Solarpflicht
Wer sein Dach neu decken lässt, entscheidet in Nordrhein-Westfalen zugleich über eine Photovoltaikanlage. Ob das für dein Vorhaben gilt, hängt am Umfang der Maßnahme; wie groß die Anlage werden muss, hängt an der Ausrichtung deiner Flächen — und nicht an der Größe des Daches.
Das Wichtigste zuerst
Nicht dein Dach löst die Pflicht aus, sondern der Vorgang an ihm. Wird die Dachhaut vollständig erneuert, gehört seit dem 1. Januar 2026 eine Photovoltaikanlage dazu.1 Wie groß sie sein muss, entscheidet danach nicht die Fläche des Daches, sondern der Teil davon, der nach der Verordnung überhaupt mitzählt — und daneben steht eine Leistung, mit der die Pflicht ebenfalls erfüllt ist. Am Ein- und Zweifamilienhaus ist diese zweite Zahl fast immer die kleinere.
Was aus einer Dachsanierung einen Solarvorgang macht
Weder das Alter des Hauses löst diese Pflicht aus noch seine Größe noch ein Energiestandard. Ausgelöst wird sie von einer Baumaßnahme: die vollständige Erneuerung der Dachhaut, begonnen nach dem 1. Januar 2026.1 Solange nichts geschieht, geschieht auch hier nichts — ein Dach von 1974 darf ungestört alt werden. Erst der Auftrag an den Dachdecker bringt die zweite Entscheidung mit.
Damit steht und fällt alles am Wort „vollständig“. Die Verordnung definiert es selbst: Gemeint sind Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Nicht darunter fällt, was ausschließlich einen kurzfristig eingetretenen Schaden behebt.2 Das ist eine engere Grenze, als sie im Gespräch meist gezogen wird, und sie verläuft an zwei Stellen anders als erwartet.
Erstens zählt die Haut, nicht die Konstruktion. Wer den Dachstuhl verstärkt, Sparren austauscht oder von innen dämmt, ohne die Deckung abzunehmen, erneuert keine Dachhaut. Wer umgekehrt nur neu eindeckt und sonst nichts anfasst, tut es.
Zweitens zählt der Sturm nicht. Nach einem Unwetter die abgedeckte Hälfte wiederherzustellen, ist die Behebung eines kurzfristig eingetretenen Schadens — auch dann, wenn dabei viele Quadratmeter neu gedeckt werden. Wird bei derselben Gelegenheit gleich das ganze Dach erneuert, weil es ohnehin dran gewesen wäre, ist es das nicht mehr. Die Grenze liegt beim Anlass, nicht bei der Fläche.
Wenn das Dach in zwei Abschnitten erneuert wird
Zwischen den beiden Fällen liegt der praktisch häufigste: die abschnittsweise Erneuerung. Ein Haus bekommt in diesem Jahr die Südseite und in drei Jahren die Nordseite, jeweils mit eigenem Auftrag. Ob das zusammen eine vollständige Erneuerung ist, entscheidet nicht die Rechnung des Dachdeckers, sondern die Bauaufsichtsbehörde am Einzelfall — sie prüft ohnehin stichprobenweise und kann die Nacherfüllung innerhalb eines Jahres verlangen.3
Wer den Fall bewusst so plant, sollte wissen, dass er ihn plant. Eine Aufteilung, die nur die Pflicht vermeiden soll, wird von zwei Seiten teuer: Zwei Gerüststellungen kosten mehr als eine, und die Anlage kommt am Ende trotzdem — dann aber auf ein Dach, das schon fertig ist.
Es gibt außerdem Gebäude, die von vornherein außen vor bleiben: Gebäude mit einer Nutzfläche bis zu 50 m², Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude, Dachflächen aus Reet, Stroh oder Holz sowie Flächen mit lichtdurchlässigem Material.1 Das Gartenhaus, der Carport und das Gewächshaus lösen also nichts aus. Ein Wintergartendach auch nicht.
Welche Fläche überhaupt in die Rechnung zählt
Gerechnet wird mit der Nettodachfläche, und die ist deutlich kleiner als das, was du auf dem Dach siehst. Die Verordnung rechnet von der Bruttodachfläche alles ab, was wegen Verschattung, Dachaufbauten, Dachfenstern, anderer Dachnutzungen oder Ausrichtung nach Norden nicht genutzt werden kann.2 Vier dieser fünf Abzüge sind Sache der Aufnahme vor Ort. Der fünfte ist eine Definition, und er ist der größte.
