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Fassadendämmung

Fachwerk und Denkmal

Schutzwürdige Ansicht heißt nicht: keine energetische Verbesserung. Es heißt: ein anderer Anforderungswert, eine andere Reihenfolge und ein Nachweis, den der milde Wert nicht ersetzt.

Bei Fachwerk und Baudenkmal bleibt die Ansicht unangetastet: Gedämmt wird von innen, zwischen den Balken hindurch und um sie herum — und weil dort weniger Platz ist, gilt dort ein anderer Anforderungswert.

Das Wichtigste zuerst

Am Fachwerk ist der U-Wert die leichteste der drei Bedingungen. Für eine Wand mit Sichtfachwerk Fachwerk, dessen Holzgerüst von außen sichtbar bleibt und bleiben soll. Eine Außendämmung scheidet damit aus; gedämmt wird von innen, und dafür gilt eine eigene, deutlich mildere Anforderung. verlangt die Förderung 0,65 W/(m²·K) statt der 0,20 W/(m²·K) des Regelfalls — das ist der Unterschied zwischen einer Handbreit Dämmung und einer, die kein Raum hergibt. Schwerer sind die beiden anderen: der Feuchteschutznachweis, den der milde Wert nicht milder macht, und die Reihenfolge, in der Erlaubnis und Antrag vor der Beauftragung stehen.

Und noch etwas verschiebt sich, sobald man genau liest: Von den drei Wegen zu einem milderen Wert ist nur einer der Denkmalschutz. Die Fachwerkzeile hängt allein an der Bauart deiner Wand.

Drei Wege zum milderen Wert — und nur einer heißt Denkmalschutz

Beim Denkmal gelte weniger, heißt es üblicherweise. Das ist zu grob, um damit zu planen, denn hinter dem milderen Wandwert stehen drei verschiedene Sachverhalte mit drei verschiedenen Zuständigkeiten — und zwei von ihnen sind kein Denkmalschutz.

Drei Wege zum milderen Wandwert: Sichtfachwerk ohne jeden Schutzstatus mit 0,65, Baudenkmal nach Landesrecht mit 0,45, erhaltenswerte Bausubstanz nach kommunaler Festlegung mit demselben Wert, aber nur bei Wohngebäuden. Drei Wege zu einem milderen Anforderungswert an der Außenwand, gegen den Regelfall von 0,2 W/(m²·K): Sichtfachwerk — 0,65 W/(m²·K), festgestellt durch niemand, gilt für alle Gebäude, nur für die Außenwand, bei Innendämmung und bei Erneuerung der Ausfachungen. Baudenkmal — 0,45 W/(m²·K), festgestellt durch die nach Landesrecht zuständige Denkmalbehörde, gilt für alle Gebäude, für alle Bauteile; dazu die Abweichungsmöglichkeit im Ordnungsrecht, die Ausweisfolge und die erhöhten Absetzungen. sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz — 0,45 W/(m²·K), festgestellt durch die Gemeinde, gilt für nur Wohngebäude, für alle Bauteile, aber nur die angepassten Förderwerte. Nur der zweite Fall ist im Gesetz bestimmt; der erste hängt allein an der Bauart der Wand, der dritte an einer kommunalen Festlegung. Drei Wege zum milderen Wandwert — im Regelfall gilt 0,2 W/(m²·K) Der Wert entscheidet über die Dicke. Wer ihn beanspruchen darf, entscheidet über alles andere. Fall wer das feststellt gilt für Wandwert Sichtfachwerk im Gesetz nicht bestimmt niemand alle Gebäude 0,65 W/(m²·K) nur für die Außenwand, bei Innendämmung und … Baudenkmal im Gesetz bestimmt die nach Landesrecht zuständige Denkmalbehörde alle Gebäude 0,45 W/(m²·K) für alle Bauteile erhaltenswerte Bausubstanz im Gesetz nicht bestimmt die Gemeinde nur Wohngebäude 0,45 W/(m²·K) für alle Bauteile, aber nur die angepassten … Der erste Fall braucht keine Behörde — er hängt an der Bauart der Wand. Der dritte braucht eine Gemeinde und ein Wohngebäude. Drei Wege zum milderen Wandwert: Sichtfachwerk ohne jeden Schutzstatus mit 0,65, Baudenkmal nach Landesrecht mit 0,45, erhaltenswerte Bausubstanz nach kommunaler Festlegung mit demselben Wert, aber nur bei Wohngebäuden. Drei Wege zu einem milderen Anforderungswert an der Außenwand, gegen den Regelfall von 0,2 W/(m²·K): Sichtfachwerk — 0,65 W/(m²·K), festgestellt durch niemand, gilt für alle Gebäude, nur für die Außenwand, bei Innendämmung und bei Erneuerung der Ausfachungen. Baudenkmal — 0,45 W/(m²·K), festgestellt durch die nach Landesrecht zuständige Denkmalbehörde, gilt für alle Gebäude, für alle Bauteile; dazu die Abweichungsmöglichkeit im Ordnungsrecht, die Ausweisfolge und die erhöhten Absetzungen. sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz — 0,45 W/(m²·K), festgestellt durch die Gemeinde, gilt für nur Wohngebäude, für alle Bauteile, aber nur die angepassten Förderwerte. Nur der zweite Fall ist im Gesetz bestimmt; der erste hängt allein an der Bauart der Wand, der dritte an einer kommunalen Festlegung. Drei Wege zum milderen Wandwert Regelfall: 0,2 W/(m²·K) Sichtfachwerk 0,65 W/(m²·K) niemand gilt für alle Gebäude im Gesetz nicht bestimmt Baudenkmal 0,45 W/(m²·K) die nach Landesrecht zuständige Denkmalbehörde gilt für alle Gebäude im Gesetz bestimmt erhaltenswerte Bausubstanz 0,45 W/(m²·K) die Gemeinde gilt für nur Wohngebäude im Gesetz nicht bestimmt Nur der zweite Fall steht im Gesetz.
Drei Wege führen zum milderen Wandwert, und nur einer ist der Denkmalschutz: Sichtfachwerk hängt an der Bauart, das Baudenkmal am Landesrecht, die erhaltenswerte Bausubstanz an der Gemeinde.1

Der erste Weg ist die Bauart der Wand. Die Zeile der technischen Mindestanforderungen, die 0,65 W/(m²·K) zulässt, spricht von der Außenwand mit Sichtfachwerk — bei Innendämmung und bei Erneuerung der Ausfachungen. Ein Schutzstatus kommt darin nicht vor.1 Wer sein Fachwerk sichtbar hält und von innen dämmt, hat diesen Wert, ohne dass irgendeine Behörde etwas festgestellt hätte. Das ist die praktisch wichtigste Auskunft dieser Seite, weil die meisten Fachwerkhäuser hier in der Gegend gar nicht in einer Denkmalliste stehen.

Der zweite Weg ist das Baudenkmal. Das ist der einzige der drei Begriffe, den das Gesetz selbst bestimmt: ein nach Landesrecht geschütztes Gebäude oder eine nach Landesrecht geschützte Gebäudemehrheit.2 Festgestellt wird das von der zuständigen Denkmalbehörde, nicht von dir, nicht von deinem Handwerker und nicht von uns. Das Baudenkmal trägt 0,45 W/(m²·K) an der Wand, dazu die milderen Werte an den anderen Bauteilen, dazu eine Abweichungsmöglichkeit im Gesetz und eine eigene Folge beim Energieausweis.

