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Wärmeerzeugung

Warmwasser: der Raum entscheidet, nicht die Literzahl

Eine Warmwasserwärmepumpe holt ihre Wärme aus der Luft des Raums, in dem sie steht. Deshalb entscheidet dieser Raum über den Strom, den sie braucht — und über die Förderung. Die Literzahl kommt zuletzt.

Eine Warmwasserwärmepumpe nimmt ihre Wärme aus der Luft des Raums, in dem sie steht — deshalb entscheidet die Temperatur dieses Raums über den Strom, den sie braucht, und nicht die Zahl der Liter im Speicher.

Das Wichtigste zuerst

Eine Warmwasserwärmepumpe nimmt ihre Wärme aus der Luft des Raums, in dem sie steht. Daraus folgt fast alles Weitere: wie viel Strom sie braucht, ob sie den Keller auskühlt, und ob sie überhaupt gefördert wird. Die Kapazität in Litern ist die letzte dieser Fragen, nicht die erste.

Und die Zieltemperatur im Speicher ist keine reine Hygienevorschrift, sondern ein Preis: Jedes Grad mehr kostet Strom, und ab einer gerätespezifischen Grenze übernimmt ein elektrischer Heizstab — dann arbeitet für diesen Teil der Wärme keine Wärmepumpe mehr.

Die Wärmequelle liegt im Raum, nicht draußen

Eine Wärmepumpe für die Heizung holt ihre Wärme von außen — aus der Außenluft, aus dem Erdreich, aus dem Grundwasser. Ein Gerät für das Warmwasser tut das im Regelfall nicht. Angesaugt wird die Luft, die im Aufstellraum steht; ihr entzieht das Gerät Wärme und gibt sie kälter wieder ab. Damit ist der Raum die Quelle.

Drei Bauformen unterscheiden sich genau darin, woher die Luft kommt:

Umluft. Das Gerät nimmt die Luft aus dem Aufstellraum und gibt sie dorthin zurück. Weil dafür weder ein Kanal noch ein Wanddurchbruch nötig ist, ist das der einfachste Einbau — und die Bauform, die den Raum abkühlt.

Abluft. Die Luft kommt über Kanäle aus anderen Räumen, meist aus Bad, Küche oder Hausanschlussraum, und wird als abgekühlte Fortluft wieder abgeführt. Der Aufstellraum bleibt unberührt, die Räume, aus denen abgesaugt wird, nicht.

Außenluft. Zwei Kanäle nach draußen: Luft von außen hinein, abgekühlte Luft nach außen hinaus. Der Raum bleibt völlig unberührt — dafür arbeitet das Gerät im Winter mit kalter Luft.

Diese drei Bauformen stehen in fast jedem Prospekt. Was selten dabeisteht, ist die Regel, die aus ihnen folgt.

Sie lautet: In einem beheizten Raum gewinnt ein Umluftgerät nichts. Die Wärme, die es der Luft entzieht, ersetzt die Heizung — sie wird ja gerade dafür betrieben, diesen Raum auf Temperatur zu halten. Du hast die Wärme dann von der Heizung ins Warmwasser verschoben, nicht gewonnen. Steht das Gerät dagegen in einem Raum, der ohnehin nicht beheizt wird, ist der Gewinn echt: Die Wärme kommt aus dem Erdreich hinter der Kellerwand, aus der Abwärme des Kessels, aus dem Restwärmestrom des Hauses.

Strom für dieselbe Warmwassermenge je Lufttemperatur am Aufstellort: 20 °C 100 %, 15 °C 115 %, 10 °C 130 %, 5 °C 145 %, 0 °C 161 %. Bezug ist der Prüfpunkt A20/W10-53 nach EN 16147 mit 20 °C Luft, gesetzt als 100 Prozent. Bei 15 °C (Keller, halbwarm) sind es 115 Prozent, also 15 Prozent mehr. Bei 10 °C (Keller, unbeheizt) sind es 130 Prozent, also 30 Prozent mehr. Bei 5 °C (Garage oder Anbau) sind es 145 Prozent, also 45 Prozent mehr. Bei 0 °C (Außenluft, kalter Tag) sind es 161 Prozent, also 61 Prozent mehr. Strom für dieselbe Warmwassermenge · Luft mit 20 °C = 100 % 100 % 20 °C Prüfpunkt 115 % 15 °C 15 % mehr 130 % 10 °C 30 % mehr 145 % 5 °C 45 % mehr 161 % 0 °C 61 % mehr Heizungskeller Keller Keller Garage oder Anbau Außenluft Gilt für jedes Gerät: Im Verhältnis zweier Quellentemperaturen kürzt sich der Wirkungsgrad heraus. Die Zahlen sagen die Richtung, nicht die Höhe der Rechnung. Strom für dieselbe Warmwassermenge je Lufttemperatur: 20 °C 100 %, 15 °C 115 %, 10 °C 130 %, 5 °C 145 %, 0 °C 161 %. Luft am Aufstellort · 20 °C = 100 % 20 °C 100 % Heizungskeller, beheizt 15 °C 115 % Keller, halbwarm 10 °C 130 % Keller, unbeheizt 5 °C 145 % Garage oder Anbau 0 °C 161 % Außenluft, kalter Tag Gilt für jedes Gerät — der Wirkungsgrad kürzt sich heraus. Die Zahlen sagen die Richtung, nicht die Höhe deiner Rechnung.
Bei 0 °C Luft kostet dieselbe Menge Warmwasser rund drei Fünftel mehr Strom als bei den 20 °C, mit denen das Gerät geprüft wurde.3

