Kerndämmung
Wenn die Wand einen brauchbaren Zwischenraum hat, bleibt die Fassade außen unverändert. Was du entscheidest, ist nicht die Dicke — die gibt dein Haus vor —, sondern der Dämmstoff. Und der entscheidet über den Zuschuss.
Das Wichtigste zuerst
Bei einer Kerndämmung wird kein U-Wert nachgewiesen, sondern der Dämmstoff. Die Schichtdicke gibt das Bauwerk vor; an ihre Stelle tritt eine Anforderung an die Wärmeleitfähigkeit — und die ist zweimal verschieden. Zulässig ist eingeblasen λ ≤ 0,045 W/(m·K), förderfähig erst λ ≤ 0,035 W/(m·K). Dazwischen liegt der Fall, den du kennen musst, bevor du unterschreibst: rechtmäßig gedämmt und trotzdem ohne Zuschuss.
Wann das Verfahren überhaupt in Frage kommt
Ist deine Wand zweischalig — außen eine Verblendschale, innen das tragende Mauerwerk, dazwischen ein Zwischenraum —, dann gibt es einen Weg, der die Fassade äußerlich unverändert lässt und kein Gerüst über die ganze Fläche braucht: Der Zwischenraum wird über Bohrungen verfüllt.
Das macht das Verfahren vergleichsweise günstig, weil der Hohlraum schon da ist, und von außen bleibt nichts davon zu sehen. Beliebig einsetzbar ist es deshalb nicht. Ohne ausreichenden Schalenabstand ist es keine Option, und ob der vorliegt, entscheidet nicht das Baujahr. Welche Wege es an der Fassade sonst noch gibt und wann welcher trägt, steht bei der Fassadendämmung.
Zweischalig gebaut wurde vor allem dort, wo Schlagregen die Fassade belastet — im Norden und Westen häufiger als im Süden. Ein Klinker vor der Wand ist ein Hinweis, kein Nachweis: Auch ein Verblendmauerwerk kann dicht an der Tragschale stehen oder mit Mörtel zugesetzt sein. Sicherheit gibt erst der Blick hinein.
Woran du es vorab abschätzen kannst: die Tiefe der Fensterlaibung, ein sichtbarer Wechsel im Fugenbild, Lüftungsfugen in der untersten Steinreihe. Jedes dieser Zeichen kann täuschen, alle drei zusammen sind ein guter Grund, nachzusehen.
Woran eine Kerndämmung gemessen wird — und woran nicht
Hier gilt eine Besonderheit, die beide Regelwerke teilen: Für die Kerndämmung gibt es keinen U-Wert-Nachweis. Die Schichtdicke ist durch das Bauwerk vorgegeben und nicht frei wählbar, deshalb tritt an ihre Stelle eine Anforderung an den Dämmstoff.
Im Ordnungsrecht steht dazu: Ist die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt, gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dicke eingebaut wird. Einzuhalten ist dabei ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ ≤ 0,035 W/(m·K). Werden Dämmmaterialien in Hohlräume eingeblasen oder Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, sind es λ ≤ 0,045 W/(m·K).1
Für die Förderung gilt der strengere Wert: Die technischen Mindestanforderungen führen die Kerndämmung im bestehenden zweischaligen Mauerwerk als eigene Zeile und verlangen λ ≤ 0,035 W/(m·K).2
Das ist derselbe Bau wie beim zu niedrigen Sparren am Dach: Wo das Bauwerk die Dicke begrenzt, wird nicht das Ziel gesenkt, sondern die Messgröße gewechselt. Praktisch heißt das zweierlei. Erstens kann eine Kerndämmung förderfähig sein, ohne den Regelwert der Außenwand zu erreichen — den erreicht sie bei keiner Hohlschichtbreite, dazu müsste die Schicht ein Vielfaches breiter sein. Zweitens liegen zwischen zulässig und förderfähig zwei Stufen im Handel, und der Unterschied entscheidet über den Zuschuss.