Der dritte Weg ist die sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz — und hier wird es unübersichtlich, weil das Gesetz den Begriff benutzt, ohne ihn zu erklären. Er kommt im ganzen GModG genau einmal vor, nämlich in der Vorschrift, die die Abweichung erlaubt.3 Wer darunter fällt, legt deshalb die Gemeinde fest, durch Satzung oder im Einzelfall — Erhaltungssatzung, Altstadtsatzung, Gestaltungssatzung. Zwei Dinge unterscheiden diesen Fall vom Baudenkmal, und beide fallen erst spät auf: Der milde Förderwert gilt hier nur bei Wohngebäuden, und die Folge beim Energieausweis gilt gar nicht.

Kläre zuerst, in welchem der drei Fälle du bist. Alles Weitere hängt daran: der Wert, den du erreichen musst, wer ihn bestätigen darf, ob du eine Erlaubnis brauchst und was am Ende steuerlich absetzbar ist. Es ist keine Formalie am Rand, sondern die erste Weiche.

Was der Unterschied in Zentimetern bedeutet

Mit einem U-Wert entscheidet niemand am Küchentisch. Eine Dämmdicke schon — sie geht dem Raum ab, und ob es sechs oder zwanzig Zentimeter sind, entscheidet darüber, ob von innen überhaupt gearbeitet werden kann.

Die drei Förderwerte der Außenwand als Dämmdicke auf 36,5 cm Vollziegel: Regelfall 16 cm, Baudenkmal 6 cm, Sichtfachwerk 4 cm. Drei Förderanforderungen an die Außenwand, umgerechnet in Dämmdicke auf 36,5 cm Vollziegel mit einem Dämmstoff der Stufe WLS 035: Regelfall 0,2 W/(m²·K) — 16 Zentimeter, Baudenkmal 0,45 W/(m²·K) — 6 Zentimeter, Sichtfachwerk 0,65 W/(m²·K) — 4 Zentimeter. Das sind keine gesetzlichen Höchstwerte, sondern die Bedingung dafür, dass die Maßnahme gefördert wird. Was die Förderanforderung an Dämmdicke bedeutet · 36,5 cm Vollziegel, WLS 035 Keine gesetzliche Pflicht — die Bedingung dafür, dass gefördert wird. Regelfall U ≤ 0,2 W/(m²·K) 16 cm Baudenkmal U ≤ 0,45 W/(m²·K) 6 cm Sichtfachwerk U ≤ 0,65 W/(m²·K) 4 cm Derselbe Dämmstoff, dieselbe Wand. Der Regelwert verlangt 4-mal so viel Dämmung wie der Wert für Sichtfachwerk — und genau diese Zentimeter gehen dem Raum verloren und kühlen die Bestandswand am stärksten aus. Die drei Förderwerte als Dämmdicke: Regelfall 16 cm, Baudenkmal 6 cm, Sichtfachwerk 4 cm. Drei Förderanforderungen an die Außenwand, umgerechnet in Dämmdicke auf 36,5 cm Vollziegel mit einem Dämmstoff der Stufe WLS 035: Regelfall 0,2 W/(m²·K) — 16 Zentimeter, Baudenkmal 0,45 W/(m²·K) — 6 Zentimeter, Sichtfachwerk 0,65 W/(m²·K) — 4 Zentimeter. Das sind keine gesetzlichen Höchstwerte, sondern die Bedingung dafür, dass die Maßnahme gefördert wird. Förderanforderung als Dämmdicke 36,5 cm Vollziegel · WLS 035 Regelfall U ≤ 0,2 16 cm Baudenkmal U ≤ 0,45 6 cm Sichtfachwerk U ≤ 0,65 4 cm Keine gesetzliche Pflicht, sondern die Bedingung für die Förderung.
Drei Förderanforderungen an dieselbe Außenwand, in Dämmdicke gelesen — und der Abstand entscheidet, ob von innen überhaupt gedämmt werden kann.1

Hinter diesem Abstand steht keine Nachsicht, sondern die Anerkennung einer Tatsache: Von außen darf an dieser Wand nichts geschehen, und von innen ist der Platz begrenzt. Mit 0,65 W/(m²·K) bleibt die Schicht in einer Größe, die ein Wohnraum verkraftet. Mit den 0,20 W/(m²·K) des Regelfalls wäre die Maßnahme an derselben Wand keine Option — nicht wegen der Kosten, sondern wegen der Geometrie: Fensterlaibungen, Türen, Treppenläufe und Deckenanschlüsse geben den Platz nicht her.

Der Rechenweg, Schritt für Schritt

Gerechnet wird die reine Dämmschicht, ohne Anrechnung der vorhandenen Wand. Das ist die ungünstige und damit sichere Seite; die Bestandswand verbessert das Ergebnis.

Aus dem Zielwert folgt der nötige Wärmedurchlasswiderstand: Man bildet den Kehrwert des Ziel-U-Werts und zieht die Wärmeübergangswiderstände ab — innen 0,13 m²·K/W bei waagerechtem Wärmestrom, außen 0,04 m²·K/W.4 Was übrig bleibt, ist der Widerstand, den die Dämmschicht tragen muss.

Diesen Widerstand mit der Wärmeleitfähigkeit λ Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit Wie gut ein Material Wärme durchlässt. Beim Dämmstoff steht sie als Wärmeleitstufe auf der Verpackung: WLS 035 heißt λ = 0,035 W/(m·K). Kleinere Zahl, dünnere Dämmung für dasselbe Ergebnis. des Dämmstoffs multipliziert, ergibt die Dicke in Metern. Bei einem Dämmstoff der Stufe 0,040 W/(m·K) — die Stufe, in der Holzfaser, Zellulose und Einblasdämmung liegen — kommt für den Fachwerkwert eine Handbreit heraus, für den Regelfall mehr als das Dreifache.

Die Richtung des Wärmestroms ist keine Feinheit. An der Wand fließt er waagerecht, am Dach aufwärts, an der Kellerdecke abwärts, und die Widerstände sind je Richtung verschieden. Wer die Dachannahmen auf eine Wand anwendet, rechnet sie systematisch zu gut.

Zwei Dinge sagt diese Rechnung ausdrücklich nicht. Sie sagt nicht, welchen U-Wert deine Wand heute hat — eine Fachwerkwand lässt sich nicht aus einer Tabelle ableiten, weil Holzanteil, Ausfachung, Putz und Zustand bei jedem Haus anders liegen. Und sie sagt nicht, dass die dünnere Schicht das kleinere Problem ist. Sie ist das kleinere Platzproblem und das größere Feuchteproblem, und darum geht es weiter unten.

Was das Gesetz verlangt — und was es an der Innendämmung nicht verlangt

Bei den Werten oben handelt es sich um Förderanforderungen und nicht um Rechtspflichten. Das Ordnungsrecht arbeitet anders, und der Unterschied ist für dich handfest: Wer nicht fördern lässt, muss keinen dieser Werte erreichen.

Angeknüpft wird nicht an dein Vorhaben, sondern an bestimmte Arbeiten an Außenbauteilen. Erst wenn du eine Wand ersetzt, erstmalig einbaust, sie von außen bekleidest oder den Außenputz erneuerst, greift die Anlage mit ihrem Höchstwert von 0,24 W/(m²·K).5 Eine reine Innendämmung steht in dieser Liste nicht. Sie löst am Bauteil Außenwand also keine gesetzliche Anforderung aus — was sie nicht harmlos macht, siehe den Feuchteschutz.