Der Preis dieses echten Gewinns steht in der Zeichnung. Jede Leistungszahl, die im Datenblatt einer Warmwasserwärmepumpe steht, stammt aus einem festgelegten Prüfpunkt — A20/W10-53. Das A steht für die Luft, und die Zahl dahinter ist ihre Temperatur: geprüft wird mit Luft von 20 °C.

Ein unbeheizter Keller hat diese Temperatur nicht. Bei zehn Grad braucht dasselbe Warmwasser rund ein Drittel mehr Strom, bei null Grad etwa drei Fünftel mehr. Diese Zahlen musst du nicht glauben: Sie folgen aus der physikalischen Obergrenze jeder Wärmepumpe, und im Verhältnis zweier Temperaturen kürzt sich der Wirkungsgrad des Geräts heraus. Sie gelten deshalb für jedes Fabrikat — und sie sagen, wie sich der Bedarf verhält, nicht wie hoch deine Rechnung wird.

Damit steht die Reihenfolge fest, in der entschieden wird. Zuerst der Raum: Welcher Raum im Haus hat welche Temperatur, ist er beheizt, wie groß ist er, gibt es einen Weg für Kanäle nach draußen. Danach die Luftführung, die zu diesem Raum passt. Und erst innerhalb dieser Auswahl das Gerät. Wer umgekehrt anfängt, hat ein Gerät und danach ein Problem.

Warum sich der Wirkungsgrad des Geräts herauskürzt

Die Obergrenze für jede Wärmepumpe folgt aus dem zweiten Hauptsatz der Thermodynamik und hängt nur an zwei Temperaturen: der, auf die geheizt wird, und der der Quelle. Ein wirkliches Gerät erreicht davon einen Anteil, den Gütegrad.

Dieser Gütegrad ist eine Annahme — niemand kennt ihn für ein bestimmtes Gerät, ohne dessen Prüfbericht zu lesen. Im Verhältnis zweier Quellentemperaturen steht er aber in Zähler und Nenner und fällt heraus. Nachgerechnet mit zwei sehr verschiedenen Gütegraden ergibt der Vergleich von zehn gegen zwanzig Grad beide Male denselben Faktor.

Deshalb steht in der Zeichnung ein Verhältnis und keine Leistungszahl. Eine Leistungszahl wäre eine Zahl, die für kein Gerät gilt; das Verhältnis gilt für alle.

Was die Temperatur im Speicher kostet

Die zweite Größe, an der es hängt, ist die Temperatur, auf die der Speicher gebracht wird. Sie wird im Markt fast ausschließlich als Hygienefrage verhandelt. Sie ist auch eine Preisfrage, und die Zahlen dazu stehen selten irgendwo.

Strom für dieselbe Warmwassermenge je Speichertemperatur: 45 °C 81 %, 50 °C 93 %, 53 °C 100 %, 60 °C 116 %, 65 °C 127 %. Gerechnet bei 15 °C Luft am Aufstellort. Bezug ist 53 °C, gesetzt als 100 Prozent. Bei 45 °C sind es 81 Prozent, also 19 Prozent weniger. Bei 50 °C sind es 93 Prozent, also 7 Prozent weniger. Bei 60 °C sind es 116 Prozent, also 16 Prozent mehr. Bei 65 °C sind es 127 Prozent, also 27 Prozent mehr. Strom für dieselbe Warmwassermenge · 53 °C = 100 % · Luft 15 °C 81 % 45 °C 19 % weniger 93 % 50 °C 7 % weniger 100 % 53 °C Prüfpunkt 116 % 60 °C 16 % mehr 127 % 65 °C 27 % mehr Gilt für jedes Gerät: Im Verhältnis zweier Zieltemperaturen kürzt sich der Wirkungsgrad heraus. Springt der Heizstab an, gilt die Reihe nicht mehr — dann kostet die Wärme so viel wie in einem Tauchsieder. Strom für dieselbe Warmwassermenge je Speichertemperatur: 45 °C 81 %, 50 °C 93 %, 53 °C 100 %, 60 °C 116 %, 65 °C 127 %. Speicher · 53 °C = 100 % · Luft 15 °C 45 °C 81 % 50 °C 93 % 53 °C 100 % 60 °C 116 % 65 °C 127 % Gilt für jedes Gerät — der Wirkungsgrad kürzt sich heraus. Springt der Heizstab an, gilt die Reihe nicht mehr.
Von 53 auf 60 °C aufzuheizen kostet rund ein Sechstel mehr Strom; auf 45 °C herunter spart etwa ein Fünftel.3

Gerechnet ist das mit derselben Methode wie eine Zeichnung weiter oben und deshalb genauso annahmenfrei: Es ist ein Verhältnis, kein Geräteversprechen.