Der Wärmedurchgangskoeffizient einer Wand ist der Kehrwert aller Widerstände in der Schichtenfolge. Eine Dämmschicht steuert d ⁄ λ bei — Dicke geteilt durch Wärmeleitfähigkeit. Der Regelwert der Außenwand liegt bei 0,24 W/(m²·K). Rechnet man ihn in eine Dämmdicke zurück und lässt die vorhandene Wand als Sicherheit außen vor3, kommt man bei der gängigsten Handelsstufe von 0,035 W/(m·K) auf rund vierzehn Zentimeter reine Dämmschicht. Die Zahl ist gerechnet, kein Rechtswert — sie sagt nur, welche Größenordnung der Regelwert verlangt. So breit ist der Zwischenraum in einem zweischaligen Mauerwerk nicht. Die vorhandene Wand hilft mit, aber sie schließt die Lücke nicht — deshalb steht an dieser Stelle im Gesetz keine U-Wert-Zahl. Nicht aus Nachsicht, sondern weil eine Zahl, die niemand einhalten kann, keine Anforderung wäre.Warum der Regelwert der Außenwand hier nicht zu erreichen ist
Der Dämmstoff ist hier die ganze Entscheidung
An jeder anderen Dämmmaßnahme lässt sich ein schwächeres Material durch mehr Zentimeter ausgleichen. Hier nicht: Die Zentimeter sind vergeben, bevor du gefragt wirst. Was bleibt, ist die Wärmeleitfähigkeit — und sie wirkt in voller Höhe.
Der Zusammenhang ist einfacher, als er aussieht: Der Widerstand einer Schicht ist ihre Dicke geteilt durch die Wärmeleitfähigkeit. Zwei Materialien in derselben Schicht verhalten sich deshalb zueinander wie ihre λ-Werte, bei jeder Breite gleich. Ein Schritt von 0,045 W/(m·K) auf 0,035 W/(m·K) bringt so viel, wie fast ein Drittel mehr Hohlschicht bringen würde — und die kannst du nicht bestellen.
Deshalb steht im Angebot die entscheidende Zahl, und sie steht selten vorn: der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit des Materials, das eingebracht wird. Produktname, Rohdichte und Zulassungsnummer beantworten die Frage nicht.
Welche Materialien in Frage kommen
Eingeblasen wird, was sich als Flocke, Granulat oder Kügelchen durch einen Schlauch führen lässt und in der Schicht liegen bleibt. Gängig sind mineralische Flocken aus Stein- oder Glaswolle, Granulate aus Polystyrol, mineralische Schüttungen und Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen.
Für die Wand zwischen zwei Schalen gilt eine Bedingung, die für andere Bauteile so nicht gilt: Das Material darf keine Feuchte aufnehmen und weitergeben. Die äußere Schale ist der Witterung ausgesetzt, und Wasser, das durch sie hindurchkommt, darf nicht über die Füllung an die Innenschale gelangen. Deshalb sind die für diesen Ort zugelassenen Materialien wasserabweisend eingestellt und nicht faulfähig.
Die Handelsstufen selbst geben den Rahmen vor:
- 0,032 W/(m·K) — die beste im allgemeinen Handel geführte Stufe. Sie liegt unter beiden Anforderungen.
- 0,035 W/(m·K) — die gängigste Stufe. Genau auf der Förderschwelle.
- 0,040 W/(m·K) — die Stufe, in der Einblasdämmstoffe im Handel überwiegend geführt werden. Zulässig, aber nicht förderfähig.4
Die dritte Zeile ist der Fall, auf den es ankommt. Ein Material dieser Stufe erfüllt das Ordnungsrecht — es liegt unter λ 0,045 W/(m·K) — und verfehlt die Förderbedingung. Der Unterschied zum nächstbesseren Material ist im Angebot eine Zeile; im Zuschuss ist er alles.
