Expertise
TGA-Fachplanung und Energiekonzepte
Wir planen die technischen Anlagen nicht isoliert, sondern abgestimmt auf Gebäude, Nutzung und den Energiebedarf, den es in fünfzehn Jahren hat.
Fachplanung technischer Gebäudeausrüstung und Energiekonzepte
Das Wichtigste zuerst
Jedes Gewerk für sich ausgelegt ergibt vier richtige Anlagen, die zusammen nicht funktionieren. Die Wärmepumpe rechnet mit einer Vorlauftemperatur, die die Heizflächen nicht hergeben; der Speicher passt nicht zur Photovoltaik; die Lüftung war im Platzbedarf nicht vorgesehen.
Wir planen die Anlagen deshalb gemeinsam und gegen die Nutzung. Nicht gegen Kennzahlen je Quadratmeter, sondern gegen das, was in diesem Gebäude tatsächlich passiert — und was in fünfzehn Jahren darin passieren soll.
Wann du das brauchst
Mehrere Anlagen sollen zusammenarbeiten
Wärmepumpe, Photovoltaik, Speicher, Wallbox, vielleicht noch eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung: Jede einzelne ist beherrschbar. Ihr Zusammenspiel entscheidet darüber, ob am Ende der Eigenstrom in der Wärmepumpe landet oder für zwei Cent ins Netz geht.
Es ist kein Wohngebäude
Werkstatt, Praxis, Verwaltung, Halle: Sobald Betriebszeiten, Personenzahlen, Prozesswärme oder Lüftungsanforderungen ins Spiel kommen, ist die Anlagentechnik eine Planungsaufgabe. Eine Auslegung nach Quadratmetern trifft hier nicht einmal die Größenordnung.
Eine Lüftungsanlage steht an
Lüftung ist das Gewerk, das am häufigsten zu spät kommt. Je dichter ein Gebäude wird, desto zwingender wird sie — und desto schwieriger ist es, die Kanäle noch unterzubringen. Ein Lüftungskonzept gehört deshalb in die Planung und nicht in die Ausführung.
Mehrere Gebäude sollen gemeinsam versorgt werden
Ein Gebäudenetz — zwei, drei oder mehr Gebäude an einer Erzeugung — kann wirtschaftlich sinnvoll sein und ist rechtlich und technisch etwas anderes als eine Heizung im Keller. Was dabei zu klären ist, klärt sich nicht nebenbei.
Was zusammen geplant wird
Nicht jedes Vorhaben braucht alle. Der Umfang wird vorher festgelegt — und das, was nicht geplant wird, wird ausdrücklich benannt und nicht stillschweigend weggelassen.
- Wärmeerzeugung und Wärmepumpenkonzept
- Welcher Erzeuger, welche Leistung, welches Temperaturniveau, welche Betriebsweise. Bei Wärmepumpen fällt hier die Entscheidung über den Bivalenzpunkt Die Außentemperatur, ab der eine Wärmepumpe die Last nicht mehr allein deckt und ein zweiter Erzeuger zuschaltet, meist ein elektrischer Heizstab. Wo dieser Punkt liegt, ist eine Auslegungsentscheidung. und damit darüber, wie oft der Heizstab läuft.
- Wärmeverteilung und Heizflächen
- Die Verteilung entscheidet, welche Vorlauftemperatur Wie heiß das Wasser ist, das die Heizung zu den Heizflächen schickt. Sie ist die wichtigste Stellgröße einer Wärmepumpe: Jedes Grad weniger heißt weniger Strom für dieselbe Wärme. überhaupt möglich ist — und damit rückwirkend über die Wirtschaftlichkeit des Erzeugers. Sie ist keine nachgelagerte Frage, sondern eine vorgelagerte.
- Lüftungsanlagen
- Volumenströme, Kanalführung, Schallschutz, Wärmerückgewinnung. Bei Nichtwohngebäuden kommt die Frage dazu, welche Bereiche wann belüftet sein müssen — die Betriebszeit ist hier die eigentliche Auslegungsgröße.