Wichtiger als die Prozentzahlen ist aber die Stelle, an der die Reihe aufhört zu gelten. Bis zu einer bestimmten Temperatur kommt der Verdichter allein aus; sie steht im Datenblatt und ist bei jedem Gerät eine andere. Darüber schaltet ein elektrischer Heizstab zu — und der ist keine Wärmepumpe, sondern ein Tauchsieder. Für den Teil der Wärme, den er liefert, wird aus einer Kilowattstunde Strom genau eine Kilowattstunde Wärme, statt der drei oder vier, für die das Gerät gekauft wurde.

Das ist der Punkt, an dem sich zwei Geräte mit demselben Preis und derselben Kapazität deutlich unterscheiden — und es ist eine Zeile im Datenblatt: die maximale Warmwassertemperatur ohne elektrische Nacherwärmung. Steht sie unter der Temperatur, die du brauchst, läuft der Heizstab bei jedem Aufheizen mit. Steht sie darüber, läuft er nur im Ausnahmefall.

Frag deshalb nicht nach der Höchsttemperatur des Geräts — die erreicht fast jedes, mit Heizstab. Frag nach der Temperatur, die es ohne ihn schafft, und ab welcher Lufttemperatur am Aufstellort auch diese Angabe nicht mehr gilt.

Die Hygienefrage — und was tatsächlich verlangt wird

Warmes, stehendes Wasser ist ein Nährboden. So weit der sachliche Kern — und er gilt unabhängig davon, was in einer Verordnung steht. Was in der Verordnung steht, ist trotzdem etwas anderes als das, was im Netz unter ihrem Namen zitiert wird.

Die Trinkwasserverordnung nennt keine Warmwassertemperatur. Sie regelt eine Untersuchungspflicht. Und die ist eng gefasst: Nach § 31 Absatz 1 greift sie nur, wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird — Vermietung ist das, die Nutzung des eigenen Hauses nicht. 1

Dazu müssen drei Voraussetzungen zusammen erfüllt sein, nicht einzeln:

VoraussetzungWas verlangt ist
AnlagengrößeEin Speicher-Trinkwassererwärmer oder ein zentraler Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Liter — oder mehr als 3 Liter in mindestens einer Leitung zwischen dem Abgang des Erwärmers und der Entnahmestelle, wobei die Zirkulationsleitung nicht mitgerechnet wird
VernebelungDuschen oder andere Einrichtungen, in denen das Trinkwasser vernebelt wird
Gebäudeartdie Wasserversorgungsanlage sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet

Die dritte Zeile ist die, die im Markt regelmäßig fehlt. Sie nimmt das Ein- und Zweifamilienhaus ausdrücklich aus — und damit den Fall, in dem die meisten dieser Geräte stehen. Fällt eine der drei Voraussetzungen weg, greift die Pflicht nicht. Greift sie, ist bei gewerblicher Abgabe mindestens alle drei Jahre und bei öffentlicher mindestens jährlich zu untersuchen. 1

Woher kommen dann die Temperaturen, die überall stehen? Aus dem technischen Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches. Das ist keine Verordnung, aber es ist auch nicht beliebig: Es ist der anerkannte Stand der Technik, und in einem Streitfall wird daran gemessen. Das Regelwerk selbst ist kostenpflichtig und damit nicht frei einsehbar. Verbindlich wird die Zahl deshalb über den Fachbetrieb, der einbaut: Er arbeitet danach und weist sie in seiner Dokumentation zur Anlage aus.

Was daraus für dich folgt, hängt an drei Dingen, und keines davon ist eine Temperatur:

Wie du das Haus nutzt. Selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus: keine Untersuchungspflicht. Vermietet, und sei es eine Einliegerwohnung, wird die Frage eine andere — dann ist zu prüfen, ob dein Haus die drei Voraussetzungen erfüllt.

Wie groß der Speicher ist und wie lang die Leitungen sind. Beide Schwellen der ersten Zeile hängen daran. Ein knapp bemessener Speicher mit kurzen Wegen bleibt unterhalb; ein großzügig gewählter mit einer langen Zirkulation kann eine Pflicht auslösen, die es ohne ihn nicht gäbe. Größer ist hier also nicht folgenlos.

Ob das Wasser bewegt wird. Der wirksamste Hebel ist kein Grad, sondern Durchsatz: ein Speicher, der regelmäßig ganz durchgezogen wird, und keine Leitung, die wochenlang ungenutzt steht. Wer eine Wohnung leer stehen lässt oder ein Gästebad nie benutzt, hat ein Problem, das keine Temperatur löst.

Und damit schließt sich der Kreis zur Zeichnung oben: Wenn dein Fall eine höhere Temperatur verlangt, ist die Frage nicht, ob dein Gerät sie erreicht, sondern ob es sie ohne Heizstab erreicht.