„Norden“ ist in der Verordnung nicht die Himmelsrichtung, sondern ein Bereich: Er schließt die Richtungen zwischen Ostnordost und Westnordwest ein.2 Das sind 135 Grad des Kreises, gut ein Drittel. Auf einem Satteldach, dessen First von Osten nach Westen läuft, liegt damit eine ganze Dachhälfte außerhalb der Bezugsgröße — sie existiert weiter, sie zählt nur nicht mit. Läuft der First dagegen von Norden nach Süden, zeigen beide Hälften nach Osten und nach Westen, und beide bleiben drin.
Daraus folgt das Erste, was du an deinem eigenen Haus prüfen kannst, und es kostet keine Messung: Sieh nach, wohin dein First zeigt. Bei Ost-West-First rechnet die Pflicht mit der halben Dachfläche, bei Nord-Süd-First mit der ganzen. Zwei Häuser derselben Grundfläche in derselben Straße können deshalb sehr verschieden große Anlagen brauchen.
Der naheliegende Schluss daraus ist trotzdem falsch. Man könnte meinen, die Verordnung nehme „die schlechten Flächen“ heraus und lasse die guten stehen. Die Grenze liegt aber bei Ostnordost, und was drinbleibt, ist die volle Ostfläche. An diesem Standort bringt sie im Jahr rund vier Fünftel dessen, was dieselbe Fläche nach Süden brächte — kein Rest, sondern ein tragender Teil der Anlage. Was die einzelnen Ausrichtungen und Neigungen hier liefern, ist für Barntrup gerechnet und steht auf Photovoltaik.
Was außer der Nordrichtung noch abgeht
Die vier anderen Abzüge lassen sich nicht aus einer Karte ablesen, und genau daran hängt der Unterschied zwischen einer Schätzung und einer belastbaren Zahl:
Verschattung — Bäume, Nachbargiebel, der eigene Schornstein. Sie wirkt nicht als Fläche, sondern über den Tag und über das Jahr; ein Baum im Süden nimmt im Dezember mehr weg als im Juni.
Dachaufbauten — Gauben, Schornsteine, Lüfter, Antennen, und um jeden davon der Bereich, in dem kein Modul mehr sinnvoll liegt.
Dachfenster — sie fallen doppelt aus: als Fläche und als Streifen darum herum.
Andere Dachnutzungen — Dachterrasse, Solarthermie, eine Dachbegrünung mit eigenem Aufbau.
Deshalb ist die Nettodachfläche eine aufgenommene Größe und kein Prozentsatz der Grundfläche. Wer sie schätzt, schätzt die Pflicht.
Die Bezugsgröße entsteht auf dem Dach, nicht am Schreibtisch
Bis hierher lässt sich alles ohne Termin klären: Löst die Maßnahme die Pflicht aus, und wohin zeigt der First. Was sich nicht ohne Termin klären lässt, ist die Zahl selbst — die Nettodachfläche steht in keinem Kataster und in keinem Luftbild. Sie entsteht aus der aufgemessenen Fläche, den Aufbauten und einer Verschattung, die über den Tagesverlauf aufgenommen wird.
Zwei Maßstäbe für dieselbe Pflicht — und du darfst wählen
Bei der Erneuerung der Dachhaut verlangt die Verordnung eine Anlage auf mindestens 30 % der Nettodachfläche. Im selben Absatz steht aber eine zweite Größe, und zwar als Alternative: Statt des Flächenanteils genügt eine Mindestleistung, gestaffelt nach der Zahl der Wohneinheiten.4
Wohngebäude mit maximal zwei Wohneinheiten: 3 kW (peak)
Wohngebäude mit mindestens drei und maximal fünf Wohneinheiten: 4 kW (peak)
Wohngebäude mit mindestens sechs und maximal zehn Wohneinheiten sowie Nichtwohngebäude: 8 kW (peak)
Für ein normales Einfamilienhaus ist das der wichtigste Satz dieser Seite. 3 kW (peak) sind eine kleine Anlage — an diesem Standort liefert sie im Jahr knapp dreitausend Kilowattstunden, also ungefähr den Strombedarf eines Haushalts ohne Wärmepumpe und ohne Auto. Dreißig Prozent einer aufgemessenen Nettodachfläche liegen auf den meisten Häusern darüber. Wer den ersten Maßstab anwendet, ohne den zweiten zu prüfen, kauft eine größere Anlage, als die Pflicht verlangt.
