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Photovoltaik

Eigenverbrauch

Eigenverbrauch ist der Teil des Solarstroms, der im Haus bleibt — die Fläche, in der Erzeugung und Verbrauch zur selben Stunde übereinanderliegen.

Eigenverbrauch ist die Fläche, in der Erzeugung und Verbrauch zur selben Stunde übereinanderliegen — nicht ein Anteil, den die Anlage hat.

Das Wichtigste zuerst

Eigenverbrauch ist keine Eigenschaft deiner Anlage, sondern die Fläche, in der zwei Kurven übereinanderliegen. Erzeugung und Verbrauch müssen zur selben Stunde zusammenkommen. Deshalb sagt eine Prozentzahl aus einem Ratgeber nichts über dein Haus — und deshalb ist der Anteil ausgerechnet in den Monaten am höchsten, in denen am wenigsten ankommt.

Warum eine Prozentzahl nichts über dein Haus sagt

Bei zwei Häusern mit demselben Jahresverbrauch und derselben Anlage bleibt verschieden viel Solarstrom im Haus. Den Unterschied machen die Uhrzeiten. Wer mittags wäscht, trifft die Erzeugung; wer um sieben Uhr früh und um sieben Uhr abends verbraucht, trifft sie zweimal knapp daneben. In einer Jahresabrechnung steht diese Information nicht. Sie nennt die Menge und verschweigt die Stunde.

Damit ist der Eigenverbrauchsanteil das Ergebnis einer Überlagerung und keine Größe, die man vorher weiß. Was sich vorher sagen lässt, ist die eine der beiden Kurven: Die Erzeugung über den Tag ist für diesen Standort gerechnet und hängt an der Ausrichtung der Fläche.1 Und dort steckt eine Entscheidung, die im Verkaufsgespräch selten vorkommt.

Mittlere Erzeugung je Stunde des Tages für ein Süddach und ein Ost-West-Dach bei 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden je Kilowatt-Peak und Jahr. Beide haben ihre stärkste Stunde um 13 Uhr: das Süddach mit 132,2, das Ost-West-Dach mit 94,0. Mindestens die Hälfte dieser Spitze erreicht das Süddach in 7 Stunden von 10 bis 17 Uhr, das Ost-West-Dach in 9 von 9 bis 18 Uhr. Zwischen 21 und 7 Uhr liefert das Süddach im ganzen Jahr 0,9 Kilowattstunden, das Ost-West-Dach zwischen 21 und 6 Uhr 0,4. Zwischen 17 und 21 Uhr sind es 103 gegenüber 119 Kilowattstunden. Mittlere Erzeugung je Stunde des Tages für ein Süddach und ein Ost-West-Dach bei 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden je Kilowatt-Peak und Jahr. Beide haben ihre stärkste Stunde um 13 Uhr: das Süddach mit 132,2, das Ost-West-Dach mit 94,0. Mindestens die Hälfte dieser Spitze erreicht das Süddach in 7 Stunden von 10 bis 17 Uhr, das Ost-West-Dach in 9 von 9 bis 18 Uhr. Zwischen 21 und 7 Uhr liefert das Süddach im ganzen Jahr 0,9 Kilowattstunden, das Ost-West-Dach zwischen 21 und 6 Uhr 0,4. Zwischen 17 und 21 Uhr sind es 103 gegenüber 119 Kilowattstunden. Mittlere Erzeugung je Stunde, in kWh je kWp und Jahr — Neigung 35° halbe Tagesspitze 036912151821 Uhr Süd lädt in 7 Stunden Ost-West in 9 10 Stunden ohne Erzeugung: 21 bis 7 Uhr — im ganzen Jahr 0,9 kWh je kWp Mittlere Erzeugung je Stunde des Tages für ein Süddach und ein Ost-West-Dach bei 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden je Kilowatt-Peak und Jahr. Beide haben ihre stärkste Stunde um 13 Uhr: das Süddach mit 132,2, das Ost-West-Dach mit 94,0. Mindestens die Hälfte dieser Spitze erreicht das Süddach in 7 Stunden von 10 bis 17 Uhr, das Ost-West-Dach in 9 von 9 bis 18 Uhr. Zwischen 21 und 7 Uhr liefert das Süddach im ganzen Jahr 0,9 Kilowattstunden, das Ost-West-Dach zwischen 21 und 6 Uhr 0,4. Zwischen 17 und 21 Uhr sind es 103 gegenüber 119 Kilowattstunden. Mittlere Erzeugung je Stunde des Tages für ein Süddach und ein Ost-West-Dach bei 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden je Kilowatt-Peak und Jahr. Beide haben ihre stärkste Stunde um 13 Uhr: das Süddach mit 132,2, das Ost-West-Dach mit 94,0. Mindestens die Hälfte dieser Spitze erreicht das Süddach in 7 Stunden von 10 bis 17 Uhr, das Ost-West-Dach in 9 von 9 bis 18 Uhr. Zwischen 21 und 7 Uhr liefert das Süddach im ganzen Jahr 0,9 Kilowattstunden, das Ost-West-Dach zwischen 21 und 6 Uhr 0,4. Zwischen 17 und 21 Uhr sind es 103 gegenüber 119 Kilowattstunden. kWh je kWp und Jahr, je Stunde 061218 Uhr Süd lädt in 7 Stunden, Ost-West in 9. 10 Stunden ohne Erzeugung
Das Ost-West-Dach liefert im Jahr rund ein Fünftel weniger und hält den Haushalt zwei Stunden länger versorgt — für den Eigenverbrauch ist das die günstigere Form.1

Ein Süddach schiebt seine Erzeugung in wenige Mittagsstunden: 7 Stunden liegen bei mindestens der Hälfte der stärksten Stunde. Beim Ost-West-Dach sind es 9 Stunden, und zwischen 17 und 21 Uhr — also genau dann, wenn ein Haushalt am meisten braucht — liefert es mehr als das Süddach: 119 kWh/kWp gegen 103 kWh/kWp im Jahr.1 Die Fläche mit dem höheren Jahresertrag ist also nicht automatisch die, von der am meisten im Haus bleibt.