Wonach sich die Größe richtet

Nach Litern je Person — so wird die Frage überall beantwortet, und die Spannen, die dabei herauskommen, widersprechen sich. Kein Wunder: Eine Rechenvorschrift, die Liter aus Personen macht, gibt es nicht. Wer duscht wie lange, wer badet, wann wird gleichzeitig gezapft, wie warm mag es wer — das sind Gewohnheiten und keine Größen.

Zwei Maßstäbe gibt es aber, und beide sind belegt.

Die Menge. Für den Wärmebedarf des Warmwassers steht eine amtliche Pauschale zur Verfügung: Lässt sich die Wärmemenge nicht messen, darf sie mit 32 kWh je Quadratmeter und Jahr mal der Wohnfläche angesetzt werden. 2 Das ist keine Auslegungsvorschrift für einen Speicher, aber es ist die einzige nachrechenbare Größe für den Jahresbedarf — und sie hängt an der Wohnfläche, die feststeht, nicht am Duschverhalten, das niemand kennt.

Jahresverbrauch, aufgeteilt in Heizung und Warmwasser 14 % 35.000 16 % 30.000 19 % 25.000 24 % 20.000 30 % 16.000 40 % 12.000 immer 4.800 kWh gleiche Fläche, gleiche Bewohner Kilowattstunden im Jahr · links das unsanierte Haus, rechts das gut gedämmte Warmwasser — pauschal 32 kWh je Quadratmeter und Jahr, unabhängig von der Dämmung Der Betrag bleibt gleich; sein Anteil über der Säule wächst. Heizung — sinkt mit jeder Maßnahme an der Hülle Jahresverbrauch je Haus 35.000 14 % 30.000 16 % 25.000 19 % 20.000 24 % 16.000 30 % 12.000 40 % kWh im Jahr · oben unsaniert, unten gedämmt Warmwasser — immer 4.800 kWh Heizung — sinkt mit jeder Maßnahme
Der Warmwasserbedarf sinkt mit keiner Dämmmaßnahme — deshalb wird er mit jeder Sanierung zum größeren Anteil am Verbrauch.2

Der Grund, warum diese Größe wichtiger wird und nicht kleiner: Warmwasser hängt an Bewohnern und Fläche, nicht an der Dämmung. Es bleibt gleich, während der Heizanteil mit jedem gedämmten Bauteil sinkt. In einem gut gedämmten Haus ist es deshalb kein Nebenposten mehr.

Der Vergleich. Wenn zwei Geräte gegeneinander gestellt werden sollen, gibt es dafür einen festgelegten Maßstab, und er ist nicht die Literzahl. Die europäische Ökodesign-Verordnung für Warmwasserbereiter misst die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz je Lastprofil — ein Lastprofil ist eine festgelegte Folge von Zapfungen über einen Tag. Die Bezeichnungen reichen von 3XS, XXS, XS, S, M, L, XL, XXL, 3XL und 4XL, und sie stehen in Anhang III Tabelle 1 der Verordnung. 3

Daraus folgt eine harte Regel für jeden Angebotsvergleich: Zwei Geräte sind nur innerhalb desselben Lastprofils vergleichbar. Steht auf einem Datenblatt eine Effizienz für das Profil L und auf dem anderen eine für M, dann sind die beiden Prozentzahlen keine Konkurrenten — sie beantworten zwei verschiedene Fragen. Die Kapazität in Litern sagt darüber nichts: Ein Gerät kann mit 300 Litern für ein kleineres Profil geprüft sein als ein anderes mit 250.

Praktisch heißt das: Suche im Datenblatt nach dem Lastprofil, bevor du auf die Effizienz siehst. Steht es nicht da, fehlt die Bezugsgröße, und die Zahl daneben ist ohne sie nicht verwendbar.

Und schließlich sind Menge und Spitze zwei verschiedene Fragen. Wie viel Warmwasser am Tag gebraucht wird, entscheidet über den Jahresverbrauch. Ob vier Personen hintereinander duschen können, entscheidet die Zapfleistung — also wie viel Wasser mit welcher Temperatur in kurzer Zeit herauskommt, und wie schnell das Gerät nachheizt. Ein großer Speicher mit langsamer Nachheizung deckt die Spitze; ein kleiner mit schneller Nachheizung deckt den Tag. Welche der beiden dein Haushalt braucht, entscheidet sich an den Morgen, nicht am Jahr.

Wann ein eigenes Gerät die richtige Antwort ist

Bevor Bauform, Größe und Temperatur überhaupt eine Rolle spielen, steht eine Frage darüber — und sie wird selten gestellt: Brauchst du für das Warmwasser ein eigenes Gerät?

Wenn die Heizung ohnehin gewechselt wird, meistens nicht. Eine Wärmepumpe für die Heizung kann das Warmwasser mit erledigen. Sie braucht dafür einen passenden Speicher und eine höhere Temperatur als für die Heizkörper — nicht aber ein zweites Gerät samt eigenem Aufstellort und eigenem Stromanschluss. Wo zwei Geräte eine Aufgabe teilen, teilen sie sich auch Wartung, Garantie und Störungsanfälligkeit auf zwei Rechnungen auf.