Das ist ausdrücklich kein Rat, klein zu bauen. Es ist ein Rat, die beiden Fragen zu trennen: Was verlangt die Verordnung, und was ist an diesem Haus sinnvoll? Die erste Frage ist mit den beiden Zahlen oben beantwortet. Die zweite hängt am Verbrauch, an der Frage, wie viel davon zur Erzeugungszeit anfällt, und an dem, was in den nächsten Jahren dazukommt — Wärmepumpe, Ladepunkt, Speicher. Sie wird auf Eigenverbrauch und auf Photovoltaik beantwortet und nicht von einem Prozentsatz aus einer Landesverordnung.
In der Praxis fallen die beiden Antworten oft auseinander, und meistens nach oben: Die Anlage, die zum Haus passt, ist größer als die, die das Land verlangt. Genau deshalb lohnt es sich, den Unterschied zu kennen. Wer weiß, dass er über die Pflicht hinausbaut, tut es aus einem Grund — und nicht, weil ein Angebot es so vorgesehen hat.
Wo die Pflicht ihre Obergrenze hat
Die Verordnung begrenzt die Pflicht außerdem auf Leistungen, für die ein Anspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz besteht, ohne dass eine Ausschreibung nötig wird.4 Das betrifft ein Einfamilienhaus nicht — die Grenze liegt weit oberhalb dessen, was auf ein Wohnhausdach passt. Sie ist für große Nichtwohngebäude gedacht, bei denen dreißig Prozent der Dachfläche eine Anlage im Megawattbereich ergäben.
Nach oben offen ist die Pflicht also nicht. Nach unten ist sie es auch nicht: Unter der Mindestleistung ihrer Gebäudeklasse gilt sie nicht als erfüllt, selbst wenn dreißig Prozent einer sehr kleinen Nettodachfläche rechnerisch weniger ergäben.
Warum du diese Pflicht im Bundesgesetz nicht findest
Die Suche nach einer Solarpflicht im Energiegesetz des Bundes führt regelmäßig ins Leere, und das hat einen einfachen Grund: Dort steht keine. Das Gesetz kennt Anforderungen an den Wärmeschutz, an die Heizung und an den Primärenergiebedarf — eine Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu errichten, gehört nicht dazu. Sie ist Landesrecht, und deshalb hört sie an der Landesgrenze auf.
Was im Bundesgesetz steht, ist das Gegenteil einer Pflicht: eine Anrechnung. Strom aus erneuerbaren Energien, der im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu einem zu errichtenden Gebäude erzeugt wird, darf beim Jahres-Primärenergiebedarf abgezogen werden.5 Das ist eine Rechenregel für den Neubau und für Nachweise, kein Auftrag, ein Modul zu kaufen. Für dein Bestandsdach in Nordrhein-Westfalen ändert sie nichts.
Die beiden Ebenen sauber zu trennen, spart eine ganze Klasse von Missverständnissen. Wer eine Bundesregel sucht, findet Übersichten über sechzehn Länder mit sechzehn verschiedenen Stichtagen, Schwellen und Ausnahmen — und keine davon gilt bei dir, außer der einen. Für ein Haus in Barntrup ist das die Landesregel von Nordrhein-Westfalen; für ein Haus fünfzig Kilometer weiter östlich gilt eine andere. Steht dein Haus nicht in Nordrhein-Westfalen, gilt von dieser Seite nur der Aufbau: Auslöser, Bezugsgröße, Umfang, Ausnahmen, Nachweis. Die Zahlen darin sind Landesrecht und müssen für dein Land nachgelesen werden.
Die Ausnahmen sind eine Rechnung, kein Antrag auf Nachsicht
Die Pflicht entfällt, soweit ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, im Einzelfall technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.6 Der dritte Fall wird meist als Ermessen der Behörde gelesen — als etwas, das man erbittet. Er ist aber der am genauesten beschriebene der drei, und er hat zwei Schwellen, die sich ausrechnen lassen.
Die erste Schwelle ist die bekannte: Liegt die Amortisationszeit der Kosten der Anlage über 25 Jahre, ist die Erfüllung wirtschaftlich nicht vertretbar.6 Sie greift dort, wo eine Fläche zwar formal mitzählt, aber wenig liefert — stark verschattet, sehr flach in ungünstiger Richtung, klein und zerschnitten.