Welche der beiden Ausrichtungen an deinem Haus mehr trägt, entscheidet sich am Verbrauch — nicht am Dach. Was ein Kilowatt-Peak hier überhaupt liefert und wie die Neigung hineinspielt, steht auf Photovoltaik.

Der Monat mit dem höchsten Eigenverbrauch ist der schlechteste

An der Quote stört eine Eigenschaft, die selten dazugesagt wird: Sie steigt, wenn die Erzeugung fällt. Im Dezember bleibt fast alles im Haus, weil fast nichts ankommt — rechnerisch ein hervorragender Wert, praktisch der Monat, in dem die Anlage am wenigsten beiträgt. Wer den Anteil zur Zielgröße macht, baut sich diesen Zustand ins ganze Jahr: Eine kleinere Anlage hat immer die höhere Quote.

Mittlere Tagesernte je Kilowatt-Peak in jedem Monat, für ein Süddach mit 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden: Januar 0,92, Februar 1,72, März 2,78, April 3,85, Mai 4,01, Juni 4,16, Juli 3,94, August 3,64, September 3,17, Oktober 2,09, November 1,17, Dezember 0,78. Im Jahresmittel sind es 2,69. In 2 Monaten liegt die Tagesernte unter einer Kilowattstunde. Mittlere Tagesernte je Kilowatt-Peak in jedem Monat, für ein Süddach mit 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden: Januar 0,92, Februar 1,72, März 2,78, April 3,85, Mai 4,01, Juni 4,16, Juli 3,94, August 3,64, September 3,17, Oktober 2,09, November 1,17, Dezember 0,78. Im Jahresmittel sind es 2,69. In 2 Monaten liegt die Tagesernte unter einer Kilowattstunde. Mittlere Tagesernte je Kilowatt-Peak, in Kilowattstunden — Süd, 35° 0,92 J 1,72 F 2,78 M 3,85 A 4,01 M 4,16 J 3,94 J 3,64 A 3,17 S 2,09 O 1,17 N 0,78 D Faustregel: 1 kWh je kWp In 2 Monaten liefert ein Kilowatt-Peak an einem mittleren Tag weniger, als diese Regel ihm an Kapazität zuordnet. Im Jahresmittel sind es 2,69. Mittlere Tagesernte je Kilowatt-Peak in jedem Monat, für ein Süddach mit 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden: Januar 0,92, Februar 1,72, März 2,78, April 3,85, Mai 4,01, Juni 4,16, Juli 3,94, August 3,64, September 3,17, Oktober 2,09, November 1,17, Dezember 0,78. Im Jahresmittel sind es 2,69. In 2 Monaten liegt die Tagesernte unter einer Kilowattstunde. Mittlere Tagesernte je Kilowatt-Peak in jedem Monat, für ein Süddach mit 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden: Januar 0,92, Februar 1,72, März 2,78, April 3,85, Mai 4,01, Juni 4,16, Juli 3,94, August 3,64, September 3,17, Oktober 2,09, November 1,17, Dezember 0,78. Im Jahresmittel sind es 2,69. In 2 Monaten liegt die Tagesernte unter einer Kilowattstunde. Tagesernte je kWp, in kWh J 0,92 F 1,72 M 2,78 A 3,85 M 4,01 J 4,16 J 3,94 A 3,64 S 3,17 O 2,09 N 1,17 D 0,78 Die gestrichelte Linie ist eine Kilowattstunde Speicher je kWp. 2 Monate liegen darunter.
Im Juni erntet ein Kilowatt-Peak an einem mittleren Tag 4,16 Kilowattstunden, im Dezember 0,78 — der Monat mit dem höchsten Eigenverbrauchsanteil ist der mit dem geringsten Ertrag.1

Gerechnet für ein Süddach mit 35 ° Neigung liefert ein Kilowatt-Peak im Juni an einem mittleren Tag 4,16 kWh, im Dezember 0,78 kWh.1 In 2 Monaten bleibt die Tagesernte unter einer Kilowattstunde je Kilowatt-Peak. In diesen Wochen gibt es keinen Überschuss, den man verschieben könnte — weder in den Abend noch in eine Wärmepumpe.

Daraus folgt die Reihenfolge der Fragen. Zuerst: Wie viel Strom soll die Anlage im Jahr liefern? Danach erst: Wie viel davon lässt sich in die Stunden legen, in denen er entsteht? Die zweite Frage ist die dieser Seite, aber sie ist die zweite.

Warum die Quote und der Autarkiegrad zwei verschiedene Zahlen sind

Der Eigenverbrauchsanteil misst, welcher Teil der Erzeugung im Haus bleibt. Der Autarkiegrad misst, welcher Teil des Verbrauchs aus der eigenen Anlage kommt. Beide haben denselben Zähler und verschiedene Nenner, und sie bewegen sich gegenläufig: Eine größere Anlage senkt den Anteil und hebt die Autarkie.