Die eigene Warmwasserwärmepumpe ist die Antwort für den anderen Fall: die Heizung bleibt. Ein Kessel, der noch Jahre laufen soll, muss dann im Sommer nicht mehr für das Warmwasser in Betrieb bleiben — er kann außerhalb der Heizzeit ganz aus. Das ist der eigentliche Gewinn dieser Geräteklasse, und er ist größer, als die Effizienzzahlen vermuten lassen: Ein Kessel, der im Sommer nur Warmwasser macht, arbeitet weit unter seiner Auslegung.

Die Alternativen daneben, kurz und mit ihrer jeweiligen Bedingung:

WegWas er verlangtWofür er passt
Warmwasserwärmepumpeeinen geeigneten Raum, eine Luftführung, einen Stromanschluss, einen Kondensatablaufdie Heizung bleibt und soll im Sommer aus
Solarthermieeine geeignete Dachfläche, einen zweiten Kreis, einen Speicher mit zweitem WärmetauscherFläche vorhanden, kein Strom gewünscht, Bereitschaft zu höherem Installationsaufwand
Warmwasser aus der Heizungswärmepumpeeine Heizungswärmepumpe, die für die höhere Temperatur ausgelegt istdie Heizung wird sowieso getauscht
Dezentral, mit Durchlauferhitzerneine ausreichend belastbare Elektroinstallationeinzelne, weit entfernte Zapfstellen mit geringem Bedarf

Der Durchlauferhitzer verdient dabei einen eigenen Satz, weil er in der Suche als Sparlösung auftaucht. Er hat einen echten Vorteil: kein Speicher, kein stehendes Warmwasser, keine langen Leitungen — und damit fällt die ganze Hygienefrage weg. Sein Nachteil ist so grundsätzlich wie sein Vorteil: Er macht aus einer Kilowattstunde Strom eine Kilowattstunde Wärme und nutzt keine Umweltwärme. Für ein Gäste-WC im Dachgeschoss ist er die vernünftige Antwort, für die Hauptversorgung eines Hauses nicht.

Welcher Wärmeerzeuger überhaupt zu deinem Haus passt und was das Gesetz beim Austausch verlangt, entscheidet sich vor der Warmwasserfrage: bei der Wärmeerzeugung.

Was gefördert wird — und woran es scheitert

An dieser Stelle liegt die Überraschung des Themas, und sie kostet Geld.

Der Zweck ist förderfähig. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude nennt die Warmwasserbereitung als eigenen Zweck: Gefördert werden Anlagen zur Wärmeerzeugung, die überwiegend — also mit mehr als der Hälfte der erzeugten Wärme — mindestens einem der genannten Zwecke dienen, und die Warmwasserbereitung ist einer davon. Ein Gerät, das nur Warmwasser macht, fällt also nicht schon deswegen heraus. 4

Es ist die Wärmequelle, an der es scheitert. In den Technischen Mindestanforderungen steht unter Nummer 3.4 ein Satz, der eine ganze Geräteklasse trifft: Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder Raumluft als Wärmequelle nutzen, werden nicht gefördert. 4

Damit ist die klassische Warmwasserwärmepumpe im Umluftbetrieb nicht förderfähig. Nicht, weil sie zu klein wäre, nicht, weil sie nur Warmwasser macht, sondern weil sie ihre Wärme aus dem Raum nimmt, in dem sie steht. Die Förderrichtlinie sagt damit dasselbe wie die Rechnung weiter oben, nur von der anderen Seite: Wärme aus einem Raum zu holen, den man beheizt, ist kein Gewinn.

Praktisch folgt daraus eine klare Auswahlregel. Soll das Gerät gefördert werden, muss seine Luft von außerhalb des beheizten Bereichs kommen — über Kanäle. Das ist teurer im Einbau, es verlangt Durchbrüche und es kostet im Winter Leistungszahl. Ob sich das gegen die Förderung rechnet, ist eine Rechnung an deinem Haus und keine allgemeine.

Zwei weitere Punkte, die zum selben Abschnitt gehören:

Die Prüfung. Gefördert wird nur, was nach den in Nummer 3.4.1 genannten Verfahren geprüft oder zertifiziert ist, und die förderfähigen Geräte führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in einer laufend aktualisierten Liste. Steht ein Gerät nicht darauf, hilft kein Prospekt. 4

Solarthermie ist ein eigener Tatbestand. Eine solarthermische Anlage für das Warmwasser ist förderfähig, und zwar als Heizungstechnik — Anlagen zur Trinkwarmwassererwärmung sind förderrechtlich Bestandteil der Heizungsanlage. Nicht förderfähig sind Kollektoren ohne transparente Abdeckung. 4

Fördersätze und Höchstbeträge ändern sich schneller, als eine veröffentlichte Zahl ihnen folgen kann; verbindlich ist der Stand am Tag deines Antrags. Was sich dagegen nicht ändert, ist die Reihenfolge — Antrag vor Auftrag. Wird der ausführende Betrieb beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, gilt die Maßnahme als begonnen und ist von der Förderung ausgeschlossen. Rückwirkend heilen lässt sich das nicht.