Drei weitere Regeln entlasten dich, und sie stehen alle in derselben Anlage:

Was das Gesetz von einer Fachwerkwand verlangt
Fallwas giltFundstelle
Innendämmungkeine Anforderung an das Bauteil Außenwand — die Maßnahme steht nicht in der Liste der Anlage5
kleine Flächeausgenommen, wenn nicht mehr als 10 % der Fläche der Bauteilgruppe betroffen sind6
Dicke begrenzthöchstmögliche Dicke genügt, bei 0,035 W/(m·K) — bei Einblasdämmung und nachwachsenden Rohstoffen bei 0,045 W/(m·K)5
jüngere Wandkeine Anforderung, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 rechtskonform errichtet oder erneuert wurde5
Baudenkmalvon den Anforderungen kann abgewichen werden, soweit sie Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigen3

Am häufigsten trägt beim Fachwerk die dritte Zeile, und übersehen wird durchgehend sie. Sie gilt ausdrücklich auch für die Außenwand, nicht nur für Dach und Hohlschicht: Ist die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt, gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die höchstmögliche Dicke eingebaut wird — dann zählt nicht mehr der U-Wert, sondern der Dämmstoff.

In der letzten Zeile steht eine Kann-Vorschrift, und das ist wörtlich zu nehmen. Sie sagt nicht, dass am Baudenkmal nichts gilt. Sie sagt, dass abgewichen werden kann, soweit die Erfüllung Substanz oder Erscheinungsbild beeinträchtigt oder unverhältnismäßigen Aufwand verursacht. Wer sich darauf berufen will, muss also sagen können, welche Anforderung woran scheitert.

Nicht das Haus entscheidet, sondern das Bauteil

„Beim Denkmal gelten mildere Anforderungen“ ist ein Satz über das Haus. Die Regelwerke stellen ihre Anforderungen aber an Bauteile, und sie tun es je Bauteil auf eine andere Weise. Wer vom Wandwert auf das ganze Haus schließt, verfehlt an einer Stelle die Förderfähigkeit.

An Wand und Fenster gilt am Baudenkmal ein anderer U-Wert, am Dach überhaupt kein U-Wert mehr, sondern die höchstmögliche Dicke bei λ ≤ 0,04 W/(m·K) — und am Dachflächenfenster gilt der Regelwert unverändert. Vier Bauteile, drei verschiedene Denkmalmechanismen. Außenwand: im Regelfall 0,2 W/(m²·K), am Baudenkmal 0,45 W/(m²·K), Sichtfachwerk 0,65. Fenster, Fenstertüren: im Regelfall Uw 0,95, am Baudenkmal Uw 1,4, Ertüchtigung 1,6. Schrägdach, oberste Decke: im Regelfall 0,14 W/(m²·K), Decke 0,14, am Baudenkmal kein U-Wert mehr, höchste Dicke bei λ ≤ 0,04. Dachflächenfenster: Uw 1 — für dieses Bauteil führen die Technischen Mindestanforderungen keine Denkmalzeile, es gilt der Regelwert. Wo die Erleichterung gilt und wo sie endet — Förderanforderungen je Bauteil Drei Mechanismen, nicht einer. Die letzte Zeile hat keinen. Bauteil Regelfall am Baudenkmal Außenwand anderer U-Wert 0,2 W/(m²·K) 0,45 W/(m²·K) Sichtfachwerk 0,65 Fenster, Fenstertüren anderer U-Wert Uw 0,95 Uw 1,4 Ertüchtigung 1,6 Schrägdach, oberste Decke anderer Maßstab 0,14 W/(m²·K)Decke 0,14 kein U-Wert mehr höchste Dicke bei λ ≤ 0,04 Dachflächenfenster keine Erleichterung Uw 1 keine eigene Zeile es gilt Uw 1 Am Dach wird nicht ein Ziel gesenkt, sondern der Maßstab getauscht: Statt eines U-Werts zählt, was an Dicke hineinpasst — und der Dämmstoff ist dabei mitgefordert. An Wand und Fenster gilt am Baudenkmal ein anderer U-Wert, am Dach überhaupt kein U-Wert mehr, sondern die höchstmögliche Dicke bei λ ≤ 0,04 W/(m·K) — und am Dachflächenfenster gilt der Regelwert unverändert. Vier Bauteile, drei verschiedene Denkmalmechanismen. Außenwand: im Regelfall 0,2 W/(m²·K), am Baudenkmal 0,45 W/(m²·K), Sichtfachwerk 0,65. Fenster, Fenstertüren: im Regelfall Uw 0,95, am Baudenkmal Uw 1,4, Ertüchtigung 1,6. Schrägdach, oberste Decke: im Regelfall 0,14 W/(m²·K), Decke 0,14, am Baudenkmal kein U-Wert mehr, höchste Dicke bei λ ≤ 0,04. Dachflächenfenster: Uw 1 — für dieses Bauteil führen die Technischen Mindestanforderungen keine Denkmalzeile, es gilt der Regelwert. Wo die Erleichterung gilt und wo sie endet — je Bauteil Außenwand Regelfall: 0,2 W/(m²·K) am Baudenkmal: 0,45 W/(m²·K) Sichtfachwerk 0,65 Fenster, Fenstertüren Regelfall: Uw 0,95 am Baudenkmal: Uw 1,4 Ertüchtigung 1,6 Schrägdach, oberste Decke Regelfall: 0,14 W/(m²·K) · Decke 0,14 am Baudenkmal: kein U-Wert mehr höchste Dicke bei λ ≤ 0,04 Dachflächenfenster Regelfall: Uw 1 am Baudenkmal: keine eigene Zeile Die letzte Zeile hat keinen Sonderwert.
Die Erleichterung ist nicht eine Regel, sondern drei — ein milderer U-Wert an Wand und Fenster, gar kein U-Wert am Dach, und am Dachflächenfenster keine Erleichterung überhaupt.1

An Wand und Fenster wird eine Zahl gegen eine andere getauscht. Am Fenster liegt der Regelwert bei 0,95 W/(m²·K), am Baudenkmal bei 1,40 W/(m²·K) und bei der Ertüchtigung Das vorhandene Fenster bleibt und wird instand gesetzt: Rahmen und Flügel überarbeiten, Dichtungen erneuern, Beschlag gangbar machen, Fuge dämmen, oft mit neuer Verglasung im alten Rahmen. Eine eigene, geförderte Maßnahme — kein Austausch. eines vorhandenen Fensters am Baudenkmal bei 1,60 W/(m²·K).1 Das ist der Abstand, an dem sich entscheidet, ob ein historisches Fenster erhalten und ertüchtigt werden kann, statt ersetzt zu werden — was auf dieser Seite steht, gilt weiter in der Instandsetzung und bei der Verglasung.

Am Dach wird nicht das Ziel gesenkt, sondern der Maßstab getauscht. Dort tritt an die Stelle eines U-Werts die höchstmögliche Dämmstoffdicke, und zwar für Flachdächer, Schrägdächer samt Kehlbalkenlagen, Dachgauben und oberste Geschossdecken. Gerechnet wird mit einer Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,040 W/(m·K).1 Das klingt großzügiger, als es ist: Was hineinpasst, muss hinein — und der Dämmstoff ist mitgefordert. Der Regelwert an der obersten Geschossdecke wäre 0,14 W/(m²·K); wie weit man von dort mit der verfügbaren Höhe kommt, steht bei der obersten Geschossdecke.

Und am Dachflächenfenster gibt es keine Erleichterung. Die Zeile für Fenster am Baudenkmal spricht von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren. Eine eigene Denkmalzeile für Dachflächenfenster führen die technischen Mindestanforderungen nicht, also gilt dort der Regelwert von 1,00 W/(m²·K).1 Wer im Dach eines Baudenkmals ein Fenster fördern lassen will, rechnet deshalb mit derselben Anforderung wie in jedem anderen Haus.