Die zweite Schwelle nennt kaum jemand, und sie ist am Bestandsdach die praktisch wichtigere: Übersteigen die sonstigen Systemkosten 70 % der Kosten der Photovoltaikanlage, gilt dasselbe.6 Gemeint ist alles, was neben der Anlage nötig wird, damit sie überhaupt aufs Dach kann. Am Altbau ist das ein vertrauter Posten: eine Unterkonstruktion, die die zusätzliche Last nicht trägt, ein Zählerplatz, der erneuert werden muss, eine Leitung vom Dach zum Anschluss, die es so nicht gibt.
Beide Schwellen sind Verhältnisse. Das ist ihr praktischer Vorteil: Du brauchst dafür keinen Marktpreis und keine Prognose über den Strompreis, sondern zwei Angebote und eine Division. Was du brauchst, ist eine saubere Trennung der Posten — und die steht in vielen Angeboten nicht, weil dort Anlage, Gerüst, Elektrik und Statik in einer Summe stehen.
Daneben stehen die Fälle der technischen Unmöglichkeit, und auch sie sind konkreter formuliert, als es der Begriff vermuten lässt: wenn das Dach ausschließlich aus für Photovoltaik ungeeigneten Flächen besteht, wenn es ausschließlich nach Norden gerichtet ist, wenn die Standsicherheit die zusätzlichen Lasten nur mit einer umfangreichen baulichen Maßnahme trägt, oder wenn eine Netzverträglichkeitsprüfung ergibt, dass eine Einspeisung auch bei erweiterter Netzkapazität nicht möglich ist.6
Der dritte dieser Fälle grenzt an die 70-Prozent-Schwelle, und beide zusammen beschreiben denselben Altbau von zwei Seiten: Einmal ist die Verstärkung zu umfangreich, einmal ist sie zu teuer im Verhältnis zur Anlage. Welcher der beiden Wege trägt, entscheidet sich an der Statik und am Angebot — nicht an der Formulierung im Antrag.
Bleibt zuletzt der Weg über die Härte: Führt die Pflicht im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte, kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde auf Antrag befreien.7 Das ist der Fall, der tatsächlich Ermessen ist — und der einzige, der einen Antrag verlangt. Die beiden Schwellen davor verlangen keinen; sie beschreiben, wann die Pflicht von vornherein nicht besteht.
Zwei Wege, die Pflicht ohne Module auf diesem Dach zu erfüllen
Zwei Ersatzwege lässt die Verordnung zu, und auf dem Bestandsdach sind beide ernst zu nehmen.6 Der erste: Das wirtschaftliche Flächenpotential für Photovoltaik wird durch die Errichtung und den Betrieb solarthermischer Anlagen ausgeschöpft. Der zweite: Auf anderen Außenflächen des Gebäudes wird eine Photovoltaikanlage errichtet und betrieben, die mindestens den Vorgaben der Verordnung entspricht.
Der erste Weg ist die Antwort für Häuser, in denen ohnehin über Warmwasser nachgedacht wird. Er ist keine Abkürzung — die Fläche muss ausgeschöpft werden, nicht angeschnitten — und er verlagert die Entscheidung in die Anlagentechnik. Ob Solarthermie an deinem Haus mehr trägt als Photovoltaik mit einer Wärmepumpe dahinter, ist eine Frage der Wärmeseite und keine der Dachdeckung.
Der zweite Weg wird unterschätzt. „Andere Außenflächen des Gebäudes“ heißt: Es muss nicht die erneuerte Dachfläche sein. Eine Fassade, ein Anbau, ein Nebendach am selben Gebäude kommen in Betracht, solange die Anlage den Vorgaben entspricht. Für ein Haus mit einem schwierigen Hauptdach — denkmalgeschützt in der Ansicht, verschattet, statisch knapp — trägt dieser Weg oft weiter als ein Befreiungsantrag.
Was in der Verordnung ausdrücklich nicht als eigener Erfüllungsweg steht, ist die Eigentumsfrage. Ob du die Anlage kaufst, mietest oder pachtest, ist eine Frage des Vertrags, nicht der Pflicht: Verlangt ist, dass eine Anlage errichtet und betrieben wird. Wer ein Mietmodell prüft, prüft es deshalb nach denselben Maßstäben wie einen Kauf — und nicht als besonderen Weg, die Auflage zu erledigen.