Ein Hinweis noch zum Suchen: Die Richtlinie kennt das Wort „Brauchwasser“ nicht. Sie sagt Trinkwarmwasser und Warmwasserbereitung. Wer die Regeln unter dem Begriff sucht, mit dem die Geräte verkauft werden, findet sie dort nicht.

Was den Preis bestimmt

Der Gerätepreis ist der kleinere Teil der Summe und der am wenigsten aussagekräftige. Was zwei Angebote auseinandertreibt, sind sechs Dinge, und alle sechs stehen bei dir im Haus.

Die Luftführung. Umluft braucht nichts. Außenluft braucht zwei Kanäle, zwei Wanddurchbrüche, Wetterschutzgitter und einen Weg dafür. Das ist der größte einzelne Unterschied zwischen zwei sonst gleichen Angeboten — und derselbe Punkt, an dem die Förderfähigkeit hängt.

Der Kondensatablauf. Das Gerät entfeuchtet die Luft, die es abkühlt, und das Wasser muss weg. Ein vorhandener Bodenablauf in der Nähe kostet nichts, eine Hebeanlage oder eine neue Leitung schon.

Der Stromanschluss. Eigener Stromkreis, Absicherung, gegebenenfalls Zählerplatz. Ob das eine Klemme oder eine Erweiterung des Zählerschranks ist, entscheidet der Bestand.

Was mit dem Alten passiert. Ein vorhandener Speicher, der raus muss, ist Demontage und Entsorgung — und manchmal passt der neue nicht durch dieselbe Tür.

Die Anbindung an das Bestehende. Bleibt der Kessel als zweite Wärmequelle am Speicher, braucht es einen zweiten Wärmetauscher und eine Regelung, die entscheidet, wer wann heizt. Das ist ein anderes Angebot als ein Gerät, das allein arbeitet.

Die Zirkulation. Gibt es eine, gehört sie mit auf den Tisch: Sie ist ein Dauerverbraucher, sie hält Leitungen warm, und ihre Pumpe und Schaltzeiten entscheiden mit über den Jahresverbrauch — teils mehr als die Effizienz des Geräts.

Zwei Angebote sind deshalb nur vergleichbar, wenn diese sechs Punkte in beiden gleich beantwortet sind. Ein niedrigerer Preis, der Umluft statt Kanälen vorsieht, ist kein günstigeres Angebot — es ist ein anderes.

Was nach dem Einbau bleibt

Im laufenden Betrieb ist eine Warmwasserwärmepumpe unauffällig. Vier Dinge bleiben trotzdem.

Der Keller wird kühler und trockener. Das ist keine Nebenwirkung, sondern die Rückseite der Funktion: Das Gerät entzieht der Luft Wärme und Feuchte. Wer einen klammen Keller hat, bekommt das als Zugabe; wer dort Lebensmittel oder Wein lagert, sollte die Temperatur vorher kennen, die der Raum dann annimmt. Als Trockner allein taugt es nicht — es arbeitet nur, wenn Warmwasser gebraucht wird.

Das Kondensat. Es fällt dauerhaft an, und sein Ablauf ist die Stelle, an der später Ärger entsteht: eine verstopfte Leitung, ein trockengelaufener Siphon, ein Schlauch mit Gegensteigung. Beim Einbau ist das eine Minute, danach eine Störung.

Der Luftfilter. Geräte, die Raum- oder Abluft nutzen, haben einen, und er sitzt dort, wo Staub ist. Er will nach Herstellervorgabe gereinigt oder gewechselt werden; ein zugesetzter Filter senkt die Leistung, ohne eine Meldung zu erzeugen.

Das Zeitprogramm. Es ist der einzige Hebel, den du nach dem Einbau noch hast, und er ist wirksam. Zwei Regeln, und sie ziehen in dieselbe Richtung: Heize auf, wenn die Luft am Aufstellort am wärmsten ist — nach der Zeichnung oben ist das der Unterschied zwischen hundert und hundertdreißig Prozent. Und heize auf, wenn eigener Strom da ist, falls eine Photovoltaikanlage auf dem Dach liegt. Beides fällt bei den meisten Häusern in dieselben Nachmittagsstunden, und dann verstärken sie sich.

Was dabei ausdrücklich nicht klug ist: die Aufheizung in die Nacht zu legen, weil es dort früher einmal einen günstigeren Tarif gab. Nachts ist die Luft am kältesten, und bei einem Gerät, dessen Quelle die Luft ist, arbeitet der Tarifvorteil gegen die Physik.

Wenn eine Photovoltaikanlage im Spiel ist, gehört diese Abstimmung mit dem Eigenverbrauch zusammen gedacht und nicht getrennt.

Kühlt eine Warmwasserwärmepumpe meinen Keller aus?