Deshalb ist die Frage „welche Quote ist gut?“ nicht beantwortbar, ohne zu sagen, welche der beiden gemeint ist und was das Haus mit dem Ergebnis anfangen soll. Ein Betrieb, der ganztags Strom braucht, entscheidet anders als ein Haushalt, der abends heimkommt.

Was für eingespeisten Strom gezahlt wird — und ab wann es feststeht

Der Grund, warum Eigenverbrauch überhaupt zur Rechengröße geworden ist, steht im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die anzulegenden Werte für neu in Betrieb genommene Anlagen verringern sich seit dem 1. Februar 2024 alle 6 Monate um 1 %.2 Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme — nicht der Vertragsabschluss, nicht die Lieferung.

Der anzulegende Wert für neu in Betrieb genommene Solaranlagen verringert sich seit dem 1.2.2024 alle 6 Monate um 1 Prozent. Als Anteil des Wertes vor der ersten Stufe: ab 1.2.2024 99,0 Prozent, ab 1.8.2024 98,0 Prozent, ab 1.2.2025 97,0 Prozent, ab 1.8.2025 96,1 Prozent, ab 1.2.2026 95,1 Prozent, ab 1.8.2026 94,1 Prozent, ab 1.2.2027 93,2 Prozent. Nach 7 Stufen bleiben 93,2 Prozent. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme; die einmal erreichte Stufe gilt danach für die ganze Laufzeit des Anspruchs. Der anzulegende Wert für neu in Betrieb genommene Solaranlagen verringert sich seit dem 1.2.2024 alle 6 Monate um 1 Prozent. Als Anteil des Wertes vor der ersten Stufe: ab 1.2.2024 99,0 Prozent, ab 1.8.2024 98,0 Prozent, ab 1.2.2025 97,0 Prozent, ab 1.8.2025 96,1 Prozent, ab 1.2.2026 95,1 Prozent, ab 1.8.2026 94,1 Prozent, ab 1.2.2027 93,2 Prozent. Nach 7 Stufen bleiben 93,2 Prozent. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme; die einmal erreichte Stufe gilt danach für die ganze Laufzeit des Anspruchs. Anzulegender Wert je Inbetriebnahme-Halbjahr, in Prozent des Wertes vor der ersten Stufe 100,0 08/23 99,0 02/24 98,0 08/24 97,0 02/25 96,1 08/25 95,1 02/26 94,1 08/26 93,2 02/27 92 % 100 % Jede Stufe gilt für die Anlagen, die in ihrem Halbjahr ans Netz gehen — und dann für die ganze Laufzeit. Die Skala beginnt bei 92 Prozent. Der anzulegende Wert für neu in Betrieb genommene Solaranlagen verringert sich seit dem 1.2.2024 alle 6 Monate um 1 Prozent. Als Anteil des Wertes vor der ersten Stufe: ab 1.2.2024 99,0 Prozent, ab 1.8.2024 98,0 Prozent, ab 1.2.2025 97,0 Prozent, ab 1.8.2025 96,1 Prozent, ab 1.2.2026 95,1 Prozent, ab 1.8.2026 94,1 Prozent, ab 1.2.2027 93,2 Prozent. Nach 7 Stufen bleiben 93,2 Prozent. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme; die einmal erreichte Stufe gilt danach für die ganze Laufzeit des Anspruchs. Der anzulegende Wert für neu in Betrieb genommene Solaranlagen verringert sich seit dem 1.2.2024 alle 6 Monate um 1 Prozent. Als Anteil des Wertes vor der ersten Stufe: ab 1.2.2024 99,0 Prozent, ab 1.8.2024 98,0 Prozent, ab 1.2.2025 97,0 Prozent, ab 1.8.2025 96,1 Prozent, ab 1.2.2026 95,1 Prozent, ab 1.8.2026 94,1 Prozent, ab 1.2.2027 93,2 Prozent. Nach 7 Stufen bleiben 93,2 Prozent. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme; die einmal erreichte Stufe gilt danach für die ganze Laufzeit des Anspruchs. Anteil je Inbetriebnahme-Halbjahr, in % 08/23 100,0 02/24 99,0 08/24 98,0 02/25 97,0 08/25 96,1 02/26 95,1 08/26 94,1 02/27 93,2 Die Skala beginnt bei 92 Prozent. Entschieden wird am Tag der Inbetriebnahme, nicht später.
Die Stufe, die am Tag der Inbetriebnahme gilt, gilt danach für die ganze Laufzeit — was sich später noch bewegen lässt, liegt im Haus.

An dieser Stelle trennt sich eine Auskunft über einen Centbetrag von einer Auskunft über eine Entscheidung. Die Zahl gilt für ein Halbjahr und für eine Leistungsklasse; sie ist keine Eigenschaft der Photovoltaik. Was nach 93,2 % der Ausgangsstufe für dich zählt, ist deshalb weniger die Höhe als die Tatsache, dass sie mit deiner Anschlusswoche feststeht und sich danach nicht mehr verbessert.

Zwei Größen kommen dazu, die selten mitgenannt werden. Erstens: Ausgezahlt wird nicht der anzulegende Wert. Bei Strom aus Solaranlagen ist davon ein fester Betrag je Kilowattstunde abzuziehen.3 Zweitens: Der Anspruch läuft 20 Jahre und endet nicht am Jahrestag, sondern am 31. Dezember des zwanzigsten Jahres der Zahlung.4 Für eine Anlage, die im Februar ans Netz gegangen ist, sind das fast elf zusätzliche Monate.

Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung — die Wahl mit Frist

Wer den gesamten erzeugten Strom einspeist und das dem Netzbetreiber in Textform mitteilt, bekommt einen Zuschlag auf den anzulegenden Wert.5 Die Mitteilung ist fristgebunden: im Jahr der Inbetriebnahme vor der Inbetriebnahme, sonst vor dem 1. Dezember des Vorjahres.

Damit steht neben allem, was auf dieser Seite folgt, ein anderer Weg — und er wird bei der Anmeldung nebenbei mitentschieden. Volleinspeisung heißt: kein Eigenverbrauch, dafür ein höherer Satz. Welcher der beiden Wege trägt, hängt an demselben Verbrauchsprofil — und die Entscheidung will vor der Inbetriebnahme getroffen sein, nicht danach.

Eine Anlage, die nichts einspeist

Je niedriger die Vergütung, desto häufiger die Frage, ob man die Einspeisung nicht ganz weglassen kann. Technisch geht das: Der Wechselrichter regelt die Erzeugung so weit ab, dass nichts ins Netz fließt. Was dabei nicht weggeht, ist das Rechtsverhältnis zum Netz.

Fünf Pflichten und zwei Betriebsarten, Überschusseinspeisung und Nulleinspeisung: Anschluss beim Netzbetreiber (EnWG § 17) gilt bei beiden, Arbeiten nur vom Fachbetrieb (NAV § 13) gilt bei beiden, Einheit registrieren (MaStRV § 5) gilt bei beiden, Frist ein Monat (MaStRV § 5) gilt bei beiden, Änderungen nachtragen (MaStRV § 7) gilt bei beiden. Keine der fünf entfällt, wenn nichts eingespeist wird — die Registrierungspflicht entfällt nur bei einer Anlage, die weder an ein Stromnetz angeschlossen ist noch angeschlossen werden soll. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Fünf Pflichten und zwei Betriebsarten, Überschusseinspeisung und Nulleinspeisung: Anschluss beim Netzbetreiber (EnWG § 17) gilt bei beiden, Arbeiten nur vom Fachbetrieb (NAV § 13) gilt bei beiden, Einheit registrieren (MaStRV § 5) gilt bei beiden, Frist ein Monat (MaStRV § 5) gilt bei beiden, Änderungen nachtragen (MaStRV § 7) gilt bei beiden. Keine der fünf entfällt, wenn nichts eingespeist wird — die Registrierungspflicht entfällt nur bei einer Anlage, die weder an ein Stromnetz angeschlossen ist noch angeschlossen werden soll. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Was gilt, wenn nichts eingespeist wird ÜberschusseinspeisungNulleinspeisung Anschluss beim Netzbetreiber EnWG § 17 Arbeiten nur vom Fachbetrieb NAV § 13 Einheit registrieren MaStRV § 5 Frist ein Monat MaStRV § 5 Änderungen nachtragen MaStRV § 7 Keine der fünf Pflichten entfällt. Was die Nulleinspeisung ändert, ist der Weg des Stroms — nicht die Anmeldung und nicht die Frist von 1 Monat. Fünf Pflichten und zwei Betriebsarten, Überschusseinspeisung und Nulleinspeisung: Anschluss beim Netzbetreiber (EnWG § 17) gilt bei beiden, Arbeiten nur vom Fachbetrieb (NAV § 13) gilt bei beiden, Einheit registrieren (MaStRV § 5) gilt bei beiden, Frist ein Monat (MaStRV § 5) gilt bei beiden, Änderungen nachtragen (MaStRV § 7) gilt bei beiden. Keine der fünf entfällt, wenn nichts eingespeist wird — die Registrierungspflicht entfällt nur bei einer Anlage, die weder an ein Stromnetz angeschlossen ist noch angeschlossen werden soll. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Fünf Pflichten und zwei Betriebsarten, Überschusseinspeisung und Nulleinspeisung: Anschluss beim Netzbetreiber (EnWG § 17) gilt bei beiden, Arbeiten nur vom Fachbetrieb (NAV § 13) gilt bei beiden, Einheit registrieren (MaStRV § 5) gilt bei beiden, Frist ein Monat (MaStRV § 5) gilt bei beiden, Änderungen nachtragen (MaStRV § 7) gilt bei beiden. Keine der fünf entfällt, wenn nichts eingespeist wird — die Registrierungspflicht entfällt nur bei einer Anlage, die weder an ein Stromnetz angeschlossen ist noch angeschlossen werden soll. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Was gilt, wenn nichts eingespeist wird Über- schuss Null- einsp. Anschluss beim Netzbetreiber EnWG § 17 Arbeiten nur vom Fachbetrieb NAV § 13 Einheit registrieren MaStRV § 5 Frist ein Monat MaStRV § 5 Änderungen nachtragen MaStRV § 7 Keine der fünf Pflichten entfällt. Die Nulleinspeisung ändert den Weg des Stroms, nicht die Anmeldung.
Bei Nulleinspeisung entfällt keine der fünf Pflichten — was sich ändert, ist der Weg des Stroms, nicht die Anmeldung.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister entfällt nur bei einer Anlage, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist oder angeschlossen werden soll.6 Eine Anlage mit Nulleinspeisung ist angeschlossen — sie speist nur nichts ein. Sie muss deshalb innerhalb von 1 Monat nach der Inbetriebnahme registriert werden, und Änderungen der eingetragenen Daten innerhalb derselben Frist nach ihrem Eintritt.7 Von den fünf Pflichten, die für eine einspeisende Anlage gelten, entfallen 0.