Für die Wand selbst ist damit auch gesagt, was nebenan gilt: Eine Kerndämmung setzt eine zweischalige Wand voraus, die es beim Fachwerk nicht gibt — der Weg, um den es hier geht, ist die Innendämmung. Und ein WDVS Wärmedämmverbundsystem Dämmplatten werden auf die vorhandene Wand geklebt und gedübelt, darauf kommen Armierung und Putz. Das häufigste Verfahren beim massiven Mauerwerk, und dasjenige, das das Aussehen des Hauses am stärksten verändert. scheidet aus, sobald die Ansicht bleiben muss; wo sie es nicht muss, gilt das, was beim Wärmedämmverbundsystem steht.

Der U-Wert ist hier die leichteste Bedingung

Jetzt zur eigentlichen Schwierigkeit. Der milde Anforderungswert senkt die geforderte Dämmdicke. Er senkt nichts an der Physik dahinter — und die wird beim Fachwerk schwieriger, nicht leichter, weil in dieser Wand tragendes Holz liegt.

Mit einer Innendämmung wandert die Grenze zwischen warm und kalt an die Raumseite der neuen Schicht. Alles, was dahinter liegt, wird kälter als vorher: die Ausfachung, der Putz, der Ständer, der Riegel — und die Balkenköpfe der Geschossdecke, die im äußeren Teil der Wand stecken und dort nach der Maßnahme nicht mehr mitgeheizt werden. Wie stark diese Auskühlung ausfällt und warum sie fast vollständig in den ersten Zentimetern passiert, ist bei der Innendämmung gerechnet und gezeichnet; hier zählt die Folge.

Denn zur Kälte kommt zweitens Wasser von außen. Fachwerk ist nach dem Regen langsam trocken, weil die Verbindung zwischen Holz und Gefach nie ganz dicht ist und weil Schlagregen Regen, der vom Wind waagerecht gegen die Fassade getrieben wird. Wie stark eine Wand ihm ausgesetzt ist, entscheidet mit darüber, welcher Wandaufbau zulässig ist — besonders bei der Innendämmung. genau in diese Fugen läuft. Solange die Wand von innen mitgewärmt wurde, trocknete sie nach innen ab. Nach einer Innendämmung tut sie das langsamer. Feuchte, kaltes Holz und fehlende Trocknungsreserve sind zusammen der Schadensfall, und keiner der drei Faktoren wird durch einen milderen U-Wert besser.

Was der Nachweis leisten muss
Nicht die Frage „ist das diffusionsoffen“, sondern: Wie viel Feuchte gelangt in den Aufbau, wie viel trocknet aus, und bleibt über den Jahresverlauf nichts übrig? Geführt wird das rechnerisch für den konkreten Aufbau, nicht für eine Produktgattung.7
Warum eine Materialentscheidung ihn nicht ersetzt
Kapillaraktive Platten und Holzfaser sind die richtige Familie und für sich noch kein Ergebnis. Zur vollständigen Beurteilung einer Dämmung auf der Innenseite einer Außenwand ist ein feuchteschutztechnischer Nachweis unabdingbar — auch dann, wenn das Material passt.8
Was am Balkenkopf zusätzlich gilt
Der Balkenkopf sitzt in einer Tasche, mit Luft daneben und Holz statt Mauerwerk um sich. Er ist damit ungünstiger als jede Rechnung an der Fläche. Bei Innendämmung wird er einzeln betrachtet, und es gibt Fälle, in denen die Dämmschicht in seiner Ebene endet oder ausgespart wird.
Was vor allem anderen kommt
Ein nasses Gefach, ein schadhafter Putzanschluss, eine undichte Traufe und ein zu kurzer Dachüberstand sind keine Randbedingungen, sondern Ausschlussgründe. Sie werden instandgesetzt, bevor gedämmt wird — sonst dämmt man Feuchte ein.

Auch die Förderung sieht das so, und zwar nicht als Empfehlung: Bei Sanierungsmaßnahmen an der wärmeübertragenden Gebäudehülle ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zum Feuchteschutz erforderlich sind — ausdrücklich zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung, über Mindestluftwechsel und Mindestwärmeschutz Ein Grundniveau nach DIN 4108-2, das vor Schimmel und Bauschäden schützen soll. Deutlich schwächer als das, was Förderung oder Sanierung anstreben, aber es entscheidet, ob eine Nachrüstpflicht überhaupt greift. .1 Damit steht der Nachweis nicht neben dem Anforderungswert, sondern vor ihm.

Deshalb der Satz, um den diese Seite gebaut ist: Bei Fachwerk und Denkmal reißt selten der U-Wert. Es reißt der Nachweis — und er reißt umso leichter, je weniger Aufwand man vorher in die Aufnahme gesteckt hat.

Warum die Ansicht über den Weg entscheidet

Sichtbar ist das Holz längst nicht an jeder Fachwerkwand. Viele Häuser in dieser Gegend tragen ihr Fachwerk unter Putz, unter Schiefer oder hinter einer Verschalung, und dann liegt der Fall anders — nicht rechtlich, sondern handwerklich.

Sichtfachwerk, Ansicht bleibt
Von außen ist nichts möglich. Gearbeitet wird von innen, mit dem milderen Anforderungswert und dem Feuchteschutznachweis. Zusätzlich zählt hier die Erneuerung der Ausfachungen: Wird ein Gefach ohnehin ausgebaut, entsteht dabei Spielraum für den Aufbau, den es später nicht mehr gibt.
verputztes oder verkleidetes Fachwerk
Steht das Haus nicht unter Schutz und war die Ansicht schon vorher nicht sichtbar, kommt eine Dämmung von außen in Betracht — bauphysikalisch der ruhigere Weg, weil das Holz dann im warmen Bereich liegt. Was dabei zu beachten ist, steht beim Wärmedämmverbundsystem.
das Gefach selbst
Beim Erneuern einer Ausfachung entscheidet der Aufbau des Gefachs mit. Ein Gefach ist dünn, und was hineinpasst, ist begrenzt — der milde Anforderungswert ist genau darauf zugeschnitten. Der Anschluss an das Holz ist dabei die kritische Stelle, nicht die Fläche.
Dach, Decke, Keller zuerst
An der Fachwerkwand ist jeder Zentimeter erkämpft; über dem Kopf und unter den Füßen ist er nicht. Wer den größten Teil der Wärme zuerst dort hält, wo die Bausubstanz nicht gefährdet ist, gewinnt mehr — die oberste Geschossdecke und die Kellerdeckendämmung sind an einem Fachwerkhaus fast immer die ersten Schritte.

Entschieden wird damit nicht am Dämmstoff, sondern an zwei Beobachtungen: Was ist von außen sichtbar, und was ist von innen erreichbar? Erst danach ist die Materialfrage eine Frage — und sie ist die kleinste der drei.

Was hier gefördert wird — und die Bedingung, die niemand nennt

Zur Förderregel wird der milde Anforderungswert selbst. Er steht in den technischen Mindestanforderungen, und er gilt nur, wenn dein Fall einer der drei oben ist. Beim Baudenkmal und bei der besonders erhaltenswerten Bausubstanz nimmt die Richtlinie dafür ausdrücklich auf die Vorschrift Bezug, die die Abweichung im Gesetz erlaubt.1

Gefördert wird die Dämmung der Gebäudehülle als Einzelmaßnahme. Für diese Gruppe gilt ein Höchstbetrag je Gebäude und Kalenderjahr, unabhängig davon, wie viele Anträge du stellst: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 60.000 Euro mit einem Sanierungsfahrplan individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Ein geförderter Bericht, der alle sinnvollen Maßnahmen an deinem Haus in eine Reihenfolge bringt, mit Wirkung, Kosten und Förderung je Schritt. Er selbst ist förderfähig und erhöht die Zuschüsse für die Maßnahmen danach. .1 Welche Wege es gibt und was sie im Einzelnen fordern, steht in der Fördermittelberatung.