Im Umluftbetrieb ja, das ist ihre Funktionsweise. Sie entzieht der Luft im Aufstellraum Wärme und gibt sie kälter zurück. Wie stark der Raum abkühlt, hängt an seinem Volumen, an seiner Anbindung an das übrige Haus und daran, wie viel Warmwasser gebraucht wird.

Entscheidend ist, ob der Raum beheizt wird. In einem unbeheizten Keller ist die Abkühlung der Preis für einen echten Gewinn. In einem beheizten Raum ersetzt die Heizung die entzogene Wärme — dann ist nichts gewonnen, sondern nur verschoben.

Wird eine Brauchwasserwärmepumpe gefördert?

Nicht, wenn sie Raumluft als Wärmequelle nutzt. Die Technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung schließen unter Nummer 3.4 Wärmepumpen aus, die mit Gas betrieben werden oder Raumluft als Wärmequelle nutzen. 4

Der Verwendungszweck ist dabei nicht das Problem: Die Warmwasserbereitung ist als förderfähiger Zweck genannt. Es ist die Wärmequelle. Ein Gerät, dessen Luft über Kanäle von außerhalb des beheizten Bereichs kommt, ist eine andere Sache — und die Frage, ob der Aufwand dafür sich gegen die Förderung rechnet, entscheidet sich an deinem Haus.

Wie viele Liter brauche ich?

Aus der Zahl der Personen allein folgt das nicht, und die Faustregeln, die es dazu gibt, widersprechen sich. Zwei belegte Maßstäbe gibt es: Für den Jahresbedarf an Wärme darf 32 kWh je Quadratmeter und Jahr mal der Wohnfläche angesetzt werden, wenn er nicht gemessen werden kann. 2

Und für den Vergleich zweier Geräte gilt das Lastprofil, nicht die Kapazität: Die Effizienz wird je Lastprofil gemessen. 3 Zwei Geräte mit derselben Literzahl können für verschiedene Profile geprüft sein und sind dann nicht vergleichbar.

Dazu kommt die Trennung von Menge und Spitze. Der Tagesbedarf entscheidet über den Verbrauch, die Zapfleistung darüber, ob mehrere Personen hintereinander duschen können.

Muss mein Warmwasser 60 Grad haben?

Die Trinkwasserverordnung nennt keine Warmwassertemperatur. Sie regelt eine Untersuchungspflicht, und die greift nur unter den Voraussetzungen des § 31 Absatz 1. 1

Die im Netz gehandelten Temperaturen stammen aus dem technischen Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches. Das ist keine Verordnung, aber es ist der anerkannte Stand der Technik, und der Fachbetrieb, der einbaut, arbeitet danach.

Für die Geräteauswahl ist die praktische Frage eine andere: Welche Temperatur erreicht das Gerät ohne elektrische Nacherwärmung? Alles darüber liefert der Heizstab, und dessen Wärme kostet so viel wie die eines Tauchsieders.

Muss ich mein Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen?

In einem selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus nicht. Die Pflicht setzt voraus, dass das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, und sie verlangt zusätzlich drei Voraussetzungen zusammen — darunter ausdrücklich, dass die Wasserversorgungsanlage sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet. 1

Vermietest du, wird die Frage eine andere: Dann ist zu prüfen, ob der Speicher mehr als 400 Liter fasst oder eine Leitung mehr als 3 Liter enthält, ob Duschen vorhanden sind und wie viele Wohneinheiten das Gebäude hat.

Dass keine Pflicht besteht, heißt nicht, dass die Hygiene keine Rolle spielt. Sie hängt vor allem an Durchsatz und an kurzen Leitungswegen.

Lohnt sich das Gerät, wenn ich später eine Wärmepumpe für die Heizung einbaue?

Meistens nicht. Eine Heizungswärmepumpe kann das Warmwasser mitmachen; sie braucht dafür einen passenden Speicher und eine höhere Temperatur, aber kein zweites Gerät. Wer beides kurz hintereinander kauft, bezahlt zwei Aufstellorte, zwei Anschlüsse und zwei Wartungen für eine Aufgabe.

Sinnvoll ist das eigene Gerät, wenn die vorhandene Heizung noch Jahre bleiben soll. Dann kann der Kessel außerhalb der Heizzeit ganz aus — und das ist der eigentliche Gewinn, weil ein Kessel, der im Sommer nur Warmwasser macht, weit unter seiner Auslegung arbeitet.

Steht der Heizungstausch in absehbarer Zeit an, gehört die Warmwasserfrage in dessen Planung und nicht daneben.

Solarthermie oder Wärmepumpe für das Warmwasser?

Beide sind förderfähig, und sie verlangen Verschiedenes. Solarthermie braucht eine geeignete Dachfläche, einen zweiten Kreis im Haus und einen Speicher mit zweitem Wärmetauscher; sie braucht dafür keinen Strom und keinen Aufstellraum. Nicht förderfähig sind Kollektoren ohne transparente Abdeckung. 4

Die Wärmepumpe braucht einen Raum, eine Luftführung und einen Stromanschluss — und für die Förderung eine Wärmequelle, die nicht die Raumluft ist.