Was daneben zählt und sich nicht in λ ausdrücken lässt: das Setzverhalten. Eine Füllung, die sich in der Schicht senkt, hinterlässt oben einen ungedämmten Streifen genau dort, wo die Wand an die Decke stößt. Ob ein Material das tut, steht in seiner Zulassung für diesen Anwendungsfall — und die ist der eigentliche Prüfstein, nicht der Prospekt.
Dieselbe Regel gilt nicht nur an der Wand
Der Weg, einen vorhandenen Hohlraum zu füllen statt eine neue Schicht aufzubauen, ist an der Wand am bekanntesten. Die Ausnahme im Ordnungsrecht ist aber nicht auf die Wand geschrieben: Sie gilt überall dort, wo das Bauwerk die Dämmschichtdicke begrenzt.
Praktisch heißt das: Zwischen zu niedrigen Sparren, in einer Holzbalkendecke, über einer abgehängten Decke gilt derselbe Satz und dieselbe Wärmeleitfähigkeit. Was sich unterscheidet, sind die bauphysikalischen Bedingungen — ein Dach braucht eine Antwort auf die Luftdichtheit, die eine Wand zwischen zwei Steinschalen nicht braucht.
Wenn du für dein Dach hierhergekommen bist, steht die Rechnung dazu bei der Zwischensparrendämmung und bei der Oberste Geschossdecke; für die Decke nach unten bei der Kellerdeckendämmung.
Was vorher feststehen muss
Vor der ersten Bohrung gehört vier Dinge geklärt: ob überhaupt ein durchgehender Zwischenraum vorhanden ist, wie breit er ist, ob er frei von Mörtelbrücken und Bauschutt ist und ob die äußere Schale Schlagregen standhält. Das zeigt eine Untersuchung mit dem Endoskop durch Probebohrungen — nicht das Baujahr und nicht der Augenschein.
Jeder der vier Punkte kann das Vorhaben kippen, und jeder aus einem anderen Grund:
- Kein durchgehender Raum. Wo Mörtel von der Vermauerung in den Zwischenraum gequollen ist, entstehen Kammern. Eingeblasen wird dann eine Kammer und nicht die Wand; was dazwischen ungefüllt bleibt, sieht später niemand.
- Zu geringe Breite. Unterhalb einer bestimmten Weite lässt sich kein Material mehr gleichmäßig verteilen. Wo diese Grenze liegt, hängt am Material und am Verfahren des Betriebs und steht in dessen Zulassung, nicht in einer allgemeinen Zahl.
- Undichte Außenschale. Risse, offene Fugen, schadhafte Abdeckungen. Sie werden vor der Verfüllung instand gesetzt, nicht danach.
- Feuchte in der Wand. Ist sie schon da, muss ihre Ursache gefunden sein, bevor irgendetwas hineingeht. Eine Verfüllung nimmt der Wand den Weg, sich selbst zu trocknen.
Ebenso wichtig sind die Anschlüsse an Fenster, Sockel und Dachrand. Sie entscheiden mit darüber, ob der Gewinn in der Fläche an den Rändern wieder verloren geht — und an der Fensterlaibung sitzt bei einer zweischaligen Wand regelmäßig die kälteste Stelle des ganzen Bauteils.
Feuchte und Schimmel: die Bedingung, unter der es gut geht
Eine gefüllte Schicht macht die Innenschale wärmer. Warme Oberflächen im Raum sind der wirksamste Schutz vor Schimmel, denn Schimmel entsteht dort, wo Luftfeuchte auf eine zu kalte Fläche trifft. Eine gefüllte Schicht wirkt insofern in die richtige Richtung, und zwar deutlich.
Das gilt unter einer Bedingung, und sie ist die ganze Frage: Die äußere Schale muss den Schlagregen abhalten. Der Zwischenraum war zuvor die Sicherheitsreserve — Wasser, das durch die Verblendschale kam, lief an ihrer Rückseite ab und trocknete im Luftstrom. Ist der Raum gefüllt, gibt es diesen Weg nicht mehr.