Und dann kommt die Bedingung, an der die milderen Werte tatsächlich hängen. Wer die angepassten Anforderungswerte in Anspruch nimmt, braucht dafür einen Sachverständigen einer eigenen Kategorie: Bei Sanierungen von Baudenkmalen und bei den angepassten Werten für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind ausschließlich Sachverständige der Kategorie „Wohngebäude Denkmal“ beziehungsweise „Nichtwohngebäude Denkmal“ aus der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes zugelassen.9

Dahinter steht keine Empfehlung und kein Qualitätshinweis, sondern eine Zulassungsbedingung. Sie hat eine unangenehme Eigenschaft: Sie fällt auf, wenn die Bestätigung eingereicht wird — also am Ende. Wer die Frage vor den Antrag stellt, statt danach, spart sich den teuersten Rückweg dieses Themas.

Für Anträge, die Maßnahmen an der Gebäudehülle enthalten, genügt außerdem keine Erklärung des ausführenden Fachunternehmens. Hier ist in jedem Fall ein Energieeffizienz-Experte einzubinden — bei der Antragstellung, nicht erst zur Abrechnung.9

Ein Blick auf das ganze Haus lohnt sich, wenn der Weg über Einzelmaßnahmen an der Substanz endet: Für eine Sanierung, die das Gebäude als Ganzes bewertet, führt die Förderung eine eigene Stufe für Denkmale und für erhaltenswerte Bausubstanz. Sie erlaubt einen höheren Bedarf als bei einem vergleichbaren Gebäude ohne Schutz und verlangt dafür den Nachweis, dass alles technisch Mögliche ausgeführt wird, was sich mit dem Erhalt verträgt. Wo dieser Weg trägt und wo der über Einzelmaßnahmen günstiger ist, entscheidet sich am Gebäude — nicht am Programm.

Zwei Verfahren vor dem Auftrag, nicht eines

Beim Baudenkmal laufen zwei Verfahren parallel, und beide stehen vor derselben Unterschrift. Das eine ist die denkmalrechtliche Erlaubnis, das andere der Förderantrag. Sie haben nichts miteinander zu tun, sie prüfen Verschiedenes, sie haben verschiedene Fristen — und wer eines von beiden nachholt, hat es zu spät getan.

Vor der Beauftragung stehen 2 getrennte Verfahren: die denkmalrechtliche Erlaubnis und der Förderantrag. Planung und Beratung dürfen davor liegen, die Beauftragung nicht. 4 Stationen in einer Reihe, mit einer Grenze vor der letzten. 1. Aufnahme und Planung: Holz, Gefache, Feuchte, aufgenommen, nicht geschätzt. 2. Denkmalrechtliche Erlaubnis: bei der zuständigen Behörde, eigenes Verfahren, eigene Frist. 3. Förderantrag: Sachverständiger der Kategorie Denkmal, Vertrag unter Bedingung der Zusage. 4. Beauftragung: ab hier gilt das Vorhaben als begonnen, rückwirkend nicht heilbar. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns. Wird der ausführende Betrieb beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, gilt die Maßnahme als begonnen und ist damit von der Förderung ausgeschlossen. Rückwirkend heilen lässt sich das nicht. Zwei Verfahren vor der Unterschrift, nicht eines Erlaubnis und Förderantrag laufen getrennt — und beide vor der Beauftragung. 1 Aufnahme und Planung Holz, Gefache, Feuchteaufgenommen, nicht geschätzt 2 Denkmalrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Behördeeigenes Verfahren, eigene Frist 3 Förderantrag Sachverständiger der Kategorie DenkmalVertrag unter Bedingung der Zusage 4 Beauftragung ab hier gilt das Vorhaben als begonnenrückwirkend nicht heilbar die Grenze Links der Grenze ist nichts verloren: Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor demAntrag erbracht werden und gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Vor der Beauftragung stehen 2 getrennte Verfahren: die denkmalrechtliche Erlaubnis und der Förderantrag. Planung und Beratung dürfen davor liegen, die Beauftragung nicht. 4 Stationen in einer Reihe, mit einer Grenze vor der letzten. 1. Aufnahme und Planung: Holz, Gefache, Feuchte, aufgenommen, nicht geschätzt. 2. Denkmalrechtliche Erlaubnis: bei der zuständigen Behörde, eigenes Verfahren, eigene Frist. 3. Förderantrag: Sachverständiger der Kategorie Denkmal, Vertrag unter Bedingung der Zusage. 4. Beauftragung: ab hier gilt das Vorhaben als begonnen, rückwirkend nicht heilbar. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns. Wird der ausführende Betrieb beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, gilt die Maßnahme als begonnen und ist damit von der Förderung ausgeschlossen. Rückwirkend heilen lässt sich das nicht. Zwei Verfahren vor der Unterschrift Reihenfolge von oben nach unten Aufnahme und Planung Holz, Gefache, Feuchteaufgenommen, nicht geschätzt Denkmalrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Behördeeigenes Verfahren, eigene Frist Förderantrag Sachverständiger der Kategorie DenkmalVertrag unter Bedingung der Zusage Beauftragung ab hier gilt das Vorhaben als begonnenrückwirkend nicht heilbar Vor der letzten Station ist nichts verloren — Planung gilt nicht als Beginn des Vorhabens.
Zwei Verfahren laufen vor der Beauftragung, nicht eines: die denkmalrechtliche Erlaubnis und der Förderantrag — und wer den Handwerker vorher beauftragt, verliert die Förderung ohne Heilungsmöglichkeit.9

Antrag vor Auftrag. Wird der ausführende Betrieb beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, gilt das Vorhaben als begonnen und ist von der Förderung ausgeschlossen. Rückwirkend heilen lässt sich das nicht.1 Als Vorhabenbeginn gilt dabei der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags; bei Antragstellung muss ein solcher Vertrag vorliegen, geschlossen unter der Bedingung der Förderzusage.

Was du davor trotzdem tun darfst — und tun solltest. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns.1 Genau das ist beim Fachwerk der Punkt: Die Aufnahme des Bestands, der Feuchteschutznachweis und die Abstimmung mit der Denkmalbehörde liegen alle vor dem Antrag und kosten dich nichts an Förderung.

Die denkmalrechtliche Erlaubnis folgt aus dem Denkmalschutzgesetz deines Landes, nicht aus Bundesrecht. Verbindlich ist die Auskunft deshalb nur bei der zuständigen Behörde, und eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht — sie ist von Land zu Land verschieden. Fest steht dagegen die Reihenfolge — erst reden, dann beantragen, dann beauftragen.

Nebenbei ist damit ein zweites Problem gelöst. Die Denkmalbehörde entscheidet über Substanz und Erscheinungsbild, die Förderstelle über Werte und Nachweise. Wer erst plant und dann beide fragt, bekommt zwei Antworten auf zwei verschiedene Pläne. Wer beide früh einbezieht, plant einmal.

Was den Preis bestimmt

Hier gibt es keinen Quadratmeterpreis, und daran ist nicht Zurückhaltung schuld, sondern die Sache: Bei Fachwerk und Denkmal ist die Dämmung selten der größte Posten. Der größte Posten ist die Instandsetzung, die davorliegt — und die ist energetisch gar keine Verbesserung.