Die Entscheidung fällt deshalb nicht an der Technik, sondern am Bestand: Wer eine freie, passend ausgerichtete Dachfläche hat, entscheidet anders als wer einen geeigneten unbeheizten Kellerraum hat und ein voll belegtes Dach.

Wie lange dauert das Aufheizen, und warum kommt weniger heraus als im Datenblatt?

Ein Gerät für das Warmwasser hat eine kleine Leistung — das ist gewollt, denn es soll über Stunden arbeiten und nicht in Minuten. Die Aufheizzeit für einen ganz kalten Speicher liegt deshalb im Bereich von Stunden und steht im Datenblatt.

Dass in der Praxis weniger herauskommt, hat meist einen von zwei Gründen. Der erste ist die Lufttemperatur: Geprüft wird bei 20 °C, und ein unbeheizter Keller hat das nicht. Der zweite ist der Heizstab — springt er an, ist die Leistungszahl für diesen Anteil gleich eins.

Beides ist nicht Pech, sondern vorher bekannt: Es hängt am Raum und an einer Zeile im Datenblatt.

Kann ich die alte Zirkulation weiterlaufen lassen?

Technisch ja, wirtschaftlich ist es die Frage, die am häufigsten übersehen wird. Eine Zirkulation hält Leitungen dauerhaft warm, damit an der Zapfstelle sofort warmes Wasser kommt. Sie verliert dabei Wärme über die ganze Leitungslänge, und ihre Pumpe läuft.

Vor dem Einbau lohnt sich deshalb die Prüfung, ob sie gebraucht wird, ob ihre Leitungen gedämmt sind und ob ihre Laufzeiten zum Verbrauch passen. Bei kurzen Wegen ist der Verzicht oft die größere Ersparnis als eine Effizienzstufe beim Gerät.

Wird sie beibehalten, gehört ihr Volumen in die Betrachtung der Anlagengröße — bei der Frage nach der Untersuchungspflicht wird das Volumen der Zirkulationsleitung allerdings ausdrücklich nicht mitgerechnet. 1

Förderung

Was hier gefördert wird.

Ob diese Maßnahme gefördert wird, hängt am Bauteil, am erreichten Wert und am Zeitpunkt des Antrags. Was davon auf dein Haus zutrifft, prüfen wir vor der Beauftragung.

Keine Fördersätze und keine Beträge auf dieser Seite. Förderkulissen ändern sich, und eine veraltete Zahl ist schlechter als keine. Was sich nicht ändert, ist die Reihenfolge: Antrag vor Auftrag. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Zuschuss.

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  • Fernwärme

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Wer diese Seite verantwortet

Robert Lammert

Geschäftsführer und Energieberater, zweiund50

  • Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, dena
  • Wohngebäude: Energieberatung (EBW), Energieberatung DIN 18599, Effizienzhaus (BEG WG, mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Nichtwohngebäude: BEG NWG (mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Schornsteinfegermeister (Bachelor Professional)

Warmwasser wird mit der Heizung geplant, weil es Leistung, Speicher und Betriebsweise mitbestimmt.

Zuletzt geprüft am 12. August 2026. Rechtsstand und Fördersätze ändern sich; jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihr Abrufdatum.

Was ist bei deinem Haus möglich?

Ein kurzer Blick auf Baujahr, Fläche und Heizung, dann weißt du, woran du bist.

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Porträtfoto von Robert Lammert Anrufen Nummer Gebäude einschätzen lassen

Anfrage

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Vier kurze Schritte. Die meisten Fragen sind zum Anklicken — schreiben musst du nur, wenn du magst.

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Wir melden uns. Wenn es eilt, ist der Anruf schneller.

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Worum es geht

Zwei Klicks — danach wissen wir, wer sich bei dir melden sollte.

Unsicher? Dann nimm den letzten Punkt — das Einordnen ist unsere Arbeit.

Das Gebäude

Grobe Klasse genügt; vor 1979 ist die Schwelle, die zählt.

Nur, wenn das Gebäude schon feststeht.

Stand und Zeitpunkt

Der Zeitpunkt zählt: Bei vielen Förderungen muss die Beratung vor der Beauftragung stehen.

Was bringt dich gerade dazu zu fragen — ein Defekt, eine Rechnung, ein Kaufvorhaben? Freiwillig, aber es hilft mehr als jede andere Angabe.

Wie wir dich erreichen

Für die Rückfrage — das erste Gespräch geht am Telefon schneller als über Mail.

Wir verarbeiten deine Angaben ausschließlich, um deine Anfrage zu beantworten. Sie werden nicht für Werbung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht an der Beantwortung beteiligt sind. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — vorvertragliche Maßnahmen auf deine Anfrage hin. Zielt die Anfrage erkennbar nicht auf einen Vertrag, ist es Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, das berechtigte Interesse an der Beantwortung.

Bitte schick über dieses Formular keine Unterlagen und keine Gesundheits- oder Finanzdaten — dafür ist die E-Mail der richtige Weg. Eine Anfrage ist außerdem noch kein Auftrag: Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir uns über Leistung und Preis geeinigt haben.