Eine dritte Regel steht schon davor und wird beim Bestand leicht überlesen: Dachflächen sind unter Berücksichtigung der Nutzung so zu planen und zu gestalten, dass sie sich so weit wie möglich für eine Solarnutzung eignen.8 Bei einer Neueindeckung ist das kein leerer Satz. Wo Dunstrohre, Lüfter und Antennen liegen, entscheidet der Dachdecker — und eine Fläche, die er frei zusammenhält, statt sie mit Durchdringungen zu zerstreuen, ist später ein größeres Modulfeld.
Was den Preis bestimmt: die Reihenfolge, nicht der Modulpreis
Wenn Dach und Anlage im selben Jahr anstehen, entscheidet die Reihenfolge über Kosten, die mit den Modulen nichts zu tun haben. Vier Posten fallen zusammen, wenn beides in einem Zug läuft, und zweimal an, wenn nicht.
Das Gerüst. Es steht ohnehin für die Deckung. Kommt die Anlage zwei Jahre später, steht es ein zweites Mal.
Die Durchdringungen. Dachhaken werden bei der Deckung mitgelegt und sitzen dann unter dem Ziegel, wo sie hingehören. Nachträglich müssen Ziegel gelöst und wieder eingepasst werden.
Die Leitung. Der Weg vom Dach zum Zählerplatz lässt sich im offenen Dach ohne Aufwand führen. Im fertigen Dach ist er eine eigene Baustelle.
Die Statik. Ob die Konstruktion die zusätzliche Last trägt, prüft sich am offenen Dach mit Blick auf die Sparren — und nicht mit einer Annahme.
Eindeutig ist dabei nur die Reihenfolge: erst die Deckung, dann die Anlage, aber beides in einer Planung und mit einem Gerüst. Eine Anlage auf ein Dach zu setzen, das in fünf Jahren erneuert wird, ist der teuerste Weg von allen — sie muss dann ab- und wieder aufgebaut werden.
Preise nennen wir hier keine, und der Grund ist derselbe wie überall auf diesen Seiten: Ein Betrag je Kilowatt-Peak wäre in dem Moment falsch, in dem er interessant wird. Was sich sagen lässt, sind die Größen, die bei dir über die Summe entscheiden: die Zahl der Durchdringungen, der Zustand der Unterkonstruktion, die Länge des Leitungswegs, der Zählerplatz — und ob das Gerüst einmal oder zweimal steht. Genau diese Posten braucht auch die Rechnung zur 70-Prozent-Schwelle. Wer sie sich einzeln ausweisen lässt, hat beides in einem.
Ob die Ausnahme trägt, ergibt sich aus deinen Zahlen
Rechenbar sind die beiden Schwellen des Wirtschaftlichkeitsfalls — aber nicht mit Zahlen aus dem Internet. Sie brauchen dein Angebot, aufgeteilt nach Anlage und sonstigen Systemkosten, und den Ertrag deiner Flächen, gerechnet für diesen Standort statt für ein Mittel über Deutschland.
Was es an Förderung gibt — und was es nicht mehr gibt
Eine Anlage, die eine Pflicht erfüllt, ist förderrechtlich eine Anlage wie jede andere; die Pflicht selbst bringt kein Geld mit. Was es gibt, sind drei Dinge, und keines davon ist ein Zuschuss auf das Dach.
Erstens die Steuerseite. Für die Lieferung und die Installation kleiner Anlagen gilt der Steuersatz Null, und Einnahmen aus dem Betrieb sind bis zu einer Leistungsgrenze einkommensteuerfrei.910 Beide Grenzen liegen über dem, was eine Pflichtanlage an einem Wohnhaus erreicht. Was dabei zu beachten ist und wo die beiden Grenzen auseinanderlaufen, steht auf Eigenverbrauch.
Zweitens die Vergütung. Für Strom, der ins Netz geht, gibt es eine gesetzlich bestimmte Zahlung; ihre Höhe hängt am Zeitpunkt der Inbetriebnahme und sinkt regelmäßig für neu in Betrieb genommene Anlagen.11 Das ist der Punkt, an dem die Reihenfolge von Dach und Anlage auch finanziell zählt: Der Satz, der für deine Anlage gilt, steht mit dem Tag der Inbetriebnahme fest — und danach nicht mehr zur Debatte.