Vier Dinge bestimmen den Preis, und keines davon lässt sich aus einer Wohnfläche ableiten:

die Aufnahme
Holzquerschnitte, Zustand der Ständer und Schwellen, Feuchte in Gefach und Balkenkopf, Putzaufbau, Dachüberstand. Was hier nicht gemessen wird, wird später gefunden — und dann im laufenden Bau.
die Instandsetzung vor der Dämmung
Schwellen, Zapfen, Ausfachungen, Putzanschlüsse. Der Umfang steht erst nach der Aufnahme fest, und er streut stärker als alles andere. Ein Haus mit trockener Schwelle und ein Haus mit weicher Schwelle sind zwei verschiedene Baustellen.
die Abstimmung
Erlaubnisverfahren und Abstimmung über Details kosten Zeit, teils mehrere Runden. Dieser Aufwand fällt bei einem Fachwerkhaus ohne Schutzstatus weg — ein Grund mehr, die Einstufung früh zu klären.
die Ausführung in Abschnitten
Ein Denkmal wird selten in einem Zug gedämmt. Gewerkeweise oder wandweise zu arbeiten, ist fachlich richtig und in der Kalkulation teurer als ein Durchgang — dafür verteilt es die Ausgaben über Kalenderjahre, und der Förderhöchstbetrag der Gebäudehülle gilt je Kalenderjahr.

Anders gesagt: Was du hier bezahlst, ist überwiegend die Sanierung der Substanz; die energetische Verbesserung fällt dabei mit an. Diese Reihenfolge ist auch die technische — erst Statik, Holzschutz und Feuchte, dann Dämmung. Wer sie umdreht, dämmt über einen Schaden.

Für den einzelnen Posten gilt trotzdem eine harte Grenze: Was gefördert werden soll, muss förderfähig sein. Die Instandsetzung von tragendem Holz ist es in der Regel nicht — sie ist dafür der Teil, der steuerlich anders behandelt wird.

Der Energieausweis am Baudenkmal

Ein Baudenkmal braucht keinen Energieausweis — als Merksatz ist das griffig und zu kurz. Das Gesetz sagt etwas Engeres, und der Unterschied kann beim Verkauf teuer werden.

Nach dem Wortlaut sind auf ein Baudenkmal die Absätze der Vorschrift nicht anzuwenden, die die Ausstellung bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Aushang und in Immobilienanzeigen auslösen.10 Beim Verkauf und bei der Vermietung eines Baudenkmals brauchst du also keinen Ausweis vorzulegen. Was dagegen bestehen bleibt, ist die Pflicht, die an eine Änderung des Gebäudes anknüpft — wenn für das ganze Gebäude gerechnet wird, entsteht ein Bedarfsausweis aus der Rechnung selbst.

Drei Punkte, die dabei regelmäßig verwechselt werden:

Woran die Ausnahme hängt und woran nicht
Fallgilt die Ausnahme?
Baudenkmal nach Landesrechtja, für die auslösenden Fälle beim Verkauf, Vermieten, Aushang
altes Haus, historische Ansicht, kein Eintragnein — auf das Alter kommt es nicht an
sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanznein — die kommunale Festlegung trägt die Förderwerte, nicht die Ausweisfolge

Am häufigsten stolpert man über die zweite Zeile. Die Ausnahme hängt an der Einstufung nach Landesrecht, nicht am Baujahr und nicht am Eindruck der Fassade. Sicherheit gibt der Eintrag in der Denkmalliste oder eine Bestätigung der zuständigen Behörde — und beides liegt vor dem Verkauf, nicht danach.

Freiwillig kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein, und beim Fachwerk ist er es oft: Er zwingt dazu, das Gebäude als Ganzes zu rechnen, und genau dort zeigt sich, ob die Wand der richtige erste Schritt ist. Was ein Ausweis leistet und welche Art wann passt, steht beim Energieausweis.

Was die erhöhten Absetzungen tragen — und was sie kürzt

Im Steuerrecht gibt es für Baudenkmale eigene Abzugsmöglichkeiten, und sie sind großzügiger als alles, was für ein normales Wohnhaus gilt. Sie hängen an zwei Bedingungen, die beide zeitlich vorne liegen.

Wer selbst darin wohnt, kann Aufwendungen im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Jahren jeweils bis zu neun Prozent wie Sonderausgaben abziehen — soweit die Voraussetzungen der Vorschrift für Baudenkmale erfüllt sind.11 Wer vermietet, kann im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu neun und in den vier Jahren danach jeweils bis zu sieben Prozent der Herstellungskosten absetzen.12 Das Wort „bis zu“ steht im Gesetz und ist wörtlich zu nehmen: Es ist eine Obergrenze, keine Quote.

Begünstigt sind dabei Arbeiten, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind — also gerade der Teil, der bei der Förderung des Bundes häufig herausfällt. Genau darin liegt der Wert dieser Vorschrift beim Fachwerk: Sie greift auf die Substanzarbeit, nicht auf das Dämmpaket.

Darüber entscheiden zwei Bedingungen, und keine lässt sich nachträglich herstellen:

die Abstimmung vorher
Die Baumaßnahmen müssen in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle durchgeführt worden sein.12 Wer erst baut und dann fragt, hat die Bedingung verfehlt, auch wenn die Arbeit fachlich einwandfrei war.
die Bescheinigung
Ohne eine Bescheinigung dieser Stelle über die Voraussetzungen und die Erforderlichkeit der Aufwendungen gibt es die erhöhte Absetzung nicht.12 Sie ist die Grundlage des Ganzen und keine Formalie am Ende.
der Zuschuss kürzt
Die erhöhten Absetzungen gelten nur, soweit die Kosten nicht durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt sind.12 Ein Zuschuss der Denkmalbehörde ist in der Bescheinigung sogar der Höhe nach anzugeben. Wer beides plant, muss die Posten trennen — nicht dieselbe Rechnung zweimal einsetzen.
die andere Steuerermäßigung schließt aus
Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Gebäude ist nicht zu gewähren, wenn für dieselben Maßnahmen die Denkmalvorschrift genutzt wird oder wenn es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme mit Zuschuss oder zinsverbilligtem Darlehen handelt.1 Es gibt also eine Wahl, und sie fällt vor der Rechnung.

Für die Planung heißt das: Die steuerliche Seite gehört an den Anfang, nicht in die Steuererklärung. Welche Posten in die Bescheinigung gehören, welche in den Förderantrag und welche in keins von beiden, entscheidet sich, während der Umfang der Arbeiten festgelegt wird.

Photovoltaik, Heizung und Lüftung am geschützten Haus

Am Fachwerkhaus ist die Hülle der schwierige Teil. Bei der Technik liegt es umgekehrt: Dort ändert der Schutzstatus meist nichts an den Anforderungen, sondern nur an der Sichtbarkeit.

Eine Solaranlage ist an einem Baudenkmal ein Eingriff und braucht deshalb die denkmalrechtliche Erlaubnis — auch dann, wenn sie technisch unauffällig wäre. Wie die Behörde entscheidet, hängt vom Landesrecht und von der Lage der Fläche ab: Ein Dach, das von der Straße nicht zu sehen ist, ein Nebengebäude, eine Fläche im Garten sind andere Fälle als die Hauptansicht. Verbindlich ist auch hier nur die Auskunft der zuständigen Stelle. Was die Anlage danach leisten muss und wie sich der Eigenverbrauch rechnet, steht bei der Photovoltaik.