Wirklich ohne Netz arbeitet nur eine Inselanlage. Sie hat keinen Anschluss, bekommt nichts vergütet und trägt an jedem Dezembertag die volle Last der Versorgung. Für ein bewohntes Haus in Barntrup ist das keine ernsthafte Option — die Monatswerte weiter oben sagen, warum.

Übrig bleibt trotzdem ein brauchbarer Kern: Strom, der nicht ins Netz geht, ist mehr wert als Strom, der eingespeist wird. Erreicht wird das über den Verbrauch: Er wandert in die Stunden, in denen die Erzeugung da ist. Am Wechselrichter lässt sich das nicht nachholen.

Verbrauch in die Mittagsstunden legen

Groß genug, um die zweite Kurve zu verändern, sind drei Verbraucher: die Wärmepumpe, die Warmwasserbereitung und die Wallbox. Alles andere — Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner — verschiebt Kilowattstunden, diese drei verschieben Hunderte.

Sie stehen im Energiewirtschaftsgesetz in derselben Aufzählung: Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile sowie Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen.8 Das ist der Grund, warum sie zusammen geplant werden und nicht nacheinander gekauft: Sie teilen sich denselben Anschluss, dieselbe Steuerung und dieselben Mittagsstunden.

  • Warmwasser ist der geduldigste Verbraucher im Haus. Ein Speicher hält die Wärme über den Abend, und die Ladung lässt sich ohne Komfortverlust in die Mittagsstunden legen. Wie die Bereitung selbst ausgelegt wird, steht auf Warmwasserbereitung.
  • Die Wärmepumpe läuft im Winter — also in den Monaten, in denen es keinen Überschuss gibt. Ihr Beitrag zum Eigenverbrauch ist in der Übergangszeit groß und im Januar klein. Mehr dazu auf Wallbox und Wärmepumpe.
  • Die Wallbox verschiebt am meisten, wenn das Auto tagsüber zu Hause steht. Steht es werktags am Arbeitsplatz, verschiebt sie am Wochenende — und der Rest der Woche bleibt, wie er war.

In dieselbe Rechnung gehört ein Speicher, nur löst er eine andere Aufgabe: Er verschiebt in die Nacht, nicht in den Winter. Woraus seine Größe folgt, steht auf Stromspeicher.

Was „steuerbar“ für den Netzanschluss bedeutet

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit eigenem Zählpunkt sieht das Gesetz ein reduziertes Netzentgelt vor, im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung durch den Netzbetreiber. Sobald die Messstelle ein intelligentes Messsystem hat, läuft diese Steuerung über ein Smart-Meter-Gateway.8

Ab welcher Leistung eine Einrichtung als steuerbar gilt, steht nicht im Gesetz. Diese Schwellen setzt die Bundesnetzagentur in ihren Festlegungen, und sie ändern sich unabhängig vom Gesetzestext. Eine Kilowattzahl ist deshalb nur zusammen mit der Festlegung gültig, aus der sie stammt.

Der Anschluss selbst ist ein Anspruch: Netzbetreiber haben zu angemessenen, diskriminierungsfreien und transparenten Bedingungen anzuschließen, ausdrücklich auch Ladepunkte und Speicher. Eine Verweigerung ist in Textform zu begründen, auf Verlangen mit den erforderlichen Ausbaumaßnahmen.9

Steuern auf den Strom, den du selbst verbrauchst

Zur Steuerfrage steht überall dieselbe Zahl — dreißig Kilowatt. Sie ist richtig und sie beantwortet zwei verschiedene Fragen, die verschieden zählen.

Beide Steuern nennen 30 kW (peak) und zählen verschieden. Die Einkommensteuer stellt die Grenze je Wohn- oder Gewerbeeinheit auf, insgesamt höchstens 100 kW (peak) je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft: bei eine Einheit 30 kW (peak), bei 2 Einheiten 60 kW (peak), bei 3 Einheiten 90 kW (peak). Die Umsatzsteuer knüpft an die installierte Bruttoleistung der Anlage laut Marktstammdatenregister und bleibt in allen drei Fällen bei 30 kW (peak). An einem Haus mit einer Wohneinheit fallen beide Grenzen zusammen; mit jeder weiteren Einheit laufen sie auseinander. Beide Steuern nennen 30 kW (peak) und zählen verschieden. Die Einkommensteuer stellt die Grenze je Wohn- oder Gewerbeeinheit auf, insgesamt höchstens 100 kW (peak) je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft: bei eine Einheit 30 kW (peak), bei 2 Einheiten 60 kW (peak), bei 3 Einheiten 90 kW (peak). Die Umsatzsteuer knüpft an die installierte Bruttoleistung der Anlage laut Marktstammdatenregister und bleibt in allen drei Fällen bei 30 kW (peak). An einem Haus mit einer Wohneinheit fallen beide Grenzen zusammen; mit jeder weiteren Einheit laufen sie auseinander. Steuerfreie Anlagengröße je Wohngebäude, in kW (peak) Balken: Einkommensteuer · Strich: Umsatzsteuer eine Einheit 30 2 Einheiten 60 3 Einheiten 90 30 kW (peak) Die einkommensteuerliche Grenze zählt je Wohn- oder Gewerbeeinheit und wächst mit dem Gebäude. Die umsatzsteuerliche zählt die Anlage und bleibt stehen. Beide Steuern nennen 30 kW (peak) und zählen verschieden. Die Einkommensteuer stellt die Grenze je Wohn- oder Gewerbeeinheit auf, insgesamt höchstens 100 kW (peak) je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft: bei eine Einheit 30 kW (peak), bei 2 Einheiten 60 kW (peak), bei 3 Einheiten 90 kW (peak). Die Umsatzsteuer knüpft an die installierte Bruttoleistung der Anlage laut Marktstammdatenregister und bleibt in allen drei Fällen bei 30 kW (peak). An einem Haus mit einer Wohneinheit fallen beide Grenzen zusammen; mit jeder weiteren Einheit laufen sie auseinander. Beide Steuern nennen 30 kW (peak) und zählen verschieden. Die Einkommensteuer stellt die Grenze je Wohn- oder Gewerbeeinheit auf, insgesamt höchstens 100 kW (peak) je Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft: bei eine Einheit 30 kW (peak), bei 2 Einheiten 60 kW (peak), bei 3 Einheiten 90 kW (peak). Die Umsatzsteuer knüpft an die installierte Bruttoleistung der Anlage laut Marktstammdatenregister und bleibt in allen drei Fällen bei 30 kW (peak). An einem Haus mit einer Wohneinheit fallen beide Grenzen zusammen; mit jeder weiteren Einheit laufen sie auseinander. Steuerfreie Größe, in kW (peak) Balken: Einkommensteuer · Strich: Umsatzsteuer eine Einheit 30 2 Einheiten 60 3 Einheiten 90 Der Strich steht bei 30 kW (peak) und bewegt sich nicht. Der Balken tut es.
Beide Steuern nennen dreißig Kilowatt (peak): die Einkommensteuer je Wohn- oder Gewerbeeinheit, die Umsatzsteuer je Anlage.