- Photovoltaik und Eigenstrom
- Nicht die Frage, wie viel aufs Dach passt, sondern wie viel davon im Gebäude bleibt. Dafür braucht es den Lastgang Der zeitliche Verlauf des Stromverbrauchs eines Haushalts, üblicherweise viertelstündlich über ein volles Jahr. Er sagt, WANN Strom gebraucht wird — und nur daraus folgt, wie viel eine Anlage tatsächlich deckt. und nicht die Jahressumme — erst er zeigt, ob Erzeugung und Verbrauch zeitlich zueinander passen.
- Gebäudenetze
- Mehrere Gebäude an einer Erzeugung: Leitungsführung, Verluste, Übergabestationen, Regelung. Technisch reizvoll, organisatorisch der aufwendigste Fall — und einer, bei dem sich eine Vorplanung besonders deutlich rechnet.
Jedes Gewerk für sich geplant
Jede für sich ausgelegt, zusammen nicht lauffähig. Der Erzeuger rechnet mit einer Vorlauftemperatur, die die Heizflächen nicht hergeben; der Speicher passt nicht zur Erzeugung im Haus; die Lüftung war im Platzbedarf nicht vorgesehen. Jede Rechnung stimmt, keine passt zur nächsten.
Gemeinsam und gegeneinander geplant
Die Schnittstellen sind der eigentliche Gegenstand. Sie werden benannt und einem Gewerk zugeordnet — dann steht vor der Ausschreibung fest, wer welche Temperatur, welchen Volumenstrom und welchen Platz schuldet. Was erst mit dem Netzbetreiber oder dem ausführenden Betrieb entschieden werden kann, steht als solches da.
Abgrenzung zu den anderen Leistungen
Drei unserer Leistungen berühren die Anlagentechnik. Sie sind nicht austauschbar, und die falsche zu beauftragen kostet Geld für Tiefe, die niemand braucht — oder liefert zu wenig für ein Vorhaben, das mehr verlangt hätte.
Heizungsplanung und Anlagenoptimierung
Ein Gewerk, ein Gebäude, meist Bestand: Heizlast, Heizflächen, Erzeuger, Abgleich. Für ein Wohnhaus vor dem Heizungstausch ist das die richtige Tiefe.
Die energetische Bilanz des Gebäudes gegen einen Standard. Sie fragt, welche Stufe erreichbar ist, nicht, wie die Anlagen zusammenspielen.
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Mehrere Gewerke, ihr Zusammenspiel, und die Fälle, die ein Wohnhaus nicht hat: Lüftungsanlagen, Eigenstrom, Nichtwohngebäude, Gebäudenetze.
Wie es abläuft
- 01 Nutzung und Ziel aufnehmen Wer nutzt das Gebäude wann und wofür? Bei Nichtwohngebäuden entstehen daraus Nutzungszonen und Betriebszeiten — die Grundlage jeder Auslegung.
- 02 Bedarf ermitteln Wärme, Warmwasser, Strom, Luft: Der Bedarf wird gerechnet, nicht aus Kennzahlen je Quadratmeter übernommen. Bei bestehenden Gebäuden gehen Verbräuche und Lastgänge mit ein.
- 03 Konzeptvarianten aufstellen Zwei bis drei Wege, die sich technisch unterscheiden — anderer Erzeuger, anderes Temperaturniveau, anderer Anteil an Eigenstrom. Jeder mit seinen Voraussetzungen und seinen Folgen für die anderen Gewerke.
- 04 Schnittstellen festlegen Wo endet ein Gewerk und wo fängt das nächste an? Netzanschluss, Platzbedarf, Schallschutz, Zugänglichkeit für Wartung. Das sind die Punkte, an denen Bauvorhaben auf der Baustelle stocken.
- 05 Planung übergeben Du bekommst die Unterlagen, mit denen ausgeschrieben und verglichen werden kann — und die Anforderungen, die ein Angebot erfüllen muss. Weiter dazu: Baubegleitung.