Ein Heizungstausch ist am geschützten Haus in der Regel unproblematisch, weil er die Ansicht nicht berührt — mit einer Ausnahme, die häufig übersehen wird: Die Außeneinheit einer Wärmepumpe steht im Freien und ist sichtbar. Fachlich entscheidend ist am Fachwerkhaus aber etwas anderes, nämlich die Vorlauftemperatur. Eine Wand mit 0,65 W/(m²·K) bleibt eine warme Wand von innen gesehen und eine durchlässige von außen; die Heizlast bleibt entsprechend hoch. Ob eine Wärmepumpe trägt, entscheidet sich deshalb an den Heizflächen und nicht am Baujahr.

Und die Lüftung ist beim Fachwerk keine Zusatzfrage. Jede Innendämmung erhöht die Luftdichtheit der Innenoberfläche, und jede Feuchte, die nicht abgeführt wird, sucht sich die kälteste Stelle. Die Förderung verlangt für Maßnahmen, die die Luftdichtheit erhöhen, ein Lüftungskonzept.1 An einer Wand mit tragendem Holz ist das kein Formular, sondern der Schutz der Substanz — mehr dazu beim Lüftungskonzept.

Warum das hier kein Randthema ist

In Barntrup und im Umland ist Fachwerk nicht eine Bauart unter vielen, sondern der Bestand. Ortskerne, Hofstellen und Nebengebäude sind über Jahrhunderte in Holz gebaut worden, und viele davon stehen heute unter Schutz oder in einem Bereich, für den eine Satzung gilt.

Praktisch heißt das zweierlei. Erstens: Die drei Einstufungen von oben kommen hier nebeneinander vor, oft auf einer Straße. Ein Haus in der Denkmalliste, das Nachbarhaus in einer Erhaltungssatzung, das dritte mit Sichtfachwerk und ohne jeden Status — drei verschiedene Wege bei gleicher Bauweise.

Zweitens ist die Wand selten der erste Schritt. Wo das Dach ungedämmt ist und die Kellerdecke nackt, liegt dort mehr Wärme als in einer Handbreit an der Fassade — und dort ist die Bausubstanz nicht gefährdet. Deshalb beginnt die Arbeit an einem Fachwerkhaus meist über dem Kopf und unter den Füßen und kommt zur Wand, wenn die Aufnahme sie hergibt. Was für die Fassade insgesamt gilt, steht in der Fassadendämmung.

Was vorher und was nachher kommt

Vom Ablauf an einem Massivbau unterscheidet sich der an einem Fachwerkhaus nicht in den Schritten, sondern darin, wie viel vor dem ersten Handschlag liegt.

Vorher. Aufnahme des Bestands mit Feuchte- und Holzuntersuchung. Klärung der Einstufung bei der zuständigen Stelle. Instandsetzung dessen, was Wasser führt: Traufe, Fallrohre, Sockel, Putzanschlüsse, Gefache. Feuchteschutznachweis für den geplanten Aufbau. Lüftungskonzept. Erst danach Erlaubnis, Antrag und Auftrag — in dieser Reihenfolge.

Nachher. Der Aufbau muss beobachtet werden, und das ist beim Fachwerk keine Floskel: Die ersten zwei Heizperioden zeigen, ob die Rechnung getragen hat. Was dabei zählt, sind Oberflächentemperaturen an den kalten Stellen, das Verhalten der Anschlüsse an Holz und die Feuchte im Raum — nicht das Gefühl. Wer die Möglichkeit hat, lässt die kritischen Punkte einmal im Winter ansehen, bevor Bekleidungen endgültig geschlossen werden.

Und was dazwischen nicht passieren darf: ein Wechsel des Aufbaus auf der Baustelle. Ein Feuchteschutznachweis gilt für einen bestimmten Schichtenfolge mit bestimmten Materialien. Wird auf der Baustelle ein anderes Produkt eingebaut, weil es lieferbar ist, gilt der Nachweis nicht mehr — und die Bestätigung für den Antrag bezieht sich auf etwas, das so nicht steht. Deshalb gehört die Baubegleitung an einem Fachwerkhaus zu den Maßnahmen, die sich selbst tragen.

Mein Haus hat Sichtfachwerk, steht aber nicht unter Denkmalschutz. Gilt der milde Wert für mich?

Ja. Die Zeile der technischen Mindestanforderungen mit 0,65 W/(m²·K) spricht von der Außenwand mit Sichtfachwerk, bei Innendämmung und bei Erneuerung der Ausfachungen. Ein Schutzstatus kommt darin nicht vor.1 Was du trotzdem brauchst, ist der Feuchteschutznachweis — der hängt an der Bauweise, nicht am Status.

Ist eine Außendämmung am Fachwerk verboten?

Verboten nicht, aber bei Sichtfachwerk praktisch ausgeschlossen: Sie verdeckt die Ansicht, und genau die soll erhalten bleiben. Bei einem Baudenkmal entscheidet darüber die Denkmalbehörde. Steht das Fachwerk dagegen unter Putz oder hinter einer Verkleidung und ist das Haus nicht geschützt, ist eine Dämmung von außen möglich und bauphysikalisch der ruhigere Weg — dann liegt das Holz im warmen Bereich.

Wie dick muss die Innendämmung sein?

Das ist keine Zahl, die man vorher nennen kann. Sie folgt aus drei Größen: dem Anforderungswert, der für deinen Fall gilt, der Wärmeleitfähigkeit des gewählten Dämmstoffs und dem, was der Feuchteschutznachweis zulässt. Die dritte Größe ist die, die am häufigsten entscheidet — und sie kann die Dicke nach unten begrenzen, nicht nur nach oben.

Wer stellt fest, ob mein Haus ein Baudenkmal ist?

Die nach Landesrecht zuständige Denkmalbehörde. Das Gesetz definiert das Baudenkmal ausdrücklich als ein nach Landesrecht geschütztes Gebäude oder eine geschützte Gebäudemehrheit.2 Kein Handwerker und kein Energieberater kann diese Einstufung ersetzen. Bei der sonstigen besonders erhaltenswerten Bausubstanz ist es die Gemeinde, durch Satzung oder im Einzelfall.

Brauche ich als Eigentümer eines Baudenkmals einen Energieausweis?

Für Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Aushang und Immobilienanzeige nicht — die auslösenden Vorschriften sind auf ein Baudenkmal nicht anzuwenden.10 Die Ausnahme hängt aber an der Einstufung nach Landesrecht, nicht am Alter des Hauses und nicht am Aussehen der Fassade. Und sie gilt nicht für die sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz.

Reicht es, wenn ich einen diffusionsoffenen Dämmstoff nehme?

Nein. Kapillaraktive Platten und Holzfaser sind die passende Materialfamilie, aber für sich kein Ergebnis. Zur Beurteilung einer Dämmung auf der Innenseite einer Außenwand ist ein feuchteschutztechnischer Nachweis unabdingbar.8 Gerechnet wird der konkrete Aufbau an dieser Wand, mit ihren Anschlüssen und ihren Balkenköpfen — nicht die Produktgattung.

Was passiert mit den Balkenköpfen der Geschossdecke?

Sie werden kälter, ohne dass jemand sie angefasst hätte: Die Grenze zwischen warm und kalt wandert an die Raumseite der neuen Schicht, und das Holz liegt danach dahinter. Weil ein Balkenkopf in einer Tasche sitzt, ist er ungünstiger als jede Rechnung an der Fläche. Er wird deshalb einzeln betrachtet, und in manchen Fällen endet die Dämmschicht in seiner Ebene oder wird ausgespart.

Kann ich die Förderung des Bundes mit der Denkmalabschreibung kombinieren?

Nicht für dieselben Kosten. Die erhöhten Absetzungen gelten nur, soweit die Kosten nicht durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt sind.12 Was sich dagegen anbietet, ist die Trennung der Posten: Die Instandsetzung der Substanz ist steuerlich begünstigt und förderrechtlich meist nicht förderfähig, die Dämmung umgekehrt. Diese Aufteilung entsteht bei der Planung, nicht bei der Abrechnung.