Daraus folgt die Reihenfolge, und sie ist nicht verhandelbar: erst die Außenschale instand setzen, dann verfüllen. In der falschen Reihenfolge wird aus einem Schutz gegen Schimmel sein Auslöser — und zwar an der Innenseite, wo er sichtbar wird, und in der Schicht, wo er es nicht wird.
Was du dafür brauchst, ist keine Meinung, sondern ein Befund: Zustand der Fugen, Risse, Anschlüsse an Fenstern und Sockel, aufsteigende Feuchte im unteren Bereich. Vier Dinge, alle sichtbar, wenn jemand hinsieht.
Was den Preis bestimmt
Kerndämmung gilt als das günstigste Verfahren an der Wand, und das hat einen sachlichen Grund: Der Hohlraum ist schon da. Es entfallen der Dämmstoff in voller Dicke, das Gerüst über die ganze Fläche, der neue Putz und die Anpassung aller Anschlüsse. Bezahlt werden Bohrungen, Material, Einbringen und das Schließen der Löcher.
Über den Preis entscheidet deshalb vor allem, was die Voruntersuchung findet:
- Breite und Zustand des Zwischenraums — Mörtelreste und Bauschutt müssen heraus, bevor etwas hineingeht.
- Zustand der äußeren Schale: Risse und undichte Fugen werden vorher instand gesetzt, und diese Arbeit kann die Verfüllung im Preis übersteigen.
- Zugänglichkeit der Fassade und Anzahl der Bohrungen.
- Der Dämmstoff selbst — die Förderschwelle schließt die billigsten Schüttungen aus, und der Unterschied fällt über die ganze Fläche an.
- Anschlüsse an Fenster, Sockel und Dachrand, an denen der Gewinn sonst verloren geht.
Eine Spanne in Euro je Quadratmeter hilft dir an dieser Stelle nicht weiter. Sie wäre für ein Haus mit sauberem, durchgehendem Zwischenraum und für eines mit Mörtelbrücken dieselbe Zahl — und für eines der beiden falsch. Was du stattdessen verlangen kannst, ist ein Angebot, das den Befund der Voruntersuchung nennt und den Bemessungswert des Materials ausweist. Ein Angebot ohne beides ist kein Preis, sondern eine Schätzung über ein Haus, das niemand angesehen hat.
Was hier gefördert wird
Die Dämmung der Außenwand ist eine förderfähige Einzelmaßnahme, und die Kerndämmung hat darin eine eigene Zeile. Die Bedingung ist keine U-Wert-Zahl, sondern der Bemessungswert des eingebrachten Materials: λ ≤ 0,035 W/(m·K).2
Damit ist die Förderfrage hier ungewöhnlich einfach zu beantworten und ungewöhnlich leicht zu verlieren. Einfach, weil nur eine Größe zählt. Leicht zu verlieren, weil diese Größe im Angebot oft gar nicht steht und weil die Stufe, in der Einblasdämmstoffe überwiegend gehandelt werden, sie verfehlt.
Was daneben gilt — Antrag vor Auftrag, die Höchstbeträge je Wohneinheit, die Rolle der Fachplanung — gilt für jede Maßnahme an der Hülle gleichermaßen und steht bei der Fördermittelberatung. Der Umweg über die Steuererklärung ist die Alternative für alle, die ohne Fachplanung auskommen wollen; er führt zu einem anderen Betrag und einem anderen Zeitverlauf.
Wo Eigenleistung trägt und wo sie aufhört
Das Einblasen von Dämmstoff ist nicht in jedem Bauteil dieselbe Arbeit. In einem offenen Gefach, auf einem Dachboden oder in einer zugänglichen Decke lässt sich der Erfolg sehen und im Zweifel nachbessern. Baumärkte verleihen dafür Geräte, und für diese Fälle ist das eine ernst zu nehmende Möglichkeit.