Drittens die Landesebene, und hier steht die Auskunft gegen den Markt. Für Nordrhein-Westfalen wird durchgehend ein Zuschuss zum Batteriespeicher geführt. In der geltenden Fassung des Landesprogramms progres.nrw – Klimaschutztechnik gibt es diesen Fördertatbestand für Private nicht: Der Speicher kommt nur noch unter Nummer 6.1.2 vor, und dort ausschließlich auf kommunalen Gebäuden — antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände. Für ein Wohnhaus ist die Auskunft damit eindeutig.
Was in jedem Fall gilt, ist die Reihenfolge: Ein Antrag kommt vor der Bestellung. Gefördert werden nur Maßnahmen, mit denen vor dem Bescheid noch nicht begonnen wurde, und als Beginn gilt bereits die verbindliche Bestellung.12 Diese Regel gilt für Landesprogramme ebenso wie für die Bundesförderung — und sie ist der häufigste Grund, aus dem ein Zuschuss verloren geht, den es eigentlich gegeben hätte.
Der Nachweis — und was nach der Anlage noch aussteht
Mit der fertigen Anlage ist die Pflicht erfüllt, aber nicht erledigt. Die Erfüllung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen nachzuweisen; dafür stellt sie ein Formular bereit, und als Anlage gehört eine Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammdatenregister dazu.13
Damit hängt der Nachweis an einem Schritt, der ohnehin fristgebunden ist: Anlage und Speicher werden im Marktstammdatenregister registriert, und zwar innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme.14 Wer diese Frist einhält, hat den Nachweis nebenbei erzeugt. Wer sie verpasst, hat zwei Probleme statt einem.
Aufzubewahren sind die Unterlagen 10 Jahre ab Fertigstellung.13 Das gilt auch — und gerade — für die Unterlagen zu einer Ausnahme: Wer sich auf die technische Unmöglichkeit oder auf eine der beiden Wirtschaftlichkeitsschwellen beruft, hält die Rechnung bereit, mit der er das begründet hat. Beim Verkauf des Hauses geht diese Frage mit über.
Geprüft wird stichprobenweise, und wird ein Verstoß festgestellt, kann die Nacherfüllung innerhalb eines Jahres verlangt werden.3 Die Pflichtverletzung ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit nach der Landesbauordnung.15 Praktisch heißt das: Der Fall verjährt nicht mit dem Abnahmetermin des Dachdeckers.
Die vier Papiere, die du danach im Ordner haben willst
Vier Papiere entscheiden später darüber, wie schnell diese Sache vom Tisch ist. Sie kosten nichts, solange die Baustelle läuft, und sind mühsam zu beschaffen, wenn sie geschlossen ist:
Die Rechnung des Dachdeckers, aus der der Umfang der Maßnahme hervorgeht — vollständige Erneuerung oder Schadensbehebung.
Die Aufnahme der Nettodachfläche mit ihren Abzügen, als Grundlage der Umfangsrechnung.
Die Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammdatenregister.
Bei einer Ausnahme: die Rechnung, die sie trägt, mit den getrennten Kostenposten.
Was du entscheidest, bevor das Gerüst steht
Bemerkt wird die Solarpflicht meist zu spät: wenn das Angebot des Dachdeckers auf dem Tisch liegt und der Termin steht. Dann ist die Anlage eine Störung. Ein paar Wochen früher ist sie eine Entscheidung mit fünf Fragen, die sich in dieser Reihenfolge beantworten lassen.
Ist es eine vollständige Erneuerung? Die Antwort steht im Angebot des Dachdeckers, nicht im Gesetz.
Wohin zeigt der First? Sie entscheidet, ob die Pflicht mit einer oder mit zwei Dachhälften rechnet.
Wie groß ist die Nettodachfläche? Aufgenommen, nicht geschätzt — mit Aufbauten, Fenstern und Verschattung.
Welcher der beiden Maßstäbe bindet? Dreißig Prozent der Fläche oder die Mindestleistung deiner Gebäudeklasse.
Trägt eine Ausnahme? Die beiden Schwellen brauchen ein aufgeteiltes Angebot, sonst sind sie nicht zu rechnen.
Danach steht die dritte Frage an, die diese Seite bewusst nicht beantwortet: Wie groß soll die Anlage werden? Die Pflicht setzt eine Untergrenze und sonst nichts. Was darüber sinnvoll ist, hängt daran, wie viel Strom im Haus zur Erzeugungszeit gebraucht wird — heute und in den Jahren, in denen das Dach nun geschlossen bleibt. Wer eine Wärmepumpe oder einen Ladepunkt plant, plant sie in diese Anlage hinein, nicht daneben.