Leistungsumfang und Planungstiefe: Wir planen die Gewerke Lüftung, Sanitär und Entwässerung über die Leistungsphasen 1 bis 9 der HOAI — für Ein- und Mehrfamilienhäuser, in Teilen auch für Gewerbeobjekte.
Dauer und Honorar: Beides wird je Vorhaben vereinbart, weil beides an der Zahl der beauftragten Gewerke und der abgerufenen Leistungsphasen hängt. Wer nur die Leistungsphasen 1 bis 3 braucht, zahlt nicht dasselbe wie ein Vorhaben mit Bauüberwachung bis Leistungsphase 8. Nenn uns den Umfang, dann nennen wir den Preis.
Was du am Ende hast
Am Ende steht ein abgestimmtes Konzept, aus dem heraus ausgeschrieben werden kann — keine Geräteliste und keine Produktempfehlung.
Was am Ende auf dem Tisch liegt
- der gerechnete Bedarf an Wärme, Warmwasser, Strom und Luft für die geplante Nutzung
- zwei bis drei Konzeptvarianten mit ihren Voraussetzungen und Wechselwirkungen
- die Auslegungsgrundlagen je Gewerk: Leistungen, Temperaturen, Volumenströme
- ein Eigenstromkonzept, wo Erzeugung im Gebäude sinnvoll ist
- die Schnittstellen zwischen den Gewerken, benannt und zugeordnet
- Platzbedarf, Anschlusspunkte und die Anforderungen an den Netzanschluss
- Ausschreibungsunterlagen in der vereinbarten Tiefe
- eine klare Kennzeichnung dessen, was erst mit dem Netzbetreiber oder dem ausführenden Betrieb entschieden werden kann
Was das kostet und was davon gefördert wird.
Das Honorar hängt an der Gebäudeart, an der Zahl der beauftragten Gewerke und daran, welche Leistungsphasen abgerufen werden — dafür gibt es keinen pauschalen Satz. Es wird deshalb je Vorhaben vereinbart, bevor die Planung beginnt.
Fest steht dagegen die Förderseite: Fachplanung ist in der Bundesförderung eine eigene Maßnahmengruppe. Förderfähige Ausgaben für Fachplanung und Baubegleitung nach Nummer 8.2 Buchstabe b werden bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 5.000 Euro je Vorhaben berücksichtigt, bei größeren Gebäuden 2.000 Euro je Wohneinheit, höchstens 20.000 Euro. (Nummer 8.3.1 b der BEG EM vom 17. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 01.08.2026.)
Antrag vor Auftrag. Wird der ausführende Betrieb beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, gilt die Maßnahme als begonnen und ist damit von der Förderung ausgeschlossen. Rückwirkend heilen lässt sich das nicht. Die Planung darf vorausgehen und soll es auch — sie ist die Grundlage, auf der der Antrag überhaupt gestellt wird.
Antrag vor Auftrag.
Die einzige Regel auf dieser Seite, die sich nicht ändert — und die einzige, deren Verletzung nicht zu heilen ist. Wer den Handwerker beauftragt, bevor der Antrag steht, hat die Maßnahme begonnen.
Was wir von dir brauchen
Bei einer Fachplanung ist die Nutzung die wichtigste Angabe, nicht das Gebäude. Zwei baugleiche Hallen mit verschiedenen Betriebszeiten brauchen verschiedene Anlagen.
Wo diese Leistung an deinem Haus ankommt
Anlagentechnik wird für ein Gebäude ausgelegt, das sich ändert. Was an der Hülle passiert, verschiebt jede dieser Rechnungen.
- 1 Wärmeerzeugung
Welcher Erzeuger überhaupt in Frage kommt, hängt an Gebäude, Anschluss und Temperaturniveau — die Grundlage jedes Wärmekonzepts.
- 2 Wärmeverteilung und Lüftung
Verteilung und Lüftung sind die beiden Gewerke, die am häufigsten nachträglich in ein fertiges Gebäude gezwängt werden.