Die Wand zwischen zwei Steinschalen ist der Gegenfall, und der Unterschied liegt in der Sichtbarkeit. Du bläst in einen Raum, den du nicht einsehen kannst, mit einem Druck, den du nachträglich nicht korrigieren kannst. Das Ergebnis lässt sich hinterher weder prüfen noch herausholen.
Dazu kommt: Der Zuschuss verlangt eine Erklärung des ausführenden Fachunternehmens über das, was eingebaut wurde. Wer selbst verfüllt, kann sie nicht beibringen. Das ist keine Schikane — es ist die einzige Kontrolle, die es bei einer Schicht gibt, die nach dem Verschließen der Löcher niemand mehr sieht.
Was du selbst tun kannst und was mehr bringt, als es klingt: die Fassade vorher genau anschauen und dokumentieren. Wer beim Ortstermin Fotos von Rissen, Fugen und Sockel vorlegen kann, spart Zeit und bekommt ein Angebot, das sich auf die eigene Wand bezieht.
Vor- und Nachteile — und der eine, der bleibt
Die Berichte, die man zu diesem Verfahren findet, gehen weit auseinander, und das ist kein Zufall: Dieselbe Arbeit kann an derselben Art Wand richtig oder falsch sein. Wo der Zwischenraum breit und sauber ist und die äußere Schale dicht, ist sie die wirtschaftlichste Arbeit an der ganzen Fassade. Wo Feuchte von außen eindringt, steht am Anfang der Schaden und nicht die Ersparnis.
Die Vorteile sind schnell aufgezählt und stimmen: kein Gerüst über die ganze Fläche, keine Veränderung des Fassadenbildes, kein Verlust an Wohnfläche, kurze Bauzeit, kein Eingriff in die Anschlüsse von Fenstern und Dach.
Die Nachteile werden meist als Ausführungsrisiken beschrieben — ungleichmäßige Verteilung, Hohlstellen, Feuchte. Das sind sie auch. Der eine, der keiner Ausführung anzulasten ist, steht seltener da: Die Entscheidung lässt sich nicht zurücknehmen. Was einmal in der Schicht liegt, kommt nicht ohne Weiteres wieder heraus, und der Zwischenraum steht für keine andere Lösung mehr zur Verfügung.
Deshalb wiegt der Befund vorher hier schwerer als bei jeder anderen Dämmung, und deshalb kommt die Untersuchung vor der Materialfrage. Wer bei einem Wärmedämmverbundsystem etwas falsch macht, hat eine teure Fassade. Wer hier etwas falsch macht, hat eine Wand, an der sich nichts mehr korrigieren lässt — und beides kostet nicht dasselbe.
Was das Verfahren dagegen nicht ist: eine halbe Sache. In einer Wand mit brauchbarem Zwischenraum bringt es den größten Teil dessen, was an dieser Wand überhaupt zu holen ist, und zwar zu einem Bruchteil des Aufwands. Der ehrliche Vergleich läuft deshalb gegen den Zustand davor und erst in zweiter Linie gegen ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS).
Woran erkenne ich, ob meine Wand zweischalig ist?
Hinweise geben die Tiefe der Fensterlaibung, ein Wechsel im Fugenbild und offene Stoßfugen in der untersten Steinreihe, die den Zwischenraum belüften. Jeder davon kann täuschen.
Sicherheit gibt nur eine Probebohrung mit dem Endoskop. Sie kostet wenig und beantwortet in einem Zug auch die zweite Frage, auf die es ankommt: wie breit der Raum ist und ob er durchgeht.
Wie breit muss die Hohlschicht mindestens sein?
Eine gesetzliche Mindestbreite gibt es nicht. Das Ordnungsrecht verlangt, die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dicke einzubauen — es setzt also keine Untergrenze, sondern eine Obergrenze am Bauwerk.
Die praktische Grenze setzt das Material zusammen mit dem Einblasverfahren, und sie steht in der Zulassung des jeweiligen Systems. Deshalb wird zuerst gemessen, was deine Wand hergibt, und danach das System gesucht — nicht umgekehrt.
