gebäuden gibt es zwei Wege: den Nachweis über die einzelnen Bauteile gegen die Höchstwerte, und den Nachweis über das gesamte Gebäude gegen ein Referenzgebäude. Der zweite ist aufwendiger, kann aber ein Bauteil retten, das den Einzelwert nicht schafft — etwa eine Innendämmung, die konstruktiv begrenzt ist.

Welcher Weg günstiger liegt, entscheidet sich am Vorhaben. Genau deshalb wird er vorher gerechnet und nicht vorher behauptet.

Was kostet ein Wärmeschutznachweis?

Das Honorar vereinbaren wir vorab, wenn feststeht, welchen Nachweis dein Vorhaben verlangt. Es hängt an Gebäudegröße, Art des Nachweises und daran, wie vollständig die Planunterlagen vorliegen. Ein Einzelbauteilnachweis für eine Maßnahme und ein vollständiger Neubaunachweis sind verschiedene Größenordnungen.

Die Nachweispflichten stehen im Gesetz, die Formalien in der jeweiligen Landesbauordnung. Was für dein Vorhaben gilt, wird vor der Beauftragung geprüft.

Quelle Gebäudemodernisierungsgesetz § 36, Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung (bis Juli 2026: Gebäudeenergiegesetz § 48) Abgerufen 11.08.2026

Quelle Gebäudemodernisierungsgesetz Anlage 7 (zu § 36), Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden (bis Juli 2026: Gebäudeenergiegesetz, Anlage 7 zu § 48) Abgerufen 11.08.2026

Quelle Gebäudemodernisierungsgesetz § 35, Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes (bis Juli 2026: Gebäudeenergiegesetz § 47) Abgerufen 11.08.2026

Quelle Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026 Zur Abgrenzung: Die Förderung verlangt eigene, strengere technische Mindestanforderungen. Abgerufen 01.08.2026

Wer diese Leistung verantwortet

Robert Lammert

Geschäftsführer und Energieberater, zweiund50

  • Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, dena
  • Wohngebäude: Energieberatung (EBW), Energieberatung DIN 18599, Effizienzhaus (BEG WG, mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Nichtwohngebäude: BEG NWG (mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Schornsteinfegermeister (Bachelor Professional)

Ein Nachweis ist kein Formular am Ende der Planung. Wer ihn erst dann rechnet, rechnet manchmal etwas nach, das so nicht gebaut werden darf.

Zuletzt geprüft am 05. August 2026. Rechtsstand und Fördersätze ändern sich; jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihr Abrufdatum.

Was ist bei deinem Haus möglich?

Ein kurzer Blick auf Baujahr, Fläche und Heizung, dann weißt du, woran du bist.

Gebäude einschätzen lassen
Porträtfoto von Robert Lammert Anrufen Nummer Gebäude einschätzen lassen

Anfrage

Schreib uns

Vier kurze Schritte. Die meisten Fragen sind zum Anklicken — schreiben musst du nur, wenn du magst.

Deine Anfrage ist angekommen.
Wir melden uns. Wenn es eilt, ist der Anruf schneller.

Das hat nicht geklappt.
Deine Anfrage ist nicht angekommen. Bitte versuch es noch einmal — oder ruf an, das ist in diesem Fall der sichere Weg.

Worum es geht

Zwei Klicks — danach wissen wir, wer sich bei dir melden sollte.

Unsicher? Dann nimm den letzten Punkt — das Einordnen ist unsere Arbeit.

Das Gebäude

Grobe Klasse genügt; vor 1979 ist die Schwelle, die zählt.

Nur, wenn das Gebäude schon feststeht.

Stand und Zeitpunkt

Der Zeitpunkt zählt: Bei vielen Förderungen muss die Beratung vor der Beauftragung stehen.

Was bringt dich gerade dazu zu fragen — ein Defekt, eine Rechnung, ein Kaufvorhaben? Freiwillig, aber es hilft mehr als jede andere Angabe.

Wie wir dich erreichen

Für die Rückfrage — das erste Gespräch geht am Telefon schneller als über Mail.

Wir verarbeiten deine Angaben ausschließlich, um deine Anfrage zu beantworten. Sie werden nicht für Werbung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht an der Beantwortung beteiligt sind. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — vorvertragliche Maßnahmen auf deine Anfrage hin. Zielt die Anfrage erkennbar nicht auf einen Vertrag, ist es Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, das berechtigte Interesse an der Beantwortung.

Bitte schick über dieses Formular keine Unterlagen und keine Gesundheits- oder Finanzdaten — dafür ist die E-Mail der richtige Weg. Eine Anfrage ist außerdem noch kein Auftrag: Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir uns über Leistung und Preis geeinigt haben.