- 3 Photovoltaik
Eigenstrom ändert die Rechnung für Wärmepumpe und Speicher — und wird trotzdem meist getrennt beauftragt.
- 4 Fernwärme
Wo ein Netz vorhanden oder geplant ist, verschiebt das jede Variantenrechnung — und zwar bevor sie beginnt.
Fragen, die uns gestellt werden
Was heißt TGA?
Technische Gebäudeausrüstung: alles, was ein Gebäude an Technik braucht, um nutzbar zu sein — Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, und zunehmend die Erzeugung und Speicherung von Energie im Gebäude selbst.
Fachplanung heißt: Diese Anlagen werden vor der Beauftragung aufeinander abgestimmt, statt nacheinander von den jeweiligen Betrieben dimensioniert zu werden.
Was ist der Unterschied zur Heizungsplanung?
Die Heizungsplanung betrachtet ein Gewerk in einem Gebäude: Heizlast, Heizflächen, Erzeuger, Abgleich. Für ein Wohnhaus im Bestand ist das meist genau die richtige Tiefe.
Die TGA-Fachplanung kommt dazu, wenn mehrere Anlagen zusammenspielen müssen — Wärmepumpe und Lüftung und Photovoltaik und Speicher —, wenn es um ein Nichtwohngebäude geht oder wenn mehrere Gebäude gemeinsam versorgt werden sollen.
Plant ihr auch für Nichtwohngebäude?
Ja. Bei Nichtwohngebäuden ist die Fachplanung eher die Regel als die Ausnahme: Nutzungszonen, Betriebszeiten, interne Lasten und Lüftungsanforderungen machen aus der Anlagentechnik eine Planungsaufgabe und keine Produktauswahl.
Braucht eine Wärmepumpe wirklich eine Planung?
Ein Gerät auswählen kann jeder Betrieb. Die Fragen davor sind die teuren: Mit welcher Vorlauftemperatur läuft das Gebäude? Wie wird Warmwasser bereitet, und was macht das mit der Auslegung? Was passiert am Netzanschluss, wenn Wallbox und Wärmepumpe zusammenkommen? Wird ein Heizstab gebraucht und ab welcher Außentemperatur?
Diese Fragen entscheiden über den Stromverbrauch der nächsten fünfzehn Jahre. Ein Angebot beantwortet sie normalerweise nicht.
Was kostet eine TGA-Fachplanung?
Das Honorar hängt an der Gebäudeart, an der Zahl der beauftragten Gewerke und daran, welche Leistungsphasen abgerufen werden — für diese drei Größen gibt es keinen pauschalen Satz. Wir vereinbaren es vorhabenbezogen, sobald der Umfang benannt ist.
Auslegungsgrößen entstehen aus der Aufnahme deines Gebäudes und seiner Nutzung. Die folgende Quelle betrifft die Förderfähigkeit der Planungsleistung, nicht ihr Ergebnis.
Quelle Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026 Nummer 5.5, Fachplanung und Baubegleitung nach Nummer 8.2 Buchstabe b Abgerufen 01.08.2026
Wer diese Leistung verantwortet
Robert Lammert
Geschäftsführer und Energieberater, zweiund50
- Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, dena
- Wohngebäude: Energieberatung (EBW), Energieberatung DIN 18599, Effizienzhaus (BEG WG, mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Nichtwohngebäude: BEG NWG (mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Schornsteinfegermeister (Bachelor Professional)
Jedes Gewerk für sich ausgelegt ergibt vier richtige Anlagen, die zusammen nicht funktionieren. Die Abstimmung ist die eigentliche Arbeit.
Zuletzt geprüft am 06. August 2026. Rechtsstand und Fördersätze ändern sich; jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihr Abrufdatum.
Was ist bei deinem Haus möglich?
Ein kurzer Blick auf Baujahr, Fläche und Heizung, dann weißt du, woran du bist.
Gebäude einschätzen lassen