Muss ich nach einer Kerndämmung einen U-Wert nachweisen?
Nein. Ist die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt, gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die höchstmögliche Dicke eingebaut wird und der Dämmstoff die geforderte Wärmeleitfähigkeit einhält.1
Nachgewiesen wird also das Material, nicht das fertige Bauteil. Das ist der Grund, warum im Angebot der Bemessungswert stehen muss.
Kann eine Kerndämmung gefördert werden, obwohl sie den Regelwert der Außenwand nicht erreicht?
Ja, und das ist der Kern der Sache. Die Förderrichtlinie führt die Kerndämmung im bestehenden zweischaligen Mauerwerk als eigene Zeile und verlangt statt eines U-Werts λ ≤ 0,035 W/(m·K).2
Umgekehrt gilt aber auch: Eine Kerndämmung kann das Ordnungsrecht erfüllen und die Förderbedingung verfehlen. Zulässig ist eingeblasen λ ≤ 0,045 W/(m·K) — das ist zwei Handelsstufen milder.
Wird die Wand durch die Verfüllung feucht?
Die Innenschale wird wärmer und damit trockener — Tauwasser fällt an warmen Oberflächen nicht aus. Das Risiko liegt auf der anderen Seite: Der Zwischenraum war der Weg, auf dem eingedrungenes Regenwasser ablaufen und abtrocknen konnte.
Ist die äußere Schale dicht, ist das kein Problem. Ist sie es nicht, wird sie vorher instand gesetzt. Diese Reihenfolge ist die eigentliche Antwort auf die Frage.
Kann ich Einblasdämmung selbst machen?
In einem einsehbaren Bauteil — Dachboden, offenes Gefach, zugängliche Decke — ist das möglich, und Geräte lassen sich leihen.
In der Wand zwischen zwei Steinschalen ist es keine gute Idee: Du siehst nicht, was passiert, du kannst nichts nachbessern, und für den Zuschuss fehlt die Erklärung des ausführenden Fachunternehmens.
Gilt die Regel auch am Dach oder an der Kellerdecke?
Ja. Die Ausnahme für begrenzte Dämmschichtdicken steht nicht bei der Außenwand, sondern gilt für zehn Zeilen der Anlage — darunter Schrägdach, Kehlbalkenlage, oberste Geschossdecke und die Decken nach unten.1
Die bauphysikalischen Bedingungen sind dort andere. Die Rechnung dazu steht bei der Zwischensparrendämmung und bei der Kellerdeckendämmung.
Was passiert, wenn im Zwischenraum Mörtelbrücken sitzen?
Dann ist der Raum keine durchgehende Schicht, sondern eine Reihe von Kammern. Eingeblasen wird die Kammer, die am Bohrloch hängt; was dahinter liegt, bleibt leer.
Ob sich das ausräumen lässt, entscheidet der Befund. Lässt es sich nicht, ist die Kerndämmung an dieser Wand nicht das richtige Verfahren — und diese Auskunft ist mehr wert als eine halb gefüllte Schicht.
Lässt sich eine Kerndämmung rückgängig machen?
Praktisch nicht. Das Material liegt in einem Raum ohne Zugang, und es wieder herauszubekommen ist ungleich aufwendiger, als es hineinzubringen.
Deshalb ist die Voruntersuchung bei diesem Verfahren keine Formalie: Sie ist die einzige Stelle, an der die Entscheidung noch offen ist.
Was hier gefördert wird.
Ob diese Maßnahme gefördert wird, hängt am Bauteil, am erreichten Wert und am Zeitpunkt des Antrags. Was davon auf dein Haus zutrifft, prüfen wir vor der Beauftragung.
Keine Fördersätze und keine Beträge auf dieser Seite. Förderkulissen ändern sich, und eine veraltete Zahl ist schlechter als keine. Was sich nicht ändert, ist die Reihenfolge: Antrag vor Auftrag. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Zuschuss.