Und eine Entscheidung fällt nur ein einziges Mal, nämlich jetzt: Was am offenen Dach vorbereitet wird, ist später nicht mehr wirtschaftlich nachzuholen. Dachhaken, Leerrohr, Leitungsweg und ein Zählerplatz mit Reserve kosten während der Deckung wenig. Selbst wenn die Anlage aus einem guten Grund später kommt, ist die Vorbereitung die billigste Zeile des ganzen Vorhabens.
Muss ich bei einer Dachsanierung eine Photovoltaikanlage bauen?
In Nordrhein-Westfalen ja, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird und der Beginn nach dem 1. Januar 2026 liegt.1 Eine Reparatur, die einen kurzfristig eingetretenen Schaden behebt, löst die Pflicht nicht aus, und eine Dämmung von innen ebenso wenig — maßgeblich ist die Erneuerung der Abdichtung oder der Eindeckung.2
Wie groß muss die Anlage bei einer Dachsanierung mindestens sein?
Verlangt sind 30 % der Nettodachfläche — oder stattdessen eine Mindestleistung, gestaffelt nach Wohneinheiten: 3 kW (peak) bis zu zwei Wohneinheiten, 4 kW (peak) bei drei bis fünf und 8 kW (peak) bei sechs bis zehn Wohneinheiten sowie bei Nichtwohngebäuden.4 Die beiden Maßstäbe stehen nebeneinander; erfüllt ist die Pflicht mit dem, der auf dein Gebäude passt.
Was ist die Nettodachfläche?
Die Bruttodachfläche abzüglich der Anteile, die wegen Verschattung, Dachaufbauten, Dachfenstern, anderer Dachnutzungen oder Ausrichtung nach Norden nicht genutzt werden können.2 „Norden“ ist dabei kein Punkt, sondern der Bereich zwischen Ostnordost und Westnordwest — auf einem Dach mit First in Ost-West-Richtung fällt damit eine ganze Hälfte aus der Rechnung.
Zählt eine Ostfläche oder eine Westfläche mit?
Wann entfällt die Solarpflicht?
Wenn die Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.6 Der letzte Fall hat zwei rechenbare Schwellen: eine Amortisationszeit über 25 Jahre oder sonstige Systemkosten über 70 % der Kosten der Anlage. Daneben steht die Befreiung auf Antrag bei unbilliger Härte.7
Gilt die Solarpflicht auch für den Altbau?
Die Pflicht unterscheidet nicht nach Baujahr. Sie hängt allein an der Maßnahme: Wer die Dachhaut vollständig erneuert, löst sie aus — beim Haus von 1890 wie beim Haus von 2010.1 Was am Altbau häufiger vorkommt, sind die Ausnahmen: knappe Statik, viele Aufbauten, denkmalrechtliche Bindungen.
Steht die Solarpflicht im Gebäudeenergiegesetz?
Nein. Das Bundesgesetz enthält keine Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu errichten; es lässt lediglich zu, den erzeugten Strom beim Jahres-Primärenergiebedarf eines zu errichtenden Gebäudes abzuziehen.5 Die Solarpflicht ist Landesrecht — für ein Haus in Barntrup gilt die nordrhein-westfälische Regelung.
Kann ich die Pflicht auch mit Solarthermie erfüllen?
Ja, wenn das wirtschaftliche Flächenpotential für Photovoltaik durch solarthermische Anlagen ausgeschöpft wird. Ebenso zulässig ist eine Photovoltaikanlage auf anderen Außenflächen des Gebäudes, sofern sie den Vorgaben der Verordnung entspricht.6 Das ist der Weg für Häuser, deren Hauptdach schwierig ist.
Wie weise ich nach, dass ich die Pflicht erfüllt habe?
Sollte die Anlage vor oder nach der neuen Deckung kommen?
Erst die Deckung, dann die Anlage — aber beides in einer Planung und mit einem Gerüst. Dachhaken, Leitungsweg und die Prüfung der Statik gehören ins offene Dach; nachträglich werden daraus drei eigene Arbeiten. Eine neue Anlage auf ein Dach zu setzen, das in wenigen Jahren erneuert wird, ist der teuerste Weg: Sie muss dann abgebaut und wieder aufgebaut werden.