Einkommensteuerlich bleiben Einnahmen und Entnahmen aus Anlagen auf, an oder in Gebäuden steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kW (peak) je Steuerpflichtigem beträgt.10 Der selbst verbrauchte Strom ist dabei die „Entnahme“ — er fällt also unter dieselbe Befreiung wie die Einspeisevergütung.

Umsatzsteuerlich geht es um etwas anderes: um den Kauf. Lieferung und Installation der Anlage samt Speicher werden mit null Prozent besteuert, und die Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die Bruttoleistung der Anlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt.11 Diese Grenze zählt die Anlage und nicht das Gebäude — sie wächst nicht mit der Zahl der Wohnungen.

An einem Einfamilienhaus fallen beide Grenzen zusammen, und der Unterschied fällt nie auf. An einem Haus mit zwei oder drei Einheiten läuft er auseinander, und dann ist es eine Frage an die Steuerberatung — mit dem Hinweis, welche der beiden Grenzen gemeint ist.

Was den Preis bestimmt

Nicht die Anlage allein, sondern das, was der Eigenverbrauch zusätzlich verlangt. Preisbestimmend sind

  • die Größe der Anlage und die nutzbare Dachfläche samt Ausrichtung,
  • der Zählerplatz — ob er den Anforderungen genügt, entscheidet der Netzbetreiber, und sein Umbau ist ein eigener Posten,
  • die Messung: Viertelstundenwerte gibt es nicht geschenkt, aber ohne sie bleibt die Rechnung eine Annahme,
  • ein Speicher, wenn er kommen soll, und die Steuerung, die Wärmepumpe, Wallbox und Speicher zusammenhält,
  • die Leitungswege vom Dach zum Zählerplatz.

Eine Preisspanne je Kilowatt beantwortet die Frage nach dem Angebot. Sie beantwortet nicht, was die Anlage einbringt — das hängt am Verbrauchsprofil, und dasselbe Angebot trägt sich an zwei Häusern verschieden. Arbeiten hinter der Hausanschlusssicherung darf nur der Netzbetreiber oder ein eingetragenes Installationsunternehmen ausführen,12 — der Anteil, den man selbst übernehmen kann, endet damit vor dem Zählerschrank.

Mehr als eine Wohneinheit im Haus

In einem Haus mit mehreren Parteien ist die zweite Kurve flacher: Mehrere Haushalte verbrauchen zu verschiedenen Zeiten, und die Summe hat weniger tiefe Täler als ein einzelner Haushalt. Das ist der eine Grund, warum dort mehr Solarstrom im Gebäude bleibt.

Der andere ist eine Frage der Messung. Der Strom muss von der Anlage zu den Wohnungen gerechnet werden, und dafür gibt es mehrere Wege — von getrennten Kleinanlagen je Partei über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bis zum Mieterstrom. Sie unterscheiden sich im Aufwand, in der Zählertechnik und in dem, was sie an Pflichten mitbringen.

Für die Steuerfrage gilt dabei das, was zwei Abschnitte weiter oben steht: Die einkommensteuerliche Grenze wächst mit der Zahl der Einheiten, die umsatzsteuerliche nicht. Welcher Weg an einem konkreten Haus trägt, hängt an der Zahl der Parteien, am vorhandenen Zählerplatz und daran, ob vermietet oder selbst genutzt wird — das ist eine Planung und keine Produktentscheidung.

Wenn die zwanzig Jahre vorbei sind

Bei Anlagen aus den frühen Jahren des Gesetzes endet der Anspruch nicht mit einem Schlag: Er läuft 20 Jahre und endet am 31. Dezember des zwanzigsten Jahres der Zahlung.4 Danach bleibt die Anlage, wie sie ist — sie erzeugt weiter, nur zahlt niemand mehr denselben Satz dafür.