Ich habe schon einen Handwerker beauftragt. Kann ich die Förderung noch beantragen?

Nein. Mit dem Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags gilt das Vorhaben als begonnen und ist von der Förderung ausgeschlossen; rückwirkend heilen lässt sich das nicht.1 Was vorher unschädlich ist, sind Planungs- und Beratungsleistungen — die dürfen erbracht werden und gelten nicht als Beginn.

Gilt der milde Wert auch für die Fenster und für das Dach?

Je Bauteil anders. Am Fenster gibt es einen eigenen Wert für das Baudenkmal und einen weiteren für die Ertüchtigung eines vorhandenen Fensters. Am Dach und an der obersten Geschossdecke tritt an die Stelle eines U-Werts die höchstmögliche Dämmstoffdicke bei einer Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,040 W/(m·K). Und am Dachflächenfenster gibt es keine eigene Zeile — dort gilt der Regelwert.1

Lohnt sich eine Dämmung an dieser Wand überhaupt, wenn sie danach immer noch dreimal so viel Wärme durchlässt wie eine neue?

Die Frage ist berechtigt, und sie hat zwei Antworten. An der Wand fällt der Wärmegewinn kleiner aus als an Dach und Decke — deshalb kommt die Wand in der Reihenfolge meist später. Was sie zusätzlich bringt, ist aber nicht nur Energie: Eine wärmere Innenoberfläche verschiebt den Taupunkt weg von der Wandoberfläche und macht Räume nutzbar, die vorher an der Außenwand kalt und feucht waren. Ob das den Aufwand trägt, entscheidet sich am Haus.

Wie lange dauert das Erlaubnisverfahren?

Darüber entscheidet Landesrecht, und deshalb ist es verschieden — eine bundesweit gültige Frist gibt es nicht. Verlässlich planbar ist stattdessen die Reihenfolge: Die Abstimmung beginnt vor der Planung, nicht nach ihr, und sie läuft parallel zur Vorbereitung des Förderantrags. Wer beides nacheinander führt, verliert eine Bausaison, ohne dass irgendwo ein Fehler gemacht wurde.

Förderung

Was hier gefördert wird.

Ob diese Maßnahme gefördert wird, hängt am Bauteil, am erreichten Wert und am Zeitpunkt des Antrags. Was davon auf dein Haus zutrifft, prüfen wir vor der Beauftragung.

Keine Fördersätze und keine Beträge auf dieser Seite. Förderkulissen ändern sich, und eine veraltete Zahl ist schlechter als keine. Was sich nicht ändert, ist die Reihenfolge: Antrag vor Auftrag. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Zuschuss.

Fördermittelberatung

Weiter im Thema

Wo du weiterliest.

Übersicht Fassadendämmung Dort steht, wonach du entscheidest — und was die Reihenfolge mit dem Rest des Hauses macht.

Andere Wege zum selben Ziel. Was für dein Haus in Frage kommt, hängt am Bestand — nicht daran, was sich allgemein am besten liest.

  • Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

    Der Regelfall beim massiven, einschaligen Mauerwerk. Größte Wirkung, größter Eingriff ins Erscheinungsbild, Gerüst zwingend.

  • Kerndämmung

    Nur beim zweischaligen Mauerwerk. Die Hohlschicht ist schon da, deshalb ändert sich außen nichts — und deshalb wird hier kein U-Wert nachgewiesen, sondern ein Dämmstoffwert.

  • Innendämmung

    Wenn die Fassade bleiben muss. Eigene Seite, weil hier der Feuchteschutz über die Konstruktion entscheidet und nicht der U-Wert.

  • Kellerdeckendämmung

    Die untere Grenze des beheizten Bereichs. Eigene Seite, weil sie ohne Gerüst und meist ohne Eingriff in die Ansicht auskommt — eine andere Entscheidungslage als die Wand.

  • Sockeldämmung

    Der Anschluss ans Erdreich, mit eigenem Dämmstoff und eigener Feuchtefrage. Er entscheidet mit darüber, ob die Fläche hält, was sie rechnet.

Wer diese Seite verantwortet

Robert Lammert

Geschäftsführer und Energieberater, zweiund50

  • Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, dena
  • Wohngebäude: Energieberatung (EBW), Energieberatung DIN 18599, Effizienzhaus (BEG WG, mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Nichtwohngebäude: BEG NWG (mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Schornsteinfegermeister (Bachelor Professional)

Fachwerk wird erst nach Aufnahme von Holz, Gefachen und Feuchte bewertet.

Zuletzt geprüft am 12. August 2026. Rechtsstand und Fördersätze ändern sich; jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihr Abrufdatum.

Quellen

  1. Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026, Anlagein Kraft seit 21. Juli 2026; ersetzt die Fassung vom 21. Dezember 2023 (BAnz AT 29.12.2023 B1)Abgerufen 12.08.2026
  2. Gebäudemodernisierungsgesetz § 3, BegriffsbestimmungenAbsatz 1 Nummer 3: „‚Baudenkmal‘ ein nach Landesrecht geschütztes Gebäude oder eine nach Landesrecht geschützte Gebäudemehrheit“Abgerufen 12.08.2026
  3. Gebäudemodernisierungsgesetz § 105, Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte BausubstanzVolltext im XML-Bestand geprüft; Stand „zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.6.2026 I Nr. 191“Abgerufen 12.08.2026
  4. DIN EN ISO 6946, Bauteile, Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient, BerechnungsverfahrenTabelle der Wärmeübergangswiderstände, Wärmestromrichtung aufwärts, waagerecht und abwärtsAbgerufen 31.07.2026
  5. Gebäudemodernisierungsgesetz Anlage 7 (zu § 36), Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden (bis Juli 2026: Gebäudeenergiegesetz, Anlage 7 zu § 48)Abgerufen 11.08.2026
  6. Gebäudemodernisierungsgesetz § 36, Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung (bis Juli 2026: Gebäudeenergiegesetz § 48)Abgerufen 11.08.2026
  7. DIN 4108-3:2024-03, Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz, Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und AusführungAnhang D, Feuchteschutznachweis über hygrothermische SimulationAbgerufen 12.08.2026
  8. WTA-Merkblatt 6-4, Ausgabe 10.2016/D, Innendämmung nach WTA I: PlanungsleitfadenKurzfassung: „Zur vollständigen Beurteilung einer Dämmmaßnahme auf der Innenseite einer Außenwand ist ein feuchteschutztechnischer Nachweis unabdingbar."Abgerufen 12.08.2026
  9. Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026Nummer 9.3, Einbindung eines Energieeffizienz-Experten; in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030Abgerufen 12.08.2026
  10. Gebäudemodernisierungsgesetz § 79, Grundsätze des EnergieausweisesAbsatz 4 Satz 2: „Auf ein Baudenkmal ist § 80 Absatz 3 bis 7 nicht anzuwenden.“Abgerufen 12.08.2026
  11. Einkommensteuergesetz § 10f, Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen EntwicklungsbereichenAbsatz 1 Satz 1: „im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 Prozent wie Sonderausgaben abziehen“Abgerufen 12.08.2026
  12. Einkommensteuergesetz § 7i, Erhöhte Absetzungen bei BaudenkmalenAbsatz 1 Satz 1 (acht Jahre bis zu 9, vier Jahre bis zu 7 Prozent), Satz 6 (Abstimmung mit der Behörde), Satz 7 (nicht durch Zuschüsse gedeckt), Absatz 2 Satz 1 (Bescheinigung)Abgerufen 12.08.2026

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