Was hier gefördert wird.
Ob diese Maßnahme gefördert wird, hängt am Bauteil, am erreichten Wert und am Zeitpunkt des Antrags. Was davon auf dein Haus zutrifft, prüfen wir vor der Beauftragung.
Keine Fördersätze und keine Beträge auf dieser Seite. Förderkulissen ändern sich, und eine veraltete Zahl ist schlechter als keine. Was sich nicht ändert, ist die Reihenfolge: Antrag vor Auftrag. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Zuschuss.
Wo du weiterliest.
Übersicht Photovoltaik Dort steht, wonach du entscheidest — und was die Reihenfolge mit dem Rest des Hauses macht.Andere Wege zum selben Ziel. Was für dein Haus in Frage kommt, hängt am Bestand — nicht daran, was sich allgemein am besten liest.
- Stromspeicher
Der Posten, der ohne Lastgang am wenigsten begründbar ist — und der am häufigsten nach Anlagenleistung statt nach Verbrauchsprofil verkauft wird.
- Eigenverbrauch
Was von der Erzeugung tatsächlich im Haus bleibt. Die Frage, an der Autarkiegrad und Wirtschaftlichkeit hängen — und die ohne Messung keine Zahl hat.
- Wallbox und Wärmepumpe
Die Kopplung: Wärmepumpe und Wallbox sind die beiden großen Verbraucher, die sich auf die Erzeugung legen lassen. Planung statt Zubehör.
Wer diese Seite verantwortet
Robert Lammert
Geschäftsführer und Energieberater, zweiund50
- Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, dena
- Wohngebäude: Energieberatung (EBW), Energieberatung DIN 18599, Effizienzhaus (BEG WG, mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Nichtwohngebäude: BEG NWG (mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Schornsteinfegermeister (Bachelor Professional)
Die Pflicht hängt nicht am Dach, sondern am Vorgang daran — und ihr Umfang an der Richtung der Flächen.
Zuletzt geprüft am 13. August 2026. Rechtsstand und Fördersätze ändern sich; jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihr Abrufdatum.
Quellen
- Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW) § 1, AnwendungsbereichAbgerufen 01.08.2026
- Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW) § 2, BegriffsbestimmungenAbgerufen 01.08.2026
- Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW) § 10, StichprobenAbgerufen 13.08.2026
- Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW) § 4, Umfang der PflichtAbgerufen 01.08.2026
- Gebäudemodernisierungsgesetz § 23, Anrechnung von Strom aus erneuerbaren EnergienAbgerufen 13.08.2026
- Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW) § 5, Erfüllung der PflichtAbgerufen 01.08.2026
- Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW) § 9, BefreiungenAbgerufen 13.08.2026
- Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Absatz 1a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen – SAN-VO NRW) vom 6. Juni 2024Abgerufen 01.08.2026
- Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3, Steuersatz Null für die Lieferung und Installation von PhotovoltaikanlagenAbgerufen 11.08.2026
- Einkommensteuergesetz § 3 Nummer 72, Steuerfreiheit von Einnahmen und Entnahmen aus PhotovoltaikanlagenAbgerufen 01.08.2026
- Erneuerbare-Energien-Gesetz § 49, Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer StrahlungsenergieAbgerufen 01.08.2026
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) – Programmbereich Klimaschutztechnik vom 30. Januar 2026Abgerufen 11.08.2026
- Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW) § 8, NachweisAbgerufen 01.08.2026
- Marktstammdatenregisterverordnung § 5, Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-AnlagenAbgerufen 11.08.2026
- Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen (SAN-VO NRW) § 11, OrdnungswidrigkeitenAbgerufen 13.08.2026
- PVGIS, Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) der Europäischen KommissionPVGIS 5.3, API v5_3, Abruf für Barntrup, PLZ 32683, 51.9925° N / 9.1147° O. Jahres- und Monatswerte aus dem Zeitraum 2005 bis 2023, Tagesgang aus der Stundenreihe (seriescalc) 2020 bis 2023; die Zusammenfassung nach Tageszeit ist eine eigene Auswertung. PVGIS wird von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Europäischen Kommission betrieben; die Daten sind frei zugänglich und nachnutzbar.Abgerufen 01.08.2026
Was ist bei deinem Haus möglich?
Ein kurzer Blick auf Baujahr, Fläche und Heizung, dann weißt du, woran du bist.
Gebäude einschätzen lassen