Für ausgeförderte Anlagen sieht das Gesetz eine Anschlussregelung vor, befristet bis zum 31. Dezember 2032; was dabei ausgezahlt wird, richtet sich nach einem von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Wert.3 Damit kehrt sich die Rechnung um: Der eingespeiste Strom wird schlechter bezahlt, der selbst verbrauchte behält seinen Wert. Genau an diesem Punkt lohnt sich die Überlagerung der beiden Kurven ein zweites Mal — jetzt für eine Anlage, deren Größe feststeht.

Was dann in Frage kommt, ist dasselbe wie beim Neubau einer Anlage: Verbrauch in die Mittagsstunden legen, große Verbraucher anbinden, und erst danach über einen Speicher entscheiden.

Welche Daten die Rechnung braucht

Belastbar wird die Überlagerung mit vier Angaben; drei davon liegen bereits vor oder lassen sich beschaffen.

  • Der Verbrauch in Viertelstunden über ein volles Jahr — vom Netzbetreiber oder aus einer eigenen Messung. Ohne ihn bleibt jede Quote geraten.
  • Die Dachflächen mit Ausrichtung und Neigung. Der Ertrag daraus ist für diesen Standort gerechnet.
  • Die Verschattung im Nahbereich — Bäume, Gauben, Schornsteine, Nachbargebäude. Sie steckt in keinem Geländemodell und wird vor Ort aufgenommen.
  • Der künftige Verbrauch, wenn eine Wärmepumpe oder eine Wallbox geplant ist. Sie verändert die zweite Kurve stärker als jede Optimierung am Bestand.

Diese vier ersetzt kein Rechner im Netz. Er ersetzt sie durch ein Standardprofil, und das Standardprofil ist genau die Annahme, wegen der zwei Häuser mit derselben Anlage verschiedene Ergebnisse haben.

Was die Erzeugungsseite dieser Rechnung ist

Die Erzeugungswerte auf dieser Seite stammen aus dem Dienst der Europäischen Kommission, abgerufen für die Koordinaten von Barntrup.1 Die Jahres- und Monatswerte kommen aus der langen Zeitreihe, der Tagesgang aus der Stundenreihe der Jahre 2020 bis 2023.

Zwei Grenzen gehören dazu. Der Horizont ist aus dem Geländemodell gerechnet; Bäume und Nachbargebäude sind darin nicht enthalten. Und der Systemverlust steckt mit dem Vorgabewert des Dienstes darin — er ist eine Annahme und keine Messung an deiner Anlage.

Wie hoch ist der Eigenverbrauch bei einer Photovoltaikanlage?

Das hängt an deinem Verbrauchsverlauf und nicht an der Anlage. Verbreitete Werte wie „dreißig Prozent“ stammen aus Standardprofilen; sie sagen, was ein gedachter Haushalt erreicht. Belastbar wird die Zahl erst, wenn dein Verbrauch in Viertelstunden über der gerechneten Erzeugung deiner Flächen liegt.1

Ist ein hoher Eigenverbrauchsanteil das Ziel?

Nicht für sich genommen. Der Anteil steigt, wenn die Anlage kleiner wird oder wenn die Erzeugung fällt — im Dezember liefert ein Kilowatt-Peak an einem mittleren Tag 0,78 kWh und der Anteil geht gegen hundert Prozent.1 Zuerst wird entschieden, wie viel die Anlage liefern soll; der Anteil ist danach die Frage nach dem Verwendungsweg.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage ohne Einspeisung?

Die Regelung auf null Einspeisung spart keine einzige Pflicht: Anschluss, Fachbetrieb, Registrierung im Marktstammdatenregister und die Meldung von Änderungen bleiben unverändert.6 Was sie verändert, ist der Weg des Stroms. Der Gewinn liegt darin, den Verbrauch in die Erzeugungsstunden zu legen — nicht darin, die Einspeisung abzuschalten.

Muss ich eine Anlage ohne Einspeisung anmelden?

Ja. Die Registrierungspflicht entfällt nur bei einer Anlage, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen ist oder werden soll.6 Eine Anlage mit Nulleinspeisung ist angeschlossen. Die Registrierung muss innerhalb von 1 Monat nach der Inbetriebnahme erfolgen.

Muss ich den selbst verbrauchten Strom versteuern?

Einkommensteuerlich sind Einnahmen und Entnahmen steuerfrei, wenn die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kW (peak) je Steuerpflichtigem beträgt.10 Der selbst verbrauchte Strom ist die Entnahme und fällt darunter. Die umsatzsteuerliche Grenze von 30 kW (peak) betrifft etwas anderes — den Kauf der Anlage.11

Wovon hängt die Höhe der Einspeisevergütung ab?

Vom Tag der Inbetriebnahme, von der Leistungsklasse und davon, ob voll oder im Überschuss eingespeist wird. Die anzulegenden Werte sinken alle 6 Monate um 1 % für die danach in Betrieb genommenen Anlagen,2 und von diesem Wert ist bei Solaranlagen ein fester Betrag je Kilowattstunde abzuziehen.3 Eine Centzahl ohne dein Inbetriebnahmedatum gilt für ein anderes Haus.

Wie lange wird eingespeister Strom vergütet?

20 Jahre, gerechnet ab der Inbetriebnahme — und bei gesetzlich bestimmtem anzulegendem Wert bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres der Zahlung.4 Der Rest des Kalenderjahres kommt also dazu, was bei einem Anschluss im Frühjahr fast ein weiteres Jahr bedeutet.