Das hängt mit anderem am Haus zusammen.
- Dachdämmung
Dieselbe Konstruktion in einem anderen Bauteil: Auch beim zu niedrigen Sparren begrenzt das Bauwerk die Dämmschichtdicke, und auch dort wechselt deshalb die Messgröße.
- Fenstersanierung
Bei einer zweischaligen Wand sitzt die kälteste Stelle regelmäßig an der Fensterlaibung. Was dort gilt, entscheidet mit darüber, was die gefüllte Fläche am Ende bringt.
Vertiefend zu dieser Frage.
Einzelne Fragen, die für diese Seite zu eng sind, aber zu wichtig, um sie wegzulassen — ausgelagert, nicht gestrichen.
- Einblasdämmstoffe: erst das Bauteil, dann der λ-Wert
Glaswolle, Zellulose, EPS: eine allgemeine Rangfolge gibt es nicht. In jedem Bauteil schließt eine andere Eigenschaft zuerst aus — erst danach zählt λ.
Wo du weiterliest.
Übersicht Fassadendämmung Dort steht, wonach du entscheidest — und was die Reihenfolge mit dem Rest des Hauses macht.Andere Wege zum selben Ziel. Was für dein Haus in Frage kommt, hängt am Bestand — nicht daran, was sich allgemein am besten liest.
- Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
Der Regelfall beim massiven, einschaligen Mauerwerk. Größte Wirkung, größter Eingriff ins Erscheinungsbild, Gerüst zwingend.
- Innendämmung
Wenn die Fassade bleiben muss. Eigene Seite, weil hier der Feuchteschutz über die Konstruktion entscheidet und nicht der U-Wert.
- Kellerdeckendämmung
Die untere Grenze des beheizten Bereichs. Eigene Seite, weil sie ohne Gerüst und meist ohne Eingriff in die Ansicht auskommt — eine andere Entscheidungslage als die Wand.
- Fachwerk und Denkmal
Sichtfachwerk und Baudenkmal haben eigene, mildere Anforderungswerte — und dieser Unterschied entscheidet über die Machbarkeit von innen.
- Sockeldämmung
Der Anschluss ans Erdreich, mit eigenem Dämmstoff und eigener Feuchtefrage. Er entscheidet mit darüber, ob die Fläche hält, was sie rechnet.
Wer diese Seite verantwortet
Robert Lammert
Geschäftsführer und Energieberater, zweiund50
- Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, dena
- Wohngebäude: Energieberatung (EBW), Energieberatung DIN 18599, Effizienzhaus (BEG WG, mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Nichtwohngebäude: BEG NWG (mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Schornsteinfegermeister (Bachelor Professional)
Ob die Hohlschicht taugt, zeigt eine Untersuchung, nicht der Augenschein.
Zuletzt geprüft am 12. August 2026. Rechtsstand und Fördersätze ändern sich; jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihr Abrufdatum.
Quellen
- Gebäudemodernisierungsgesetz Anlage 7 (zu § 36), Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden (bis Juli 2026: Gebäudeenergiegesetz, Anlage 7 zu § 48)Abgerufen 11.08.2026
- Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, Anlagein Kraft seit 21. Juli 2026; ersetzt die Fassung vom 21. Dezember 2023 (BAnz AT 29.12.2023 B1)Abgerufen 12.08.2026
- DIN EN ISO 6946, Bauteile, Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient, BerechnungsverfahrenTabelle der Wärmeübergangswiderstände, Wärmestromrichtung aufwärts, waagerecht und abwärtsAbgerufen 31.07.2026
- DIN 4108-4:2020-11, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische BemessungswerteTabelle 1, Zeile 4.1.2 (Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit von Mauerwerk)Abgerufen 31.07.2026
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Ein kurzer Blick auf Baujahr, Fläche und Heizung, dann weißt du, woran du bist.
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