Bringt ein Ost-West-Dach weniger als ein Süddach?

Im Jahresertrag ja, im Eigenverbrauch nicht unbedingt. Das Ost-West-Dach hält 9 Stunden auf mindestens der Hälfte seiner Spitze, das Süddach 7 Stunden, und zwischen 17 und 21 Uhr liefert es mehr.1 Welche Form besser passt, entscheidet der Verbrauch am Abend.

Erhöht eine Wärmepumpe meinen Eigenverbrauch?

In der Übergangszeit deutlich, im Winter kaum: Sie läuft am stärksten in den Monaten, in denen die Anlage am wenigsten liefert. Sie gilt zusammen mit dem privaten Ladepunkt als steuerbare Verbrauchseinrichtung,8 und beide werden deshalb zusammen geplant. Die Einzelheiten stehen auf Wallbox und Wärmepumpe.

Förderung

Was hier gefördert wird.

Ob diese Maßnahme gefördert wird, hängt am Bauteil, am erreichten Wert und am Zeitpunkt des Antrags. Was davon auf dein Haus zutrifft, prüfen wir vor der Beauftragung.

Keine Fördersätze und keine Beträge auf dieser Seite. Förderkulissen ändern sich, und eine veraltete Zahl ist schlechter als keine. Was sich nicht ändert, ist die Reihenfolge: Antrag vor Auftrag. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Zuschuss.

Fördermittelberatung

Hängt zusammen mit

Das hängt mit anderem am Haus zusammen.

  • Wärmeerzeugung

    Der größte Verbraucher im Haus entscheidet über die zweite Kurve stärker als jede Optimierung am Bestand.

  • Fördermittelberatung

    Sätze, Höchstgrenzen und der Stand der Programme stehen dort, damit sie an einer Stelle nachgezogen werden können.

Weiter im Thema

Wo du weiterliest.

Übersicht Photovoltaik Dort steht, wonach du entscheidest — und was die Reihenfolge mit dem Rest des Hauses macht.

Andere Wege zum selben Ziel. Was für dein Haus in Frage kommt, hängt am Bestand — nicht daran, was sich allgemein am besten liest.

  • Stromspeicher

    Der Posten, der ohne Lastgang am wenigsten begründbar ist — und der am häufigsten nach Anlagenleistung statt nach Verbrauchsprofil verkauft wird.

  • Solarpflicht

    Die Landespflicht im Einzelnen: was als vollständige Erneuerung gilt, welche Fläche zählt und wie die beiden Ausnahmetatbestände gerechnet werden.

  • Wallbox und Wärmepumpe

    Die Kopplung: Wärmepumpe und Wallbox sind die beiden großen Verbraucher, die sich auf die Erzeugung legen lassen. Planung statt Zubehör.

Wer diese Seite verantwortet

Robert Lammert

Geschäftsführer und Energieberater, zweiund50

  • Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, dena
  • Wohngebäude: Energieberatung (EBW), Energieberatung DIN 18599, Effizienzhaus (BEG WG, mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Nichtwohngebäude: BEG NWG (mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Schornsteinfegermeister (Bachelor Professional)

Eigenverbrauch ist eine Zeitrechnung: Erzeugung und Bedarf müssen zur selben Stunde zusammenkommen.

Zuletzt geprüft am 12. August 2026. Rechtsstand und Fördersätze ändern sich; jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihr Abrufdatum.

Quellen

  1. PVGIS, Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) der Europäischen KommissionPVGIS 5.3, API v5_3, Abruf für Barntrup, PLZ 32683, 51.9925° N / 9.1147° O. Jahres- und Monatswerte aus dem Zeitraum 2005 bis 2023, Tagesgang aus der Stundenreihe (seriescalc) 2020 bis 2023; die Zusammenfassung nach Tageszeit ist eine eigene Auswertung. PVGIS wird von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Europäischen Kommission betrieben; die Daten sind frei zugänglich und nachnutzbar.Abgerufen 01.08.2026
  2. Erneuerbare-Energien-Gesetz § 49, Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer StrahlungsenergieAbgerufen 01.08.2026
  3. Erneuerbare-Energien-Gesetz § 53, Verringerung der EinspeisevergütungAbgerufen 13.08.2026
  4. Erneuerbare-Energien-Gesetz § 25, Beginn, Dauer und Beendigung des AnspruchsAbgerufen 13.08.2026
  5. Erneuerbare-Energien-Gesetz § 48, Solare StrahlungsenergieAbgerufen 01.08.2026
  6. Marktstammdatenregisterverordnung § 5, Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-AnlagenAbgerufen 11.08.2026
  7. Marktstammdatenregisterverordnung § 7, Registrierung von ÄnderungenAbgerufen 11.08.2026
  8. Energiewirtschaftsgesetz § 14a, Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen; FestlegungskompetenzenAbgerufen 13.08.2026
  9. Energiewirtschaftsgesetz § 17, Netzanschluss, Verordnungsermächtigung; FestlegungskompetenzAbgerufen 13.08.2026
  10. Einkommensteuergesetz § 3 Nummer 72, Steuerfreiheit von Einnahmen und Entnahmen aus PhotovoltaikanlagenAbgerufen 01.08.2026
  11. Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3, Steuersatz Null für die Lieferung und Installation von PhotovoltaikanlagenAbgerufen 11.08.2026
  12. Niederspannungsanschlussverordnung § 13, Elektrische AnlageAbgerufen 01.